Das Arbeitsamt
Nach dem Abitur, dem Studium oder Lehre ist es wichtig, dass du dich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender einträgst. Dazu musst du im Prinzip entweder volljährig sein oder einen Abschluss gemacht haben. Mit der Eintragung beim Arbeitsamt beginnt die Berufseingliederungszeit.
Hier findest du einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte. DU solltest dich jedoch mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und deine konkrete Situation erläutern, um sicherzugehen, dass du alle Bedingungen kennst und die notwendigen Schritte einleiten kannst.
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Eintragung beim Arbeitsamt
- Du bist mit der Schule fertig, oder hast diese abgebrochen?
- Du bist auf der Suche nach einem Job?
- Du möchtest eine Berufsberatung in Anspruch nehmen?
(auch ohne Eintragung möglich)
Dann kannst du dich beim Arbeitsamt melden und dich dort eintragen.
Die Eintragung
- Um dich beim Arbeitsamt eintragen zu können, darfst du nicht mehr schulpflichtig sein.
- Die Eintragung ist kostenlos.
- Sie ist verpflichtend, wenn du arbeitssuchend geworden bist und Arbeitslosengeld beantragen möchtest.
- Empfohlen ist die Eintragung, wenn du Schul-, Lehr- oder Studienabgänger bist und keine Arbeit gefunden hast.
Wie muss ich mich eintragen?
- Online über das Bewerberportal (QRCODE hier)
Jobportal des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft (adg.be) - Dafür brauchst du entweder die App itsme oder ein Kartenlesegerät und deinen Personalausweis
- Einen Termin vereinbaren beim Arbeitsamt in Eupen, Kelmis oder St.Vith
Was passiert nach der Eintragung?
- Du erhältst eine Eintragungsbescheinigung.
- Je nach Situation kannst du eventuell Anrecht auf Berufseingliederungs- oder Arbeitslosengeld erhalten.
- Jede Änderung deiner persönlichen Situation (Adresse, Arbeitsunfähigkeit, Arbeit, Studienbeginn, usw.) musst du dem Arbeitsamt mitteilen.
- Die Berufseingliederungszeit beginnt (Siehe nächster Punkt).
So erreichst du das Arbeitsamt:
- 080 270 200 (St. Vith)
- 087 638 900 (Eupen)
- 087 820 860 (Kelmis)
- per E-Mail an info@adg.be
- Die Webseite: adg.be/schulabgänger
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Die Berufseingliederungszeit
Was genau ist die Berufseingliederungszeit?
Als Schulabgänger/in hast du die Möglichkeit, nach Ablauf der sogenannten „Berufseingliederungszeit“, und unter bestimmten Bedingungen, eine finanzielle Unterstützung, das „Berufseingliederungsgeld“ zu erhalten.
Folgendes muss beachtet werden, um diese erhalten zu können:
- Zunächst musst du dich beim Arbeitsamt als Arbeitsuchender eintragen haben. Allerdings darfst du nicht jünger als 18 und nicht älter als 25 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich).
- Um Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zu erhalten, musst du bestimmte Studien oder Lehren in Belgien oder im Ausland beendet haben die den Anspruch begründen.
Wenn du zum Zeitpunkt des Leistungsantrages unter 21 Jahre bist, muß du im Besitz eines Diploms ein.
Nähere Angaben dazu findest du auf der Seite:
https://www.lfa.be/buerger/berufseingliederungszeit
- Du darfst keinem Vollzeitstudium mehr folgen.
- Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich aktiv um Arbeit bemühen. Deine Suchbemühungen werden regelmäßig kontrolliert.
Wann beginnt die Berufseingliederungszeit und wie lange dauert sie?
- Die BEZ beginnt erst wenn das Studium beendet ist (Prüfungen sind alle abgelegt, Abschlussarbeit ist abgegeben,…).
- Die BEZ dauert 310 Tage (Sonntage ausgenommen). Der Beginn hängt vom Zeitpunkt deiner Eintragung ab. Sie beginnt jedoch frühestens am 1. August nach dem Ende der Schule. Es sei denn, du hast das Studium im Laufe des Schuljahres abgebrochen.
Was tun nach Ablauf der Berufseingliederungszeit?
- Idealerweise hast du während der Berufseingliederungszeit eine Vollzeitbeschäftigung gefunden und das Arbeitsamt darüber informiert.
- Sollte dies nicht der Fall sein, muß deine Eintragung nach Ende der Berufseingliederungszeit erneuert werden.
- Danach kannst du bei der Arbeitslosenkasse deiner Wahl die Berufseingliederungszulage beantragen.
Welchen Pflichten musst du während der Berufseingliederungszeit nachkommen?
- allen Vorladungen des Arbeitsamtes Folge leisten,
- das Arbeitsamt über alle Veränderungen deiner persönlichen Situation unterrichten (Adresse, Beschäftigung, usw.),
- aktiv nach Arbeit suchen.
In welchen Fällen solltest du das Arbeitsamt unbedingt informieren?
- Wenn du eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung gefunden hast;
- Wenn du eine Tätigkeit als Selbstständiger aufgenommen hast;
- Wenn du eine Beschäftigung im Ausland annehmen willst;
- Wenn dein Beschäftigungsverhältnis endet;
- Wenn du arbeitsunfähig bist (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall usw.);
- Wenn du ein Praktikum im Ausland aufnehmen willst;
- Wenn du ein Vollzeitstudium aufnehmen willst;
- Wenn du einen längeren Auslandsaufenthalt planst.
Weitere Infos als QR- CODE (Link hier)
Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens – Berufseingliederungszeit (adg.be)Hat die Berufseingliederungszeit einen Einfluss auf dein Kindergeld?
- Deine Eltern bekommen Kindergeld, solange du unter 25 Jahre alt bist, du zur Schule gehst, ein Studium oder eine Ausbildung machst und du nicht unter einem Arbeitsvertrag stehst.
- Wenn du zwischen 18 und 25 Jahren alt bist, nicht unter einem Arbeitsvertrag stehst und keine Ausbildung oder Studium machst, wird dir maximal während zwölf Monaten Kindergeld ausbezahlt
- Eine Beschäftigung während der Berufseingliederungszeit kann dein Anrecht auf Kindergeld beeinflussen.
Hat die Berufseingliederungszeit einen Einfluss auf die Krankenkasse?
- Während der Berufseingliederungszeit, bist du weiterhin über die Krankenkasse deiner Eltern versichert.
- Sobald du eine Arbeit gefunden hast, die Berufseingliederungszeit vorbei ist oder du älter als 25 Jahre alt bist, musst du dich selber bei einer Krankenkasse melden.
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Krankenversicherung
Während der Dauer der Berufseingliederungszeit ist man über die Krankenkasse der Eltern versichert. Wenn man eine Arbeitsstelle gefunden hat, die Berufseingliederungszeit vorbei ist, oder man älter als 25 Jahre ist, muss man sich selbst einer Krankenkasse anschließen.
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Kindergeld
Allgemein gilt, dass Ihre Eltern Kindergeld erhalten, solange Sie unter 25 Jahre alt sind, einer Ausbildung nachgehen und nicht unter Arbeitsvertrag stehen. Für Schulabgänger, die zwischen 18 und 25 Jahren alt sind, nicht unter einem Arbeitsvertrag stehen und keiner Ausbildung nachgehen, wird maximal während 12 Monaten Kindergeld ausbezahlt.
Alle Infos zur Krankenversicherung und zum Kindergeld in der Eingliederungszeit: www.adg.be/desktopdefault.aspx/*Klick*
Interim
Bei einem Interim-Büro kannst du dich einschreiben, wenn du auf der Suche nach einem Job bist.
- Die Einschreibung ist kostenlos;
- Du brauchst einen Lebenslauf und gerne auch ein Bewerbungsschreiben;
- Du kannst dich in verschiedenen Interim-Büros gleichzeitig einschreiben;
- Sie haben eine Liste mit freien Stellen;
- Verträge von Kurzer-dauer. (Also nur ein paar Tage, wenige Wochen).
Hier ein paar Interim Büros in der DG
Ich mache bald meinen Abschluss. Darf ich danach noch einen Studentenjob annehmen?
Im Regelfall nicht. Studentenjobs sind Studenten vorbehalten. Sobald Sie Ihren Abschluss gemacht haben und keine Ausbildungspflichten mehr haben, sind Sie kein Student mehr und dürfen keine Studentenarbeit mehr leisten. Eine Ausnahme gibt es allerdings…
Wenn du dein Studium im Juni abschließen, darfst du in den darauffolgenden Sommerferien noch als Student beschäftigt werden. Das LSS erlaubt es dir dann, bis zum 30. September des gleichen Jahres zu verminderten Sozialbeiträgen zu arbeiten. Nach dem Zeitpunkt ist es dir leider nicht mehr erlaubt einen Studentenjob zu machen!
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Auf eigenen Beinen stehen
„Was muss ich über den Einzug in die erste Wohnung wissen? Welche Versicherungen sind für…
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Berufsberatung & -orientierung
Bist du auch auf Jobsuche oder checkst du gerade aus, was für ’ne Lehre oder…
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Ab ins Ausland
…für eine gewisse Zeit ins Ausland zu gehen um neue Erfahrungen zu machen und andere…
Wichtige Adressen
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Arbeitsamt der DG
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LfA, Landesamt für Arbeitsbeschaffung