Der Führerschein – Klasse B

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Den Führerschein zu erwerben, ist keine reine Formalität. Es verlangt Zeit und du musst mehrere Etappen erfolgreich durchlaufen. Keine Panik! In diesem ersten Kapitel wird dir alles erklärt.

Die theoretische Prüfung

Die erste Etappe, bevor du ein Fahrzeug fahren darfst, ist die theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist drei Jahre gültig. Die praktischen Modalitäten und das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung sind von der Führerscheinklasse abhängig.

Ziel der theoretischen Prüfung ist es, deine Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung zu testen. Je nachdem, welchen Führerschein du machen willst, musst du in einem Online-Test 40 oder 50 Multiple-Choice-Fragen (je zwei oder drei mögliche Antworten) beantworten. Für jede Frage hast du höchstens 15 Sekunden Bedenkzeit.

Achtung, es gibt zwei Arten von Fehlern, die du machen kannst, nämlich „leichte Fehler“, bei denen dir ein Punkt abgezogen wird, und „schwere Fehler“, die dich gleich fünf Punkte kosten. Es gibt 56 schwere Fehler. Sie betreffen Geschwindigkeitsverstöße oder Verstöße dritten und vierten Grades, also Verstöße, die unmittelbar die Sicherheit von Personen gefährden oder Körperverletzungen verursachen.

Gut zu wissen

Wenn die theoretische Prüfung 2 mal nicht bestanden wurde, musst du 12 Stunden kostenpflichtigen Unterricht an einer Fahrschule nehmen. Du erhältst dann eine „Bescheinigung über die theoretische Ausbildung“, die du im Prüfzentrum vorlegen musst, um erneut an der theoretischen Prüfung teilnehmen zu können.

  • Sobald du mit der Fahrausbildung beginnst, musst du ein Fahrtenbuch (Roadbook) führen, das du bei der praktischen Prüfung vorlegen musst. Es gehört also zu den Bedingungen für die Zulassung zur praktischen Prüfung. Das Roadbook bekommst du im Anschluss an deinen pädagogischen Termin, wenn du dich für die Ausbildung mit freier Begleitung entscheidest, oder in der Fahrschule, bei der du deine Fahrstunden
    nimmst, oder du kannst es auf der Website www.monpermisdeconduire.be herunterladen.

    Das Roadbook dient als Nachweis dafür, dass du die vorgeschriebene Fahrausbildung absolviert hast. Es enthält ein Logbuch, in das du die Kilometer einträgst, die du im Lauf deiner Ausbildung fährst (mindestens 1500 km). Achtung, es werden nur die Kilometer berücksichtigt, die du nach dem pädagogischen Termin oder nach Beginn deiner praktischen Ausbildung an der Fahrschule zurücklegst.

  • Nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast, musst du noch einmal ein Prüfzentrum aufsuchen, um einen Gefahrenerkennungstest zu machen (15 Euro). Du kannst den Test egal zu welchem Zeitpunkt im Verlauf deiner praktischen Fahrausbildung ablegen, allerdings vor dem Fahrtauglichkeitstest, wenn du dich für eine Fahrausbildung ohne Begleitperson entscheidest. Der Test wird am Computer durchgeführt. Du wirst dabei mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert und musst drohende Gefahren erkennen. Wenn du den Test zwei Mal nicht bestehst, musst du erst drei Fahrstunden an der Fahrschule nehmen, bevor du ihn erneut ablegen kannst.

  • Wenn du ohne Begleitperson fahren lernen und den Führerschein der Klasse B erwerben möchtest, kannst du einen Fahrtauglichkeitstest machen, bei dem geprüft wird, ob du dein Fahrzeug ausreichend beherrschst. Der Test besteht aus einer vereinfachten technischen Kontrolle des Fahrzeugs sowie einer 30-minütigen Fahrt zur Bewertung deines Fahrkönnens im Straßenverkehr und einem nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Fahrmanöver. Der fakultative Test kostet 60 Euro und wird in einem Prüfzentrum durchgeführt. Mit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung in der Tasche und nach mindestens drei Monaten praktischer Fahrausbildung kannst du deine praktische Prüfung ablegen.

    Für die Zulassung zur Prüfung gelten folgende Voraussetzungen:

    • Mindestalter von 18 Jahren
    • Bestandener Gefahrenerkennungstest
    • 20 Fahrstunden an einer Fahrschule
      oder, beim Ausbildungsweg mit freier Begleitung, drei Monate Fahrausbildung mit Begleitperson (und Teilnahme am pädagogischen Termin)
  • In Belgien stehen dir verschiedene Ausbildungswege offen, nämlich die Ausbildung an einer Fahrschule, die Ausbildung des direkten Zugangs und die Ausbildung mit freier Begleitung. Du kannst die Ausbildung mit freier Begleitung und die Ausbildung an einer Fahrschule auch miteinander kombinieren. Lies gleich weiter und erfahre mehr über die dir zur Wahl stehenden Ausbildungswege.

    Direkter Zugang
    Es ist der schnellste, aber auch teuerste Weg, deinen
    Führerschein zu machen. Beim Ausbildungsweg des direkten Zugangs kannst du direkt an der praktischen Prüfung teilnehmen, also ohne vorherige Fahrausbildung und vorläufigen Führerschein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst du mindestens 18 Jahre alt sein, 30 Stunden Unterricht an einer anerkannten Fahrschule absolviert und den Gefahrenerkennungstest bestanden haben.

    Fahrschule
    Die Ausbildung an einer Fahrschule geht auch schnell, ist aber ebenfalls teuer. Wenn du dich nach der theoretischen Prüfung für die Ausbildung an einer Fahrschule entscheidest, musst du 20 Pflichtstunden Unterricht an einer anerkannten Fahrschule nehmen. Nach diesen 20 Pflichtstunden kannst du, vorausgesetzt du hast das 18. Lebensjahr vollendet und den Gefahrenerkennungstest bestanden, den Fahrtauglichkeitstest ablegen. Bestehst du den Test, kannst du deine praktische Fahrausbildung ohne Begleitperson fortsetzen. Vergiss aber nicht, dein Roadbook auszufüllen!

    Freie Begleitung
    Du kannst auch ohne Fahrschule fahren lernen. Das ist billiger, du brauchst dann aber eine oder zwei Begleitpersonen, die du selbst auswählst (Eltern, Verwandte, Freunde der Familie, …). Man spricht in diesem Fall von der Ausbildung mit freier Begleitung. Deine Begleitperson oder deine Begleitpersonen müssen in deinen vorläufigen Führerschein eingetragen werden.

    Freie Begleitung + Fahrschule
    Du kannst die Ausbildung mit freier Begleitung und die
    Ausbildung an der Fahrschule auch miteinander kombinieren. So kannst du deine Fahrausbildung mit freier Begleitung durch ein paar Stunden an der Fahrschule ergänzen und vor deiner praktischen Prüfung einige Tipps von einem Profi einholen.

  • Wenn du dich für den Ausbildungsweg mit Begleitung entscheidest, brauchst du eine Begleitperson. Deine Begleitperson ist die Person, die dir das Fahren beibringt. Sie muss also in jedem Fall die im Straßenverkehr geltenden Vorschriften kennen und genügend Fahrerfahrung haben. Sie muss sich im Fahrzeug auf den Vordersitz rechts neben dir setzen, damit sie dich gut anleiten kann. Neben einem lizenzierten Fahrlehrer kannst du eine oder zwei Begleitpersonen bestimmen. Nur sie dürfen dich während deiner Fahrausbildung im
    Fahrzeug begleiten.

    Achtung, deine Begleitperson muss die folgenden fünf Bedingungen erfüllen:

    • Sie muss seit mindestens acht Jahren einen belgischen oder europäischen Führerschein der Klasse des Fahrzeugs besitzen, in dem sie dich begleitet.
    • Sie muss in Belgien wohnhaft sein und einen belgischen Personalausweis besitzen.
    • Sie muss in einer Fahrschule oder über ein E-Learning-Portal die pädagogische Schulung absolviert haben.
    • Ihr darf in den letzten drei Jahren vor dem Ausstellungsdatum deines vorläufigen Führerscheins nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden sein.
    • Sie darf in dem Jahr vor dem Ausstellungsdatum deines vorläufigen Führerscheins nicht in einem anderen vorläufigen Führerschein als Begleitperson vermerkt worden sein. Dieses Verbot gilt nicht in Bezug auf den Partner, die Kinder, Enkelkinder und Geschwister der Begleitperson oder ihres Partners sowie minderjährige Kinder, für die die Begleitperson oder ihr Partner sorgeberechtigt sind.
  • Nach deiner praktischen Fahrausbildung kannst du mit der letzten Etappe beginnen: die praktische
    Prüfung! Auch sie wird an einem Prüfzentrum durchgeführt. Wie bei der theoretischen Prüfung kannst du
    auch hier dein Prüfzentrum frei wählen (es sei denn, du willst die Prüfung in niederländischer oder englischer Sprache ablegen). Achtung, du musst für die praktische Prüfung unbedingt einen Termin vereinbaren.  Und denk daran, dass die praktische Prüfung kostenpflichtig ist. Du solltest am Tag der Prüfung also Bargeld oder deine Bankkarte bei dir haben.

    Die Prüfung beginnt damit, dass du ein Formular zur Selbsteinschätzung ausfüllst, in dem du angibst, welche Kompetenzstufe du deiner Ansicht nach erreicht hast. Keine Angst, deine Angaben haben keinen Einfluss auf dein Prüfungsergebnis, da sie dem Prüfer nicht zur Kenntnis gelangen, bevor er dir dein Ergebnis aushändigt. Wenn du wissen möchtest, wie das Formular aussieht, kannst du es auf der Auto-Sécurité-Website abrufen.
    Auf der Website www.autosecurite.be findest du eine Liste der Prüfungspunkte und Prüfungsstrecken.

  • Wenn du deine praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit automatischem Schaltgetriebe
    abgelegt und bestanden hast, wird in deinem Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl besagt, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst. Solltest du später ein Fahrzeug mit Handschaltung fahren wollen, musst du eine weitere praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Handschaltung ablegen. Vorher musst du mindestens zwei Stunden Unterricht an einer anerkannten Fahrschule nehmen oder zwei Fahrstunden mit einem vorläufigen Führerschein Modell 3 absolvieren, der eine Gültigkeit von 12 Monaten hat und den du bei der Gemeindeverwaltung auf Vorlage des aktuellen Führerscheins B erhalten kannst.

  • Am Tag deiner praktischen Fahrprüfung musst du mehrere Dokumente vorlegen. Achte darauf, dass du diese Dokumente bei dir hast, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.

    • Deinen Personalausweis
    • Die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Versicherungskarte, Prüfbescheinigung)
    • Deinen vorläufigen Führerschein (Gültigkeit
      36, 18 oder 12 Monate) oder, wenn dein vorläufiger Führerschein nicht mehr gültig ist, deine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung über die praktische Fahrausbildung
    • Die Bescheinigungen für dich und deine Begleitpersonen über die Teilnahme an den pädagogischen Terminen
    • Gegebenenfalls das ordnungsgemäß ausgefüllte Logbuch, das belegt, dass du
    • 1500 km gefahren bist. Die Bescheinigungen über die Teilnahme am pädagogischen Termin deiner Begleitpersonen legst du bei
    • Die von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Bescheinigung über die praktische Ausbildung, falls du eine Anzahl von praktischen Unterrichtsstunden nehmen musstest (für die Zulassung zum Fahrtauglichkeitstest, für die direkte Teilnahme an der endgültigen praktischen Prüfung, bei zweimaligem Nichtbestehen)ù
    • Wenn du keinen vorläufigen Führerschein besitzt: deine unterzeichnete Erklärung in Bezug auf körperliche Gebrechen oder Erkrankungen oder die verlangten Atteste

Nützliche Links, mit Infos auf deutscher Sprache

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