Studentenzimmer / KOT mieten

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Du hast gerade dein Abitur in der Tasche und willst im September studieren gehen? Du denkst daran, ein Studentenzimmer zu mieten? Hier einige Informationen, die dir bei deiner Suche helfen und dir Unannehmlichkeiten während der Mietzeit ersparen können.

Arten von Studentenzimmern

  • Es gibt unterschiedliche Arten von Studentenzimmern:

    • Möbliert oder unmöbliert
    • Mit eigenem oder gemeinsamen Badezimmer
    • Mit eigener oder gemeinsamer Küche
    • Mit oder ohne Gemeinschaftsraum…

    Die Mietpreise können je nach Ausstattung und Größe des Zimmers und nach Stadt sehr unterschiedlich sein. Im Allgemeinen fragen die Vermieter für Studentenzimmer eine Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten. In den meisten Fällen werden die Mietverträge für eine Dauer von 10 oder 12 Monaten abgeschlossen. Manche Hochschulen oder Unis bieten auch die Unterbringung mit Verpflegung in einem Internat an, was oft günstiger ist als ein Studentenzimmer.

    • einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter abzuschließen.
    • die Kaution auf ein Sperrkonto zu überweisen (auch wenn dies keine Pflicht ist). Wenn die Kaution bar bezahlt wird, verlange eine Quittung, die erwähnt, dass es sich um eine Mietkaution handelt.
    • eine detaillierte Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten zu machen. Sollte es keine Bestandsaufnahme geben, unterschreibe auch nicht die Klausel, die besagt, dass du die Wohnung in perfektem Zustand erhalten hast und dementsprechend in gleichem Zustand zurückgeben musst.
    • wenn Nebenkosten vorgesehen sind, sollte präzisiert werden, um welche es sich handelt und wie diese festgelegt werden.
    • ob eine eventuelle Hausordnung existiert, die spezielle Mietbedingungen beinhaltet. Solche Regelungen enthalten manchmal einschränkende Maßnahmen für den Mieter.
    • nach Möglichkeit eine Klausel zu formulieren, die es ermöglicht im Falle eines Studienabbruchs den Mietvertrag vorzeitig abzubrechen.
    • eine Mietversicherung abzuschließen.
  • Die meisten Universitäten und zahlreiche Hochschulen vermitteln auch eigene Zimmer an ihre Studenten. Erkundige dich bei deiner jeweiligen Schule oder Uni. Auch die Jugendinformationszentren in den jeweiligen Studentenstädten verfügen über Listen mit Zimmer-angeboten. Der Infotreff vermittelt ebenfalls Studentenzimmer in Eupen.

    Eine ausführliche Broschüre zu diesem Thema ist zum Preis von 1,50 € in den Infozentren erhältlich (mit Modellmietvertrag für Studentenzimmer).

    Infos zum Studenten-Mietvertrag: HIER

Beachte

Auf jeden Fall sollte man den Mietvertrag aufmerksam lesen und eventuell von einer zweiten Person nachlesen lassen, bevor man ihn unterschreibt.

Die Versicherung

  • Du musst selbständig die Feuerversicherung abschließen !

  • Im Prinzip ist es nicht notwendig eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, wenn du nur in der Woche in dem Zimmer wohnst, da die Versicherung deiner Eltern auch hier greift. Trotzdem ist es ratsam die Versicherungspolice zu überprüfen und/oder mit dem Agenten zu sprechen, um sicher zu sein, dass diese wirklich auch für Schäden im Kot aufkommt

  • Wenn deine Feuerversicherung auch eine Diebstahlversicherung beinhaltet, kommt diese ebenfalls für aus deinem Kot gestohlene Gegenstände auf.

Der Mietvertrag

  • Ob du mit anderen oder alleine leben möchtest, es gelten einige Regeln für  Mietverträge! Zu Beginn muss dein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen und von deinem Vermieter und dir unterschrieben werden. Der Vertrag muss die Identität der Parteien enthalten, die Mietdauer, die Höhe der individuellen und gemeinsamen Mietkosten und deren Berechnungsmethoden, die Existenz von individuellen oder kollektiven Strom- und Wasserzählern und schließlich einen detaillierten Ortsbefund, der mit dem Vermieter durchgeführt wird, enthalten.

  • Die erste Möglichkeit, die du in Betracht ziehen kannst, ist, eine Studentenunterkunft alleine zu mieten.
    Zuerst musst du deinem Vermieter einen Nachweis deines Studentenstatus geben. So musst du einen Beleg vorweisen können, dass du in einer Sekundarschule, Hochschule oder Universität eingeschrieben bist. Wenn du beim Unterzeichnen des Mietvertrages diesen Beleg noch nicht hast, bleiben dir 3 Monate Zeit, um dem Vermieter diesen zu übermitteln.

    Der Studenten-Mietvertrag gilt für die Dauer von einem Jahr, es sei denn, es ist eine kürzere Dauer schriftlich vereinbart worden. Dieser Mietvertrag kann einen Monat vorher gekündigt werden, ansonsten wird er um ein weiteres Jahr verlängert.

    Jeweils vor dem 15. März hast du die Möglichkeit den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.

  • Du musst eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten zahlen.

    • Diese Zahlung entfällt, wenn
    • du beweisen kannst, dass die Schule dir die Einschreibung  verweigert hat.
    • du das Studium unterbrichst und dem Vermieter eine Bescheinigung der Lehranstalt dazu vorlegst.
    • du deinen Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters einem anderen Schüler während der Kündigungsfrist
      übertragen hast.
    • ein Elternteil oder ein Unterhaltspflichtiger gestorben ist.

    Wirst du für eine gewisse Zeit die Studentenwohnung verlassen, um beispielsweise ein Praktikum zu absolvieren oder im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts ins Ausland zu gehen, kannst du die Wohnung im Einverständnis mit dem Vermieter untervermieten.

  • Eine andere Möglichkeit ist das Mieten mit einem oder mehreren Mitbewohner(n). In diesem Fall bist du nicht allein, um mit dem Eigentümer deiner Unterbringung in Kontakt zu treten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, musst du eine Mitbewohner-Vereinbarung erstellen und unterzeichnen. Es ist ein verpflichtendes Dokument, das mindestens die Art und Weise enthalten muss, in der Miete und Ausgaben zwischen Mitbewohnern  verteilt werden. Diese Vereinbarung bedeutet, dass du und die Mitbewohner gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haften. Du musst finanziell einspringen, wenn ein oder mehrere Mitbewohner zum Beispiel ihre Miete nicht bezahlen. In Bezug auf das Ende des Mietvertrags umfasst die Reform drei Möglichkeiten:

    1. Wenn du und alle Mitbewohner die Unterbringung verlassen wollen, muss die Kündigung von allen Mitbewohnern unterschrieben werden.
    2. Wenn nur du gehen willst, musst du dem Vermieter und den Mitbewohnern drei Monate im Voraus kündigen.
      Sei vorsichtig, du zahlst eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsmieten bzw. deines Mietanteils, es sei denn, du findest vor Ende deiner Kündigungsfrist einen Ersatz und dein Vermieter und alle deine Mitbewohner sind damit einverstanden.
    3. Der Vermieter kann den Mietvertrag beenden mit einer mindestens 6-monatigen Kündigungsfrist. Dies geht aber nur dann, wenn mindestens die Hälfte der Mitbewohner gekündigt haben.
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