Wie wählst du deinen Energieanbieter?
Du wirst sicher den Preis im Fokus haben.
Doch es gibt noch andere Elemente, die bei deiner Wahl einer Rolle spielen können:
- Grüner Strom
- Variabler Preis oder fixer Preis
- Erhalt der Rechnungen per Mail oder per Post
- Zahlungsbedingungen: Dauerauftrag oder regelmäßige Überweisung
Preis und Vertragsbedingungen kannst du am besten anhand eines Tarifsimulators der CWaPE vergleichen: www.compacwape.be
Greenpeace hat geprüft, wie grün verschiedene Energieanbieter sind. Den Link findest du hier: www.monelectriciteverte.be
Wann darfst du den Energieanbieter wechseln?
- Du kannst ihn jederzeit wechseln.
- Du zahlst keine Entschädigung, wenn du den Vertrag vorzeitig kündigst.
- Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Aber Vorsicht:
Einige Energieanbieter berechnen die komplette Jahresgebühr, wenn du vor Ablauf des Vertrags kündigst.
Wie wechselst du einen Energieanbieter?
Sind Anbieter und Tarifformel ausgewählt, kontaktierst du den gewünschten Energieanbieter über Internet, Telefon oder schriftlich.
Alles, was du brauchst, ist der EAN-Code,
eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert.
- Egal ob der Vertrag am Telefon, im Internet oder zu Hause abgeschlossen wurde: Du erhältst immer eine schriftliche Fassung des Vertrags.
- Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter.
Kann ich meinen Vertrag widerrufen?
- Du kannst den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.
- Am besten per Einschreiben oder per Mail.
Was musst du beachten, wenn du in eine neue Wohnung ziehst?
- Im Prinzip läuft der bestehende Energievertrag (Gas/Strom) an der neuen Adresse weiter, wenn du innerhalb der Wallonie umziehst.
- Du musst allerdings den Vertrag beenden, wenn du:
- ins Ausland ziehst, nach Brüssel oder nach Flandern,
- in eine Wohnung ziehst, wo es keinen eigenen Strom-/Gaszähler gibt,
- mit einer anderen Person zusammenziehst, die bereits einen Energievertrag unterschrieben hat.
Welche Infos benötigt der Energieanbieter von dir?
- Deine Kundennummer (steht auf der Rechnung)
- Die neue Adresse
- Der EAN-Code des Zählers in der neuen Wohnung
- Das Umzugsdatum
- Die Zählerstände zum Zeitpunkt des Umzugs
Wie ist das mit der Endabrechnung?
- Die Endabrechnung stellt der Anbieter aufgrund der Zählerstände aus.
Gut zu wissen: Das Umzugsformular
- Auf der Website der CWaPE findest du ein Umzugsformular: cwape.be
- Auf diesem Formular können der ausziehende oder einziehende Bewohner (oder der Vermieter) die Infos für die Strom- und Gasversorgung eintragen.
- Das ausgefüllte Formular muss an den Energieanbieter geschickt werden und zwar spätestens 30 Tage nach dem Umzug.
- Das Formular muss immer ausgefüllt werden und zwar immer, wenn der Halter des Strom- oder Gaszählers ändert.
Was tun, wenn du deine Energierechnung nicht zahlen kannst?
- Sofort reagieren und nicht den Kopf in den Sand stecken.
- Du nimmst Kontakt mit deinem Energieanbieter auf und erklärst ihm die Situation.
- Vielleicht kannst du mit ihm neue Bedingungen zur Rückzahlung aushandeln.
- Du kannst Energie sparen. Wertvolle Tipps gibt die Energieberatungsstelle Ostbelgien (087/55 22 44) oder folgender Link: https://www.wallonie.be/de/ich-reduziere-meinen-rechnungsbetrag
- Du kannst dich auch an das ÖSHZ oder die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Weitere Infos
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Verbraucherschutzzentrale VoG
087/59 18 50
www.vsz.be