Schwangerschaftsabbruch

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Du bist schwanger und deine momentane Situation ist nicht so einfach?   Aus diesem oder einem anderen Grund überlegst du dir, ob du das Kind zur Welt bringen möchtest oder lieber die Schwangerschaft abbrichst. In Belgien ist ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Zur Zeit existieren 2 Methoden. Entweder einen medikamentösen Abbruch (bis zur 7. Schwangerschaftswoche erlaubt) oder Abbruch durch Absaugen und Auskratzen (von der 6. bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt). Egal welche Methode angewendet wird, der Eingriff muss in einem Krankenhaus oder in einem Familienplanungszentrum vorgenommen werden.

  • Du kannst mit deinem Hausarzt oder Frauenarzt darüber reden. Er kann dir sagen, an wen du dich für den Abbruch wenden kannst.

    Du kannst dich aber auch an ein Krankenhaus oder an ein Familienplanungszentrum wenden. Nicht alle Familienplanungszentren nehmen diesen Eingriff in ihrem Zentrum vor, das hängt von ihrer Philosophie, religiösen Zugehörigkeit oder einfach nur von den Mitteln ab, die ihnen zur Verfügung stehen ab. Darüber kannst du dich aber im Voraus bei den Zentren informieren.

  • Der Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden. Er darf keine Informationen, ohne deine Einwilligung, weitergeben: an niemanden (auch nicht an Eltern, Freund, etc.). Zudem ist es in Belgien auch nicht notwendig, dass eine Minderjährige das Einverständnis ihrer Eltern für den Eingriff braucht.

  • Dar Anfang ist für beide Methoden gleich.

    1. Beim ersten Besuch wird eine Psychologin, Sozialassistentin,…dir helfen deine Situation zu analysieren. Dort erhältst du alle hilfreichen Informationen (deine Rechte, welche Alternativen bestehen, wie und wo du Unterstützung bekommen kannst,…) die für dich speziell wichtig sind. Sie sind auch da, um deine Fragen zu beantworten. Zudem musst du dich auch von einem Frauenarzt untersuchen lassen. Dieser schaut, wie lange du schon schwanger bist und ob soweit alles in Ordnung ist. Im Anschluss wird dir der Ablauf eines Abbruchs, die damit verbundenen Risiken, die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen, die Folgemaßnahmen nach dem Eingriff, usw. genau erklärt.
    2. Eine Nachdenkzeit von mindestens 6 Tagen muss zwischen dem ersten Besuch und dem Eingriff liegen. Wenn du dich danach für den Schwangerschaftsabbruch entscheidest, kann ein Termin vereinbart werden.
    3. Zwei Wochen nach dem Eingriff steht eine Kontrolle an. Es wird geschaut, ob es dir körperlich und seelisch gut geht und du den Schwangerschaftsabbruch gut überstanden hast. Außerdem wird überlegt, welches Verhütungsmittel für dich das richtige ist.

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