Das Verwalten deines Kapitals
Du hast eine Summe Geld geerbt? Diese Summe muss auf einem Konto blockiert werden, das auf deinen Namen läuft. Vor deinem 18. Lebensjahr kannst du über dieses Geld nicht verfügen. Das Gesetzt sieht vor, dass deine Eltern über dieses Geld verfügen dürfen, um die Kosten für deine Erziehung und deinen Unterhalt zu decken. Dies ist jedoch keine absolute Regel: die Situation deiner Eltern wird analisiert, und je nach finanzieller Lage der Eltern kann diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden.
Es ist der Friedensrichter, der das entscheidet. Wenn du eine Immobilie besitzt, müssen deine Eltern eine richterliche Erlaubnis haben um diese zu verkaufen. Sie können die Immobilie allerdings vermieten und die Mieten einkassieren (der Mietvertrag darf nicht über 9 Jahre hinausgehen).
Du hast eigene Einnahmen?
Du hast durch einen Ferienjob Geld verdient? Du erhältst Lehrgeld? In diesen Fällen haben deine Eltern kein Anrecht auf dieses Geld. Zur Erinnerung: ab 15 Jahren darfst du alleine einen Studentenvertrag unterschreiben.
Deine Eltern haben dir ein Sparkonto eröffnet?
Wenn deine Eltern ein Sparkonto (auch Sparbuch oder Einlagebuch genannt) auf deinen Namen eröffnen, können sie nur dann Geld von diesem Konto abheben, wenn es nicht blockiert ist. In diesem Fall wird die Bank keinerlei Erlaubnis oder Rechtfertigung verlangen.
Ab 16 kannst du max. 50 € monatlich von diesem Sparkonto abheben wenn deine Eltern damit einverstanden sind. Die Banken schlagen bei Eröffnung des Kontos jedoch häufig vor, es bis zur Volljährigkeit blockieren zu lassen. Das bedeutet, dass weder deine Eltern, noch du bis zu deinem 18. Lebensjahr Geld von diesem Konto abheben können.
Dein eigenes Konto eröffnen?
Auch wenn du alleine ein Sparkonto eröffnen kannst, behalten deine Eltern das Recht, das Konto in deinem Interesse zu verwalten. Die Bank toleriert es also, wenn deine Eltern Geld von deinem Konto abheben oder Geld einzahlen.
Ab 16 kannst du ohne die Erlaubnis deiner Eltern maximal 125 € pro Monat von deinem Sparkonto abheben.
Du kannst ebenfalls ein Sichtkonto (auch laufendes Konto genannt) eröffnen wenn deine Eltern einverstanden sind.
Trotzdem stellen die Banken häufig ihre eigenen Bedingungen:
- wenn du unter 16 bist, benötigst du die Erlaubnis deiner Eltern um ein Sichtkonto zu eröffnen (es ist eine Garantie für die Bank);
- ab 16 verlangen die Banken meistens keine elterliche Erlaubnis mehr;
- du willst Geld von deinem Sichtkonto abheben? Der wöchentliche Maximalbetrag ist von Bank zu Bank verschieden. Erkundige dich daher genau bei deiner Bank. Negative Salden (d.h. Überziehung des Kontos) oder Kreditkarten werden hingegen nicht erlaubt;
- wenn deine Eltern jedoch Geld von deinem Sichtkonto abheben wollen, wird die Bank sicherheitshalber die Eltern fragen, eine Erlaubnis des Friedensrichters vorzulegen.