
Die Lehre im Mittelstand

Die Industrielehre

Der Teilzeitunterricht (TZU)
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Zurzeit entsprechen der Teilzeitunterricht, die Industrielehre und die Lehre im Mittelstand den gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung der Teilzeitschulpflicht unter 18 Jahren. Der Fortbildungsunterricht („Abendschule“) oder der Fernunterricht erfüllen diese Bestimmungen allerdings nicht. Was sind denn nun die Alternativen für einen Jugendlichen unter 18 Jahren, der den Vollzeitunterricht nicht mehr besuchen möchte?