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...um in die Disco zu gehen?
Im Prinzip darfst du vor 16 Jahren nicht rein. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: wenn du mit deinem Vater, deiner Mutter oder einen Erziehungsberechtigten gehst ist es ok oder wenn es eine Veranstaltung ist, die keinen kommerziellen Zweck hat.
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...um in eine Kneipe zu gehen?
Auch unter 18 Jahren kannst du ohne Probleme alleine in eine Kneipe gehen und bestellen was du möchtest. Bei Alkohol gibt es allerdings Regeln, die vom Wirt eingehalten werden müssen.
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...um Alkohol zu trinken & kaufen zu dürfen?
Ab 16 Jahren ist der Kauf und der Konsum von alkoholischen Getränken erlaubt, allerdings nur von Getränken, die weniger als 22 Prozent enthalten. Schnaps, Weinbrände, etc sind erst mit 18 Jahren erlaubt.
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...um eine Spielhalle besuchen zu dürfen?
Unter 18 Jahren ist der Zugang zu so genannten Spielhöllen ohne Ausnahme verboten. Der Besuch eines Casinos oder von Spielhallen mit Automaten ist erst mit 21 Jahren erlaubt.
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...um Tabak zu kaufen?
Unter 18 Jahren ist es verboten. Wer Tabakwaren kaufen will, muss auf Anfrage des Verkäufers einen Beweis über sein Alter erbringen.
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...um ins Kino zu gehen?
Laut Gesetz ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt verboten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn der Film, der gezeigt wird, keine Altersbestimmung hat, dann ist er für Personen jeden Alters zugelassen. Insgesamt gibt es drei Stufen: Für alle zugelassen, ab 12 Jahre und ab 16 Jahre.
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...um eine Theatervorstellung, ein Ballet etc. besuchen?
Vom Gesetz ist hier nichts vorgeschrieben. Die Veranstalter und Organisatoren legen selbst die Altersgrenze fest.
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...um uneingeschränkt Fernseh schauen zu dürfen ?
Für Radio- und Fernsehsender gibt es Regelungen zum Schutz der Minderjährigen. Es dürfen keine Sendungen, die die körperliche, mentale oder moralische Entwicklung schädigen können (damit sind Sendungen die Gewalt oder pornographische Szenen enthalten gemeint) zu egal welcher Uhrzeit ausgestrahlt werden.
Dies ist nur zu Uhrzeiten erlaubt zu denen Minderjährige normalerweise schlafen und nicht mehr zuschauen oder zuhören. Vorher muss auch ein akustisches Warnsignal ertönen, das darauf hinweist, dass nun eine Sendung folgt, die für Minderjährige nicht geeignet ist. Zudem muss bei Fernsehsendungen die erst ab einem bestimmten Alter zugelassen sind ein Symbol, das dies kennzeichnet, eingeblendet sein.
Wenn das Gesetz nicht eingehalten wird...
Dann werden Strafen für den Veranstalter oder den Betreiber verhängt. Wenn jedoch ein Jugendlicher unter 18 regelmässig Orte besucht, die eigentlich verboten sind, kann der Staatsanwalt den Jugendrichter dazu auffordern die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Vergiss nicht ab 15 musst du immer deinen Personalausweis bei dir tragen.