Student in Belgien

Viele nützliche Links zum Studium in Belgien, haben wir dir hier zusammengetragen.

  • Die Einschreibegebühren ändern sich zum Studienbeginn 2026–2027
    Ab dem akademischen Jahr 2026–2027 ändern sich die Einschreibegebühren im Hochschulwesen der Föderation Wallonie-Brüssel.
    Die Höhe der Einschreibegebühren hängt künftig von deiner finanziellen Situation ab:
    • Studierende mit Studienbeihilfe: 0 €
    • Geringes Einkommen: 374
    • Mittleres Einkommen: 835 €
    • Ohne besondere Voraussetzungen: 1.194 €
    Diese Beträge gelten überall: an Universitäten, Hochschulen und Kunsthochschulen.
    • Der Grundbetrag beträgt 1.194 €. Je nach deiner persönlichen Situation kannst du jedoch weniger oder als Stipendiat/in sogar gar nichts bezahlen.
    • Um herauszufinden, welchen Betrag du tatsächlich zahlen musst, ist es unbedingt erforderlich, einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen.
    x Antragstellung ab Juli 2026 möglich
    x Frist: 31. Oktober 2026
    x Informationen und Antragstellung: allocations-etudes.cfwb.be
    Du kannst den Antrag auch dann einreichen, wenn deine Unterlagen noch nicht vollständig sind. Je früher du den Antrag stellst, desto besser!
    Alles ausführlichen Infos findest du unter folgendem Link: https://allocations-etudes.cfwb.be/conditions-et-montant/enseignement-superieur/minerval
  • Es ist nicht immer leicht eine Studentenwohnung zu finden. Über folgender Webseite sind freie Studentenwohnungen gelistet: Découvre nos 911 kots et colocations ici | Student.be

  • Webseite Student@Work: 
    Dort findest du alle Infos zur Gesetzgebung über den Studentenjob in Belgien.

    • Salon Siep: Salons SIEP | Accueil
    • Meet your Job Eupen: Berufsmesse: 18. November 2026
    • Studieninfo KAE Eupen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Immatrikulation widerrufen oder den Studiengang bzw. die Hochschule wechseln. Hier findest du eine Übersicht über die Möglichkeiten und Bedingungen.

    1. Einschreibung zurück ziehen: (Abmelden)
      Wenn du vor dem 1. Dezember des laufenden akademischen Jahres die Stornierung deiner Einschreibung beantragst, wird deine Einschreibung storniert. Es fällt lediglich die Pauschale in Höhe von 50 € an. Das laufende Jahr wird nicht in deinem Hochschulverlauf berücksichtigt.
    2. Studium abbrechen: Wenn du ab dem 1. Dezember die Stornierung deiner Einschreibung beantragst, gilt dies als Studienabbruch. Der Studienabbruch wird als Nichtbestehen gewertet, und das laufende Jahr wird mit 0 Leistungspunkten in deinem anerkannten Jahresprogramm verbucht.Du musst die gesamten Einschreibegebühren bezahlen und kannst dich später nur dann wieder an einer Hochschule einschreiben, wenn du die Gebühren für diese Einschreibung bezahlt hast (es fallen also zwei Einschreibegebühren an).
    3. Studiengangs- oder Hochschulwechsel während des ersten Jahres des Bachelorstudiums: Wenn du zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Oktober den Studiengang oder die Hochschule wechseln möchtest, gilt dies nicht als Studiengangwechsel.
    4. Wenn du zwischen dem 1. November und dem 15. Februar den Studiengang oder die Hochschule wechseln möchtest, gilt dies als Studiengangwechsel, jedoch ohne Zahlung zusätzlicher Studiengebühren. Bitte beachte Folgendes bezüglich dieses Antrags auf Studiengangwechsel:
    • Der Antrag muss begründet und von der Prüfungskommission des Studiengangs, in den du wechseln möchtest, genehmigt werden;
    • im Falle einer Ablehnung kannst du gemäß den in Artikel 96 des „Landschaftsdekrets“ vorgesehenen Modalitäten Widerspruch einlegen;
    • im Falle einer positiven Entscheidung der aufnehmenden Hochschule informiert diese die ursprüngliche Hochschule über diesen Wechsel.Weitere Infos dazu hier: Puis-je modifier ou annuler mon inscription? – Site mes études
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