KLEINER TIPP:
Bevor du dich für die ein oder andere Form entscheidest, ist es immer ratsam einen Anwalt oder einen Notar zu kontaktieren.
Die Ehe
Die Ehe ist eine rechtliche Verbindung zwischen zwei Menschen und soll eine dauerhafte Lebensgemeinschaft begründen.
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Wo muss ich mich melden? Wo findet die Ehe statt?
- Die Eheschließung findet im Gemeindehaus (Rathaus) der Gemeinde statt, in der du und dein*e Ehepartner*in euren gemeinsamen Wohnsitz habt.
- Die Eheschließung wird von einem Standesbeamten (=Bürgermeister oder Schöffe mit besonderer Zuteilung) geleitet.
- Er bestätigt die Ehe offiziell und stellt die Heiratsurkunde aus, die in euer Personal-standregister bei der Gemeinde eingetragen wird.
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Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
- Volljährig sein
- Beide müssen einverstanden sein
- Man darf nicht in direkter Linie* oder Seitenlinie** verwandt sein
- Man darf nicht bereits verheiratet sein (Polygamie=verboten)
*zwischen Großeltern, Eltern und Kindern
** zwischen Brüdern/Schwestern/Onkeln/Tanten/Nichten/Neffen -
Welche regeln gelten?
Die rechtlichen Regeln (Schutzmaßnahmen, Rechte, Pflichten, Konsequenzen,…) bilden den rechtliche Rahmen der „Institution der Ehe“. Ihr, als Ehepaar müsst euch ausnahmslos an diesen rechtlichen Rahmen halten und könnt rechtlich gesehen nicht davon abweichen.
- Die Eheschließung
- Die Pflicht, mit seinem Ehepartner zusammenzuleben(1*)
- Die Pflicht, sich einander treu zu sein
- Die Pflicht zur Hilfe (=materiel)
- Die Pflicht zum Beistand (=moralisch)
- Schutz der (Familien-)Wohnung
- Das Recht, Einkommen selbst zu erhalten und ein eigenes Konto zu eröffnen
- Die freie Wahl des Berufes
- Seinen Beitrag zu den anfallenden Aufgaben (Kosten, Hausarbeit,…) zu leisten
- Die entstandenen Schulden zu teilen(2*)
- Die Abstammung des Kindes
- Das Erbe
- Das Eigentum
Ausnahme: 1: Bei Gewalt, Trennung, Scheidung oder aus beruflichen Gründen (Arbeit im Ausland).
2: Bei „übermäßigen“ Schulden, also Schulden, die nicht im Verhältnis zu eurem finanziellen Standpunkt stehen, kommt allein der Ehepartner dafür auf, der diese Schulden verursacht hat. -
Gut zu wissen
- Im Personalstandregister werden alle Amtshandlungen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde,…) eingetragen. Es wird von der Gemeinde geführt und aufbewahrt.
- Das Geschlecht spielt bei der Ehe im Gemeindehaus keine Rolle (Gleichgeschlechtliche Ehe ist in Belgien erlaubt).
Das Gesetzliche Zusammenleben
Alle Personen, die in Belgien zusammen wohnen, können eine gesetzliche Lebensgemeinschaft gründen, unabhängig von ihrem Geschlecht.Sowohl heterosexuelle und homosexuelle Paare als auch zwei andere Personen (z.B. Geschwister, Eltern und Kinder oder auch Freunde). Dabei besteht eine rechtliche Bindung zwischen euch beiden, die aber nicht so streng und komplex ist, wie die der Ehe.
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Wo müssen wir uns melden?
- Ihr müsst euch beide gemeinsam bei der Gemeinde anmelden und eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben abgeben.
- Ihr müsst beide in Belgien gemeldet sein und an derselben Adresse wohnen.
- Gut zu wissen: Diese Eintragung ist kostenlos. Zudem ist es nicht möglich spontan zur Gemeinde zu gehen. Ihr müsst einen Termin ausmachen. Bei einigen Gemeinden ist das nur Online möglich.
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Rechtliche Folgen
- Schutz der gemeinsamen Wohnung: Einer der Partner kann die Wohnung nicht ohne Zustimmung des anderen verkaufen oder vermieten.
- Schuldenteilung: Sobald einer Schulden macht, werden sie automatisch auch zur Sache von euch beiden.*
- Erbrecht: Der überlebende Partner hat das Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung (wenn es keine anderslautende testamentarische Regelung gibt)**.
- Steuerliche Vorteile: Gemeinsame Steuererklärung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
*Dies gilt nicht für Schulden, die unangemessen hoch sind, gemessen an den finanziellen Ressourcen, über welche die Lebenspartner gemeinsam verfügen.
** Für mehr Infos solltest du einen Notar zu Rate ziehen. -
Unterschied zur Ehe
- Keine automatische gegenseitige Erbfolge (außer Wohnrecht).
- Kein gegenseitiger Unterhaltsanspruch nach einer Trennung.
- Kein gemeinsames Eigentum an Vermögenswerten (außer vertraglich geregelt).
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Gesetzliche Zusammenleben beenden
- Unkompliziert durch eine einseitige oder beidseitige Erklärung bei der Gemeinde.
- Automatisch bei Heirat oder Tod eines Partners.
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Kurzfassung
- Die Anmeldung: Ihr geht gemeinsam zur Gemeinde und erklärt, dass ihr zusammenlebt.
- Rechte & Pflichten: Ihr haftet gemeinsam für einige Haushaltskosten, Schulden und eure Wohnung ist rechtlich geschützt, sie kann nicht ohne Zustimmung verkauft oder vermietet werden.
- Erbrecht: Falls einer stirbt, darf der andere in der Wohnung bleiben (sofern kein Testament etwas anderes sagt).
- Kein Ehe-Status: Ihr habt keine automatischen Erbrechte oder Unterhaltspflichten wie in einer Ehe.
- Einfache Trennung: Das Zusammenleben kann leicht aufgelöst werden allein oder gemeinsam bei der Gemeinde.
- Kurz gesagt: Es ist eine unkomplizierte Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern, ohne heiraten zu müssen.
Das freie Zusammenleben
Viele Paare wohnen zusammen, ohne zu heiraten oder ohne sich als „Zusammenlebend“ einzutragen. Das nennt man „faktisches Zusammenleben“ oder „das freie zusammenleben“. Es ist einfach und jeder bleibt unabhängig. Aber Achtung: Wenn’s mal richtig schief läuft, bist du als „nur“ zusammenlebendes Paar fast gar nicht abgesichert.
Selbst wenn ihr 20 Jahre zusammen wart, kann es passieren, dass der oder die Zurückbleibende plötzlich ohne Wohnung und ohne Rechte dasteht. Kein Erbe, keine Hinterbliebenenrente, kein Schutz fürs Zuhause.
Die gute Nachricht: Es gibt easy Wege, um das zu verhindern, zum Beispiel einen Partnerschaftsvertrag, ein Testament oder besondere Vereinbarungen beim Hauskauf.
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Die wichtigsten Punkte Kurzfassung:
- Keine Anmeldung nötig: Ihr wohnt einfach zusammen, ohne Formalitäten.
- Jeder bleibt finanziell eigenständig: Keine gemeinsame Haftung für Schulden oder Haushaltskosten.
- Keine Erbrechte: Falls einer stirbt, erbt der andere nichts automatisch.
- Einfache Trennung: Jeder kann jederzeit ausziehen, ohne offizielle Schritte.
- Keinen Wohnungsschutz: Gehört die Wohnung, in der die Partner leben, nur einem von ihnen, kann diese Person sie ohne Zustimmung des anderen verkaufen.
- Kurz gesagt: Freies Zusammenleben bedeutet einfach, zusammenzuwohnen ohne rechtliche Bindung.
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Gemeinsame Anschaffungen, Kinder, Vermögen, ...
Im Laufe der Zeit könnt ihr als Paar dennoch in Situationen geraten, die einer Ehe ähneln: gemeinsame Kinder, Erwerb oder Erbschaft von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, Bildung von Ersparnissen, Verschuldung, Todesfall, Trennung usw.
Um sich in für solche Fälle abzusichern, ist es wichtig eine „Lebensgemeinschaftsvereinbarung“ auszufüllen. Diese Vereinbarung kann Fragen zum Vermögen regeln, aber auch persönlichere Aspekte, wie zum Beispiel:
- Anspruch auf Unterhalt (für einen bestimmten Zeitraum) im Falle einer Trennung
- Regelungen zur Betreuung und Erziehung der Kinder,
- Beteiligung an den Haushaltskosten
GUT ZU WISSEN:
Bestimmte Klauseln dürfen jedoch nicht in der Vereinbarung enthalten sein, z. B.:- die Verpflichtung, keine andere Person zu heiraten,
- die Einführung einer Treuepflicht,
- der Verzicht auf das Recht, die Beziehung jederzeit zu beenden, usw.
KLEINER TIPP:
Keiner Spricht gerne über „Probleme“ in Beziehungen. Aber hier gillt das Motto: „umso Früher, umso besser“.
Es gibt einfache Lösungen, um verschiedene Probleme zu vermeiden. Ein Notar kann dir dabei helfen, alles umzusetzen.