Der Studenten – Mietvertrag

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Du suchst zum ersten Mal ein Kot? Du möchtest dein altes Kot verlassen? Du suchst nach einem neuen Kot, damit du näher an deiner Schule bist? Du willst mit anderen  zusammenwohnen oder aber ganz alleine? Was auch immer die Gründe sind, du wirst  einen Studenten-Mietvertrag unterschreiben. Du musst wissen, dass der rechtliche Rahmen, der deinen  Vertrag bildet im Jahr 2018 reformiert wurde! Diese neuen Regeln gelten für Mietverträge, die nach dem 1. September 2018 abgeschlossen oder erneuert wurden.

Mietvertrag

Ob du mit anderen oder alleine leben möchtest, es gelten einige Regeln für  Mietverträge! Zu Beginn muss dein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen und von deinem Vermieter und dir unterschrieben werden. Der Vertrag muss die Identität der Parteien enthalten, die Mietdauer, die Höhe der individuellen und gemeinsamen Mietkosten und deren Berechnungsmethoden, die Existenz von individuellen oder kollektiven Strom- und Wasserzählern und schließlich einen detaillierten Ortsbefund, der mit dem Vermieter durchgeführt wird, enthalten.

Alleine mieten

Die erste Möglichkeit, die du in Betracht ziehen kannst, ist, eine Studentenunterkunft alleine zu mieten.
Zuerst musst du deinem Vermieter einen Nachweis deines Studentenstatus geben. So musst du einen Beleg vorweisen können, dass du in einer Sekundarschule, Hochschule oder Universität eingeschrieben bist. Wenn du beim Unterzeichnen des Mietvertrages diesen Beleg noch nicht hast, bleiben dir 3 Monate Zeit, um dem Vermieter diesen zu übermitteln.

Der Studenten-Mietvertrag gilt für die Dauer von einem Jahr, es sei denn, es ist eine kürzere Dauer schriftlich vereinbart worden. Dieser Mietvertrag kann einen Monat vorher gekündigt werden, ansonsten wird er um ein weiteres Jahr verlängert.

Jeweils vor dem 15. März hast du die Möglichkeit den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.

Bedingung

Du musst eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten zahlen.

  • Diese Zahlung entfällt, wenn
  • du beweisen kannst, dass die Schule dir die Einschreibung  verweigert hat.
  • du das Studium unterbrichst und dem Vermieter eine Bescheinigung der Lehranstalt dazu vorlegst.
  • du deinen Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters einem anderen Schüler während der Kündigungsfrist
    übertragen hast.
  • ein Elternteil oder ein Unterhaltspflichtiger gestorben ist.

Wirst du für eine gewisse Zeit die Studentenwohnung verlassen, um beispielsweise ein Praktikum zu absolvieren oder im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts ins Ausland zu gehen, kannst du die Wohnung im Einverständnis mit dem Vermieter untervermieten.

Mit anderen zusammen mieten

Eine andere Möglichkeit ist das Mieten mit einem oder mehreren Mitbewohner(n). In diesem Fall bist du nicht allein, um mit dem Eigentümer deiner Unterbringung in Kontakt zu treten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, musst du eine Mitbewohner-Vereinbarung erstellen und unterzeichnen. Es ist ein verpflichtendes Dokument, das mindestens die Art und Weise enthalten muss, in der Miete und Ausgaben zwischen Mitbewohnern  verteilt werden. Diese Vereinbarung bedeutet, dass du und die Mitbewohner gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haften. Du musst finanziell einspringen, wenn ein oder mehrere Mitbewohner zum Beispiel ihre Miete nicht bezahlen. In Bezug auf das Ende des Mietvertrags umfasst die Reform drei Möglichkeiten:

  1. Wenn du und alle Mitbewohner die Unterbringung verlassen wollen, muss die Kündigung von allen Mitbewohnern unterschrieben werden.
  2. Wenn nur du gehen willst, musst du dem Vermieter und den Mitbewohnern drei Monate im Voraus kündigen.
    Sei vorsichtig, du zahlst eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten bzw. deines Mietanteils, es sei denn, du findest vor Ende deiner Kündigungsfrist einen Ersatz und dein Vermieter und alle deine Mitbewohner sind damit einverstanden.
  3. Der Vermieter kann den Mietvertrag beenden mit einer mindestens 6-monatigen Kündigungsfrist. Dies geht aber nur dann, wenn mindestens die Hälfte der Mitbewohner gekündigt haben.

Infos Kot & Coloc'

Weitere Infos

  • Inforjeunes

    081 980 816
    federation@fijwb.be
    www.inforjeunes.be

  • Verbraucherschutzzentrale

    Neustraße 119, 4700 Eupen,
    Tel.+32 (0)87/ 59 18 50
    www.vsz.be

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