Gelegenheitsarbeit im Horeca-Sektor

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Horeca@work

Seit Oktober 2013 gibt es neue Regelungen für Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe (kurz Horeca).

  • Der Arbeitgeber schließt mit dir einen Vertrag über eine bestimmte Dauer oder für eine spezifische Aufgabe an max. 2 aufeinanderfolgenden Tagen ab. Der Vertrag kann, muss aber nicht schriftlich gemacht werden.
    Arbeitest du mehr als 2 aufeinanderfolgende Tage, muss ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Die Onlineanwendung Horeca@work zeigt, wie viele Tage noch verbleiben.

  • Ein großer Vorteil ist sicherlich, dass die Sozialbeiträge geringer sind und dir so ein höherer Nettolohn bleibt. Dadurch ist es für einen Arbeitgeber auch interessanter dich über dieses System einzustellen.

  • Dir stehen 50 Tage zur Verfügung, diese kannst du aber nur nutzen, wenn dein Arbeitgeber sein Kontingent von 200 beitragsgünstigen Tagen noch nicht ausgeschöpft hat. Ansonsten kann er dich nicht über dieses System einstellen, sondern muss einen regulären Arbeitsvertrag aufstellen.

  • Wenn du als Student im Hotel- und Gaststättengewerbe zu arbeiten beginnst, kannst du (in Absprache mit deinem Arbeitgeber) wählen, welches System mit Sozialversicherungsvorteil du anwenden willst: die 50 Tage für Gelegenheitsarbeit oder deine 600 Arbeitsstunden für Studenten. Du kannst auch beide Systeme miteinander kombinieren .

    Infos dazu hier

  • Jeder Tag an dem du arbeitest zählt als kompletter Tag, egal wie viele Stunden du gearbeitet hast.
    Arbeitest du bei mehreren Arbeitgebern am gleichen Tag, wird dir aber nur ein Arbeitstag von deinem Kontingent abgezogen. Gleiches gilt, wenn du spätabends mit der Arbeit beginnst und erst nach Mitternacht, also am nächsten Tag, Feierabend machst.

Achtung

Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass dein Arbeitgeber mit dir einen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer für höchstens 2 aufeinanderfolgende Tage abschließt. Bevor du mit der Arbeit anfängst, musst du dich mit deinem Arbeitgeber beraten, welche Regelung anwendbar ist.

Es ist möglich einen Studentenvertrag an einem Ort abzuschließen und parallel als Gelegenheitsarbeiter im Gastgewerbe zu arbeiten.

Weitere Infos

Quelle

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