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Wie lange dauert der Vertrag?
Die Dauer des Lehrvertrages muss mit der vorgesehenen Dauer der Ausbildung für den gewählten Beruf übereinstimmen. Normalerweise dauert die Ausbildung drei Jahre. Je nach Bildung (z.B. Abitur) oder wenn deine Leistungen im Unterricht dies rechtfertigen, kann deine Lehre verkürzt werden.
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Die einzelnen Schritte um eine Lehre zu beginnen
- Suche nach einer Lehrstelle durch Zeitungsannoncen, Bekanntschaften, die Lehrstellenbörse des IAWM,…
- Unterzeichnung des Vertrages: es müssen der Lehrling bzw. der Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Lehrlings und der Lehrlingssekretär unterschreiben. Damit geht jeder gewisse Verpflichtungen ein z.B. muss der Meister dafür Sorge zu tragen, dass dem Lehrling das festgelegte Ausbildungsprogramm erteilt wird, so dass er auf die Prüfungen sowie auf die spätere Ausübung seines Berufes vorbereitet wird.
- Eignungsuntersuchung: um festzustellen, ob du körperlich in der Lage bist, den gewählten Beruf auszuüben, muss du dich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß einer Untersuchung bei einem anerkannten Gesundheitsdienst unterziehen.
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Eine Karriere mit Lehre starten heißt
- 15 Jahre alt sein und die 2.A bzw. 3.B bestanden haben
- bei (teils) abgeschlossener Schulausbildung im Fach kann die Lehrzeit kürzer sein
- vorwiegend im Betrieb praxisnah lernen und auf dem neuesten Stand sein
- an einem Tag pro Woche seine theoretischen Kenntnisse in der Berufschule vervollständigen
- eine Lehrlingsentschädigung zwischen 232 € und 528 € erhalten je nach Lehrjahr.
- den Beruf entdecken, der einen immer schon interessiert hat
- als Fachkraft sich beste Chancen auf dem Arbeitmarkt sichern
- Die verschiedenen Lehrberufe
Die duale Ausbildung
In einer dualen Ausbildung werden Ihre Auszubildenden an gleich zwei Lernorten ausgebildet: in der Berufsschule und bei Ihnen. Zu uns gehört die Berufsschule das Zentrum für Aus- und Weiterbildung – kurz ZAWM. Die Berufsschule habt ihre Standorte in Eupen und St. Vith.Zudem gibt es Kooperationen mit auswärtigen Berufsschulen, sowohl im Inland (z.B. Verviers, Lüttich…) als auch im Ausland (z.B. Aachen, Trier, Köln…).
Auszubildende müssen...
- im laufenden Ziviljahr mindestens 15 Jahre alt werden
- das zweite Jahr des allgemeinbildenden Unterrichts der Sekundarschule (2.A) oder das dritte Jahr des beruflichen Unterrichts der Sekundarschule (3.B) bestanden haben oder einen Befähigungsnachweis des fünften beruflichen Jahres der Förder Sekundarschule nachweisen
- durch eine betriebliche, ärztliche Untersuchung für körperlich tauglich erklärt werden
- sich legal in Belgien aufhalten (d.h. eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten oder eine Meldung als anerkannter Flüchtling in Belgien)
Was ist, wenn ich die Bedingungen nicht erfülle?
Es besteht die Möglichkeit eine vom IAWM organisierte Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Weitere Infos
- Vom 1. Juli und dem 1. Oktober müssen die Lehrverträge in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeschlossen werden.
- Der Unterricht im ZAWM beginnt im September.
- Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Lehrling das Gesellenzeugnis, welches für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und zudem noch viele andere Perspektiven garantiert. Auszubildende können direkt in der Berufswelt Fuß fassen, nebenberuflich den Meister angehen, ein eigenes Unternehmen gründen, das Abitur nachholen oder studieren.
Nützliche Adressen
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IAWM
Vervierser Straße 4a
4700 Eupen
Tel.: 087/30.68.80
www.iawm.be
iawm@iawm.be -
Lehrlingssekretatriat St. Vith
Luxemburger Straße 2a
4780 St.Vith
Tel.: 080/ 46 00 47 -
Lehrlingssekretariat Eupen
Vervierser Straße 71
4700 Eupen
Tel.: 087/56 15 13