Der Führerschein – Klasse B

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Die theoretische Prüfung

Du kannst ab deinem 17. Geburtstag die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Wenn du die theoretische Prüfung nicht bestanden hast, darfst du keine weitere Prüfung am selben Tag ablegen. Es gibt keine begrenzte Anzahl von Versuchen, die Prüfung abzulegen. Dennoch musst du nach jedem zweiten Misserfolg bei der Prüfung der Kategorie B ein Schulungsattest einer anerkannten Fahrschule vorlegen, das beweist, dass du 12 Unterrichtsstunden absolviert hast.

Schwere Fehler

Mit der Reform wird zum 1. Januar 2018 u.a. das Prinzip des „schweren Fehlers“ wieder eingeführt. Bei einer falschen Antwort im Sinne eines „schweren Fehlers“ werden künftig 5 Punkte abgezogen (statt nur 1 Punkt bisher). Bei 2 „schweren Fehlern“ hat der Prüfling automatisch den Test nicht bestanden.
Zu den „schweren Fehlern“ gehört z.B. das Missachten einer roten Ampel, das Befahren einer Autobahn in die falsche Richtung oder das Beschleunigen, wenn man überholt wird. Um die Prüfung zu bestehen, muss man 41 Punkte von 50 erreichen – unabhängig davon, ob ein Fehler schwer war oder nicht.

Die praktische Fahrausbildung

Nachdem du die theoretische Fahrprüfung bestanden hast, kannst du mit einem provisorischen Führerschein das Fahren erlernen. Du hast drei Jahre Zeit, um den provisorischen Führerschein anzufragen, danach musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen.

Du hast ab 1. Juli 2018 die Wahl zwischen drei Möglichkeiten, wie du dich auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten möchtest.

  • Lernen mit einer oder zwei Begleitpersonen, ohne Fahrschule

    • Mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Die theoretische Prüfung für weniger als 3 Jahre bestanden haben oder freigestellt sein müssen.
    • Einen gültigen vorläufigen Führerschein B besitzen (Gültigkeitsdauer 36 Monate).
    • Führe diese Prüfung in einem der Prüfungszentren für den Führerschein durch.
    • Eine Ausbildung von mindestens 3 Monaten mit der Begleitperson, in Form eines vorläufigen Führerscheins der Klasse B, absolviert haben.
    • Nach zwei fehlgeschlagenen Prüfungen jeweils 6 Stunden Übungsstunden über eine zugelassene Fahrschule absolvieren.

    Achtung!
    Du darfst nur in Anwesenheit des einen oder anderen Schulungsbegleiters oder beider Schulungsbegleiter und/oder eines zugelassenen Fahrlehrers, unter Ausschluss weiterer Fahrgäste, fahren.

    NEU: Ab dem 1. Juli 2018 werden drei zusätzliche Bedingungen zu den vorherigen hinzugefügt:

    • Der Kandidat und seine Begleitperson müssen eine dreistündige Schulung absolviert haben («rendez-vous pédagogique“/pädagogischer Termin). = Unterrichtszertifikat (5 Jahre gültig). Dieser Termin kann entweder in einer anerkannten Fahrschule oder als E-Learning (organisiert von der AWSR) wahrgenommen werden.
    • Den Risikowahrnehmungstest bestanden haben.
    • Der Kandidat muss während der Fahrpraxisphase mindestens 1.500 km gefahren sein.

    NEU: Ab dem 1. Juli 2018 hat man die Möglichkeit von der freien auf einen Lernprozess für eigenständiges Fahren (ohne Begleitperson) zu wechseln, unter den Bedingungen, dass man:

    • Den Risikowahrnehmungstest bestanden hat.
    • Die Eignungsprüfung nach einer mindestens 3-monatigen Ausbildung in Form eines vorläufigen Führerscheins der Klasse B bestanden hat.
    • Das Alter von 18 Jahre erreicht haben.
  • Lernen in der Fahrschule und Fahrpraktikum im „eigenständigen Fahren“ (ohne Begleitperson)

    • Mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Die theoretische Prüfung weniger als 3 Jahre bestanden haben oder freigestellt sein müssen.
    • Einen gültigen vorläufigen Führerschein B (gültig für 18 Monate) haben.
    • Diese Prüfung in einem der Prüfungszentren für den Führerschein durchführen.
    • Eine Ausbildung von mindestens 3 Monaten in Form eines vorläufigen Führerscheins der Klasse B absolviert haben.
    • 20 Stunden Fahrstunden absolviert haben.
    • Nach zwei fehlgeschlagenen Prüfungen jeweils 6 Stunden Übungsstunden über eine zugelassene Fahrschule folgen.

    NEU: Ab dem 1. Juli 2018 werden zwei zusätzliche Bedingungen zu den vorherigen hinzugefügt:

    • Den Risikowahrnehmungstest bestanden haben.
    • Den Eignungstest nach den 20 Stunden Fahrstunden bestanden haben.
  • Möglichkeit des Absolvierens der praktischen Fahrprüfung ohne Fahrpraktikum

    • Mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Die theoretische Prüfung für weniger als 3 Jahre bestanden haben oder freigestellt sein müssen.
    • 30 Stunden Fahrstunden absolviert haben.
    • Diese Prüfung in einem der Prüfungszentren für den Führerschein durchführen.
    • Den Risikowahrnehmungstest bestanden haben.

    Dieser Kurs ermöglicht es, die praktische Prüfung ohne vorläufigen Führerschein zu präsentieren.

Risikowahrnehmungstest (TPR) (Ab dem 1. März 2018)

Der Risikowahrnehmungstest ist Voraussetzung für den Zugang zur praktischen Prüfung, der per Computer erfolgt.

Hier ein Beispiel :  Klick

Der Kandidat erhält verschiedene Verkehrssituationen, in denen er die auftretenden Gefahren identifizieren muss.

Nach zwei aufeinander folgenden Misserfolgen muss der Kandidat 3 Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule nehmen und kann sich nur dann für einen neuen Test präsentieren, wenn er ein von dieser zugelassenen Fahrschule ausgestelltes Lehrzertifikat vorlegt.

Achtung

Während der ersten zwei Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins bist du als “junger Fahrer” eingestuft.

Aus diesem Grund kannst du bei folgenden Übertretungen strenger bestraft werden

  • Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft, 30erZone + mehr als 30 km/h andernorts
  • Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 °/°° (0,22mg/L)
  • Weigerung eines Atemtests und/oder einer Blutprobe
  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Weigerung eines Drogentests und/oder einer Blutprobe
  • Benutzung eines Radarfrühwarngerätes
  • Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Toten oder Schwerverletzten
  • Fahrerflucht
  • Alle Verkehrszuwiderhandlungen des 3 + 4 Grades : z.B. Anweisung eines befugten Beamten, Rennen auf der öffentlichen Straße, Überholvorgänge, usw…
  • Im Wiederholungsfalle bei Zuwiderhandlungen egal welchen Grades innerhalb eines Jahres

Wichtig! Diese Auflistung beinhaltet nur einen Teil der Gesetzgebung für Führerscheinneulinge.

Weitere Infos

Interessante Broschüren

Quellen

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