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Eingliederungseinkommen
- Ab 18 Jahren und unter gewissen Bedingungen kannst du beim ÖSHZ Eingliederungseinkommen beantragen.
- Dieses liegt bei etwa 1200€ im Monat für alleinstehende und alleinlebende Personen.
- Kindergeld oder sonstige Leistungen sind jedoch schon mit inbegriffen und kommen nicht hinzu.
- Das Eingliederungseinkommen ist in der Regel gekoppelt an ein Projekt. Dies kann die Schule, eine Ausbildung, … sein.
- Das ÖSHZ fordert meist Nachweise, dass das Projekt weitergeführt wird. (Schulbescheinigung, Kopie der Zeugnisse, …)
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ÖSHZ und Studentenjob
Wenn du zum Beispiel ein zusätzliches Einkommen hast (Studentenjob, Kindergeld …) kann das ÖSHZ dein Eingliederungseinkommen kürzen.
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Immunisierungsantrag
-Du kannst beim Sozialhilferat deiner Gemeinde einen Immunisierungsantrag stellen, so dass du einen Teil deiner zusätzlichen Einkünfte behalten darfst.
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Das Leben in einer WG
- Es ist bequem in eine WG zu ziehen, so kannst du dir viele Kosten, so wie Strom, Wasser, Internet, Gas, Einkäufe etc. teilen und somit einiges an Geld sparen.
- Solltest du Unterstützung vom ÖSHZ bekommen, ist diese niedriger, wenn du in einer WG wohnst.
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Installationsprämie
- Diese Prämie kannst du beim ÖSHZ beantragen, wenn du deine erste Wohnung beziehst (nach Unterbringung, Obdachlosigkeit…).
- Es ist ein einmaliger Betrag von etwa 1295€.
- Die Rechnungen für die Anschaffung von Möbeln etc. musst du aufbewahren, denn du wirst sie da einreichen/vorlegen müssen.
Das Öffentliche Sozialhilfezentrum, kurz ÖSHZ, unterstützt in Not geratene Menschen aus der Gemeinde.
Es richtet sich an Personen belgischer Nationalität, an EU-Bürger, an nicht EU-Bürger, die über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, an anerkannte politische Flüchtlinge und an Staatenlose, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und die sich effektiv in Belgien aufhalten.
Jede Gemeinde hat ein ÖSHZ Zentrum.