Studentenjob – Gesetzgebung

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Darf ich als Student arbeiten?

  • Du kannst als Jobstudent anfangen zu arbeiten, sobald du:

    • 15 Jahre alt bist und die erste Klasse der Sekundarstufe abgeschlossen hast;
    • 16 Jahre alt bist.
  • Für die Berechnung der Sozialbeiträge bist du Studentin oder Student, wenn:

    • du einen anerkannten Studiengang der Sekundarstufe, einer Hochschule oder Universität besuchst;
    • das Studium deine Haupttätigkeit ist und jede andere Tätigkeit eindeutig untergeordnet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit einen Bachelor-Abschluss nachholt, ist kein Student.

    Du bist kein Student mehr, wenn:

    • du für mindestens 12 Monate einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen hast. Nach den 12 Monaten kannst du bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr ausüben. Von diesem Zeitpunkt an zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialversicherungs-beiträge. Du kannst allerdings weiterhin bei einem anderen Arbeitgeber einen Job als Jobstudent annehmen.
    • du eine Abendschule oder eine andere Form der Ausbildung mit einem eingegrenzten Lehrplan besuchst.

    Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, ob das Studium deine Haupttätigkeit ist. Bist du dir über deine Situation im Unklaren? Dann wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.

  • Wenn du in Teilzeit zur Schule gehst, kannst du nur als Jobstudent arbeiten, wenn du:

    • einen Studentenvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließt als dem, bei dem du dein Betriebspraktikum absolvierst;
    • mit dem Arbeitgeber, bei dem du ein Praktikum absolvierst, einen Studentenvertrag für die Sommermonate abschließt, die außerhalb der Praktikumsvereinbarung liegen;
    • einen Studentenjob außerhalb der Zeiten deiner theoretischen oder praktischen Ausbildung ausüben;
    • kein Arbeitslosengeld oder Eingliederungszuschuss erhältst.
  • Nein, die Arbeit als Jobstudent ist das ganze Jahr über möglich. Du entscheidest, wann und wie lange du arbeitest.

    Was auch immer du tust, achte darauf, dass du:

    • innerhalb deines Stundenpakets bleibst;
    • für den Unterricht oder andere Aktivitäten im Rahmen des Studiums zur Verfügung stehst, denn zu diesen Zeiten darfst du nicht als Jobstudent arbeiten.

    Mehr Infos

  • Ja, du kannst auch nach deiner Rückkehr nach Belgien als Jobstudent arbeiten. Die Bedingung ist jedoch, dass das Studium weiterhin deine Haupttätigkeit ist.

Der Vertrag

Dein Stundenpaket

Steuern und Kindergeld

Quellen

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