Studentenjob – Gesetzgebung

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  • Um einen Studentenjob ausüben zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und das zweite Sekundarjahr beendet haben oder aber 16 Jahre alt sein.

  • Als Student erhältst du vom Staat für jedes Kalenderjahr ein Guthaben von 600 Stunden (dein „Kontingent“), für die du weniger Sozialbeiträge zahlen als ein normaler Arbeitnehmer.

    Diese 600 Stunden dürfen ganzjährig in den schulfreien Zeiten und nach Belieben eingesetzt werden. So ist es möglich z.B. jedes Wochenende zu arbeiten oder während den Sommermonaten.
    Wer die 600 Stunden überschreitet, verliert das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben.

    Mehr über die Soziale Sicherheit findest du unter: Student@work

  • Wenn du Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe ausführst, kannst du 50 Tage lang mit einem Sozialversicherungsvorteil arbeiten. Während dieser 50 Tage werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht anhand deines tatsächlichen Lohnes berechnet, sondern anhand eines fiktiven niedrigen Festlohns („Pauschallohn“). Die Onlineanwendung Horeca@work zeigt, wie viele Tage noch verbleiben.
    Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass du mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag über höchstens zwei aufeinander folgende Tage schließen musst.

    Student im Hotel- und Gaststättengewerbe

    Wenn du als Student im Hotel- und Gaststättengewerbe zu arbeiten beginnen, kannst du (in Absprache mit deinem Arbeitgeber) wählen, welches System mit Sozialversicherungsvorteil du anwenden möchtest: die 50 Tage für Gelegenheitsarbeit oder deine 600 Arbeitsstunden für Studenten. Du kannst auch beide Systeme miteinander kombinieren .

    Weitere Infos bekommst du auf der Webseite von Mysocialsecurity

  • Seit dem 1. Januar 2019 haben die geleisteten Stunden eines Studentenvertrages keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.

  • Das hängt davon ab, wie viel du verdienst. Wenn deine Einkünfte unter einem bestimmten Betrag bleiben, musst du keine Steuern zahlen. Dieser Höchstbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr.

    Die jährlich angepassten Werte findest du unter Mysocialsecurity

  • Behalte die Anzahl Stunden gut im Auge, damit du und dein Arbeitgeber wissen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst, um das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben nicht zu verlieren. Die Internetseite studentatwork hat eine Funktion, welche dir hilft zu berechnen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst. Du kannst dich mit deinem elektronischen Ausweis hier registrieren und deine Daten abrufen. Zudem kannst du dir dort auch eine offizielle Bescheinigung ausdrucken, die deinen aktuellen Stand der geleisteten und noch verfügbaren Stunden aufzeigt. Deine (zukünftigen) Arbeitgeber werden dich bestimmt danach fragen. Wer kein solches Lesegerät zu Hause hat, kann die Bescheinigung kostenlos im JIZ und Infotreff drucken. Bitte dein Ausweis und Pin-Code mitbringen!Auch hilft die Seite bei der Suche nach einem Job und bietet alle Infos rund um das Thema an.

  • Es ist egal, ob du bei einem oder mehreren Arbeitgebern im Laufe des Jahres arbeitest. Ganz wichtig ist es für jedes Arbeitsverhältnis, einen Vertrag abzuschließen, damit du unter anderem während der Arbeit versichert bist und Anrecht auf die Lohnzahlung hast. Zudem ist Schwarzarbeit illegal und kann dir viel Ärger einbringen.

Achtung ! Steuererklärung

Du musst immer eine Steuererklärung ausfüllen.

das geht hier: Erklärung | FOD Finanzen (belgium.be)
Mehr Infos dazu hier: Muss ich eine Steuererklärung ausfüllen? – Student@work (studentatwork.be)

Höhe der Vergütung

Die Antwort hängt von der Branche ab, in der du arbeitest. Innerhalb einer Branche kann über eine paritätische Kommission ein kollektives Arbeitsabkommen abgeschlossen werden, in dem unter anderem der Mindestlohn festgelegt wird. Die Nummer deiner paritätischen Kommission findest du auf deinem Studentenvertrag.

Wenn in deiner Branche kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, wird dein Verdienst auf der Grundlage des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens festgelegt.

Weitere Infos dazu findest du auf der Webseite Student@Work

Alter% MONATSLOHNST.LOHN (38 St/Woche)
21& +21100 %1.994,18€12,11 €
2090 %1.794,76 €10,89 €
1985 %1.695,05 €10,29 €
1879 %1.575,40 €9,56 €
1773 %1.455,75 €8,84 €
- 1767 %1.336,10 €8,11 €

21& +21

  • %100 %
  • MONATSLOHN1.994,18€
  • ST.LOHN (38 St/Woche)12,11 €

20

  • %90 %
  • MONATSLOHN1.794,76 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)10,89 €

19

  • %85 %
  • MONATSLOHN1.695,05 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)10,29 €

18

  • %79 %
  • MONATSLOHN1.575,40 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)9,56 €

17

  • %73 %
  • MONATSLOHN1.455,75 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)8,84 €

- 17

  • %67 %
  • MONATSLOHN1.336,10 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)8,11 €
Achtung

Wenn du bei einem Arbeitgeber einen Vertrag für mindestens 12 Monate hast, kannst du nach diesen 12 Monaten bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr annehmen. Bei einem anderen Arbeitgeber kannst du aber noch als Werkstudent arbeiten.

Quellen

Noch Fragen ?

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