Darf ich als Student arbeiten?
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Bist du alt genug?
Du kannst als Jobstudent anfangen zu arbeiten, sobald du:
- 15 Jahre alt bist und die erste Klasse der Sekundarstufe abgeschlossen hast;
- 16 Jahre alt bist.
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Bist du Studentin oder Student?
Für die Berechnung der Sozialbeiträge bist du Studentin oder Student, wenn:
- du einen anerkannten Studiengang der Sekundarstufe, einer Hochschule oder Universität besuchst;
- das Studium deine Haupttätigkeit ist und jede andere Tätigkeit eindeutig untergeordnet ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit einen Bachelor-Abschluss nachholt, ist kein Student.
Du bist kein Student mehr, wenn:
- du für mindestens 12 Monate einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen hast. Nach den 12 Monaten kannst du bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr ausüben. Von diesem Zeitpunkt an zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialversicherungs-beiträge. Du kannst allerdings weiterhin bei einem anderen Arbeitgeber einen Job als Jobstudent annehmen.
- du eine Abendschule oder eine andere Form der Ausbildung mit einem eingegrenzten Lehrplan besuchst.
Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, ob das Studium deine Haupttätigkeit ist. Bist du dir über deine Situation im Unklaren? Dann wende dich an die Regionaldirektionen für die Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung unter info.tsw@werk.belgie.be.
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Gehst du in Teilzeit zur Schule?
Wenn du in Teilzeit zur Schule gehst, kannst du nur als Jobstudent arbeiten, wenn du:
- einen Studentenvertrag mit einem anderen Arbeitgeber abschließt als dem, bei dem du dein Betriebspraktikum absolvierst;
- mit dem Arbeitgeber, bei dem du ein Praktikum absolvierst, einen Studentenvertrag für die Sommermonate abschließt, die außerhalb der Praktikumsvereinbarung liegen;
- einen Studentenjob außerhalb der Zeiten deiner theoretischen oder praktischen Ausbildung ausüben;
- kein Arbeitslosengeld oder Eingliederungszuschuss erhältst.
- Noch mehr Infos nötig?
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Darf ich nur im Sommer als Jobstudent arbeiten?
Nein, die Arbeit als Jobstudent ist das ganze Jahr über möglich. Du entscheidest, wann und wie lange du arbeitest.
Was auch immer du tust, achte darauf, dass du:
- innerhalb deines Stundenpakets bleibst;
- für den Unterricht oder andere Aktivitäten im Rahmen des Studiums zur Verfügung stehst, denn zu diesen Zeiten darfst du nicht als Jobstudent arbeiten.
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Ich studiere außerhalb von Belgien, darf ich trotzdem in Belgien einen Studentenjob machen?
Ja, du kannst auch nach deiner Rückkehr nach Belgien als Jobstudent arbeiten. Die Bedingung ist jedoch, dass das Studium weiterhin deine Haupttätigkeit ist.
Der Vertrag
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Muss ich immer einen Vertrag abschließen?
Ja, du musst einen schriftlichen befristeten Vertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen. Du und dein Arbeitgeber müssen diesen Vertrag unterschreiben. Du solltest eine Kopie des Vertrags erhalten.
Ein Studentenvertrag ist sehr wichtig: Er gibt dir Gewissheit über deine Rechte und Pflichten.
Du kannst einen Studentenvertrag für maximal ein Jahr abschließen. Wenn du länger als ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet hast, gilt dein Vertrag als normaler Arbeitsvertrag. Du kannst danach auch keinen neuen Studentenvertrag mit diesem Arbeitgeber abschließen.
Der Vertrag muss eine ganze Reihe von Details enthalten.
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Was muss so im Vertrag drin stehen?
Die Vereinbarung muss unter anderem die folgenden Informationen enthalten
- deine Identität;
- eine kurze Stellenbeschreibung;
- die Arbeitsstunden pro Tag und Woche;
- das Anfangs- und Enddatum des Jobs;
- die Arbeitszeiten;
- die Vergütung (oder die Berechnungsgrundlage und -methode).
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Kann ich meinen Vertrag kündigen?
Ja, das kannst du. Die ersten drei Tage gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kannst du den Vertrag fristlos kündigen.
Wenn du den Vertrag jedoch nach der Probezeit kündigen willst, musst du eine Kündigungsfrist einhalten:
- Läuft der Vertrags einen Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist 1 Tag.
- Wenn du einen Vertrag mit einer Dauer von mehr als einem Monat abgeschlossen hast, beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage.
Die Kündigung wird an dem Montag wirksam, der auf die Woche folgt, in der du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du den Vertrag beendest.
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Kann mein Arbeitgeber, den Vertrag kündigen?
Ja, das kann er. Die ersten drei Tage gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann dein Arbeitgeber den Vertrag fristlos kündigen.
Wenn dein Arbeitgeber den Vertrag jedoch nach der Probezeit auflösen will, muss er eine Kündigungsfrist einhalten. Diese Frist hängt von der Dauer des Vertrages ab:
- Läuft der Vertrags einen Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage.
- Wenn du einen Vertrag mit einer Dauer von mehr als einem Monat abgeschlossen hast, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.
Die Kündigung wird an dem Montag wirksam, der auf die Woche folgt, in der dein Arbeitgeber dir mitteilt, dass er den Vertrag kündigt.
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Gibt es sowas wie eine "Probezeit"?
Die ersten 3 Arbeitstage gelten als Probezeit. Du kannst deinen Vertrag während dieser Zeit ohne Kündigung oder Entschädigung beenden. Dein Arbeitgeber kann dasselbe tun. Diese Regel gilt auch dann, wenn sie nicht in deinem Vertrag erwähnt ist.
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Ich bekomme einen Unbefristeten Vertrag, nach meinem Studentenjob, was passiert jetzt ?
Herzlichen Glückwunsch! Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten. Ein Arbeitgeber sollte dir nicht erlauben, einen Ferienjob anzunehmen, der als „billige Probezeit“ dient.
Wenn es einen klaren Unterschied zwischen deinem Studentenjob und deinem Job danach als regulärer Arbeitnehmer gibt, ist das natürlich kein Problem. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine völlig andere Tätigkeit ausübst oder wenn du erst einige Zeit nach deinem Ferienjob als regulärer Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber anfängst.
Befindest du dich in dieser Situation und bist dir nicht sicher, ob eine ausreichende Unterscheidung vorliegt? Dann wende dich an das Kontaktzentrum der Sozialrechtlichen Aufsichtsbehörde unter info.tsw@werk.belgie.be.
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Darf ich mich an eine Gewerkschaft wenden?
Eine Gewerkschaft verteidigt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber. Hast du das Gefühl, dass dein Arbeitgeber deine Rechte nicht respektiert? Dann kannst du dich an eine Gewerkschaft wenden.
In Belgien gibt es drei Gewerkschaften. In alphabetischer Reihenfolge sind dies:
- ABVV – Allgemeiner Belgischer Gewerkschaftsbund (auf Französisch)
- ACLVB – Allgemeiner Verband der liberalen Gewerkschaften Belgiens (auf Französisch)
- ACV – Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften
Wenn du dich an eine Gewerkschaft wenden willst, musst du Mitglied werden. Du kannst deine Gewerkschaft frei wählen. Als Jobstudentin oder Jobstudent ist deine Mitgliedschaft in den meisten Fällen kostenlos. Überprüfe die Bedingungen auf den Websites der einzelnen Gewerkschaften.
Dein Stundenpaket
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650 Stundenpaket - was ist damit gemeint?
Als Studentin oder Student bekommst du vom Staat ein jährliches Stundenpaket.
Während dieser Stunden zahlst du geringere Sozialbeiträge als ein normaler Arbeitnehmer.
Seit dem 1. Januar 2025 umfasst dieses Paket 650 Stunden.
Mit dem Onlinedienst My Student at work oder der App Student at work (im App Store oder Play Store) kannst du überprüfen, wie viele Stunden du von diesem Paket noch übrighast.
Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.
Achtung: Arbeitest du als Student im soziokulturellen oder sportlichen Sektor nach der Regelung für Vereinsarbeit? Dann achte darauf, dass du nicht mehr als 190 Stunden pro Jahr in diesem System arbeitest und achte auch auf die Grenzwerte pro Quartal und Sektor. Hast du bereits zu viele Stunden Vereinsarbeit geleistet, wenn du anfängst, als Student zu arbeiten, werden die zusätzlichen Stunden von deinen Studentenstunden abgezogen. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
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Muss ich die 650 Stunden in Anspruch nehmen?
Nein. In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du entscheiden, ob du die dir zustehenden 650 Stunden nutzen möchtest oder nicht. Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, einen Studentenvertrag oder eine Vereinbarung mit dir abzuschließen.
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Darf ich mehr als 650 Stunden arbeiten?
Ja, du darfst mehr als die 650 Stunden arbeiten, die du von der Regierung bekommst.
Über die 650 Stunden hinaus zahlst du dann die regulären Sozialbeiträge.
Achtung: Auch wenn du 650 Stunden gearbeitet hast, giltst du noch als Student und musst einen Studentenvertrag oder eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber abschließen.
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Bekomme ich nächstes Jahr auch nochmal 650 Stunden?
Solange das Studium deine Haupttätigkeit ist, bekommst du ein weiteres Stundenpaket.
Ab dem 1. Januar umfasst es 650 Stunden.
In jedem Kalenderjahr kannst du mit deinem Stundenpaket zu reduzierten Sozialbeiträgen arbeiten. Dein Paket wird also immer ab dem 1. Januar gezählt.
Hast du im vergangenen Jahr mehr Stunden gearbeitet? Auch dann erhältst du im neuen Jahr wieder ein volles Stundenpaket.
Achtung: Wenn du ein ganzes Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt warst, kannst du im folgenden Jahr keinen Studentenvertrag mehr mit diesem Arbeitgeber abschließen. Du kannst jedoch mit einem regulären Arbeitsvertrag zu ihm zurückkehren. In diesem Fall zahlen du und dein Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge. Mit einem anderen Arbeitgeber kannst du weiterhin einen Studentenvertrag abschließen.
Hast du noch Stunden aus dem letzten Jahr übrig? Auch in diesem Fall beginnst du das neue Jahr mit einem neuen Stundenpaket. Leider kannst du keine Stunden auf das nächste Jahr übertragen.
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Student im Gastgewerbe (Horeca)?
Wenn du Gelegenheitsarbeit im Gastgewerbe leistest, kannst du 50 Tage lang zu begünstigten Bedingungen arbeiten. Während dieser 50 Tage werden die Sozialbeiträge nicht auf der Grundlage deines tatsächlichen Verdienstes berechnet, sondern auf der Grundlage eines festen, niedrigen, fiktiven Betrags (einer „Pauschale“). Im Onlinedienst Horeca@work (neues Fenster) siehst du, wie viele Tage von deinen 50 Tagen noch übrig sind.
Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage triffst
Student im Gastgewerbe (Horeca)?
Wenn du als Student im Gastgewerbe zu arbeiten beginnst, kannst du (in Absprache mit deinem Arbeitgeber) wählen, welches System du anwendest: die 650 Studentenstunden oder deine 50 Tage Gelegenheitsarbeit oder eine Kombination aus beiden Systemen.
Die zwei Systeme im Vergleich:
Du wählst das System für Jobstudenten:
- Du zahlst reduzierte Sozialbeiträge auf dein normales Arbeitsentgelt.
- Du darfst 650 Stunden arbeiten.
- Du verfolgst deine Stunden mit dem Stundenzähler des Onlinedienstes
- My Student at work oder der App Student at work (im App Store oder Play Store).
- Du schließt einen Studentenvertrag mit deinem Arbeitgeber ab.
Du entscheidest dich für das System der Gelegenheitsarbeit:
- Du zahlst normale Sozialbeiträge auf einen festen, niedrigen, fiktiven Verdienst.
- Du darfst 50 Tage arbeiten.
- Du verfolgst deine Tage mit dem Tageszähler von Horeca@work.
- Du schließt einen Studentenvertrag mit deinem Arbeitgeber ab.
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Was ist mit zusätzlicher Vereinsarbeit?
Du darfst deine 650 Stunden Studentenarbeit mit maximal 190 Stunden Vereinsarbeit pro Jahr kombinieren. Du musst auch die Grenzen pro Quartal und Sektor beachten. Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website Vereinsarbeit (neues Fenster).
Achtung: Wenn du mehr als 190 Stunden arbeitest, werden die zusätzlichen Stunden von deinem 650-Stundenpaket abgezogen.
Hast du sowohl die 190 als auch die 650 Stunden aufgebraucht? Dann zahlst du für jede zusätzliche Stunde, die du arbeitest, keine reduzierten, sondern normale Sozialbeiträge.
Mehr Infos
Mein 650-Stundenpaket, was ist das?
„Vereinsarbeit“ ist eine Sonderregelung für Tätigkeiten im Sport- und soziokulturellen Sektor. Auf die Arbeit, die du in diesen Bereichen leistest, musst du keine Sozialbeiträge zahlen. Für Studenten beträgt das Limit 190 Stunden/Jahr.
Achtung: Im System der Vereinsarbeit gibt es auch Begrenzungen für die Anzahl der Stunden, die du pro Quartal und Sektor arbeiten darfst. Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite Wer darf Vereinsarbeit leisten und welche Tätigkeiten sind zulässig? auf der Website für Vereinsarbeit (neues Fenster).
Steuern und Kindergeld
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Müssen meine Eltern Steuern zahlen?
Wenn du mehr verdienst als den maximal zulässigen Betrag, müssen deine Eltern mehr Steuern zahlen. Du wirst dann steuerlich nicht mehr als „zu Lasten“ deiner Eltern betrachtet, wodurch diese zusätzliche Steuern zahlen müssen. Dieser Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr. Im Jahr 2024 betrug er 12.422,50 €. Das ist ein Bruttobetrag nach Abzug der Sozialbeiträge.
Achtung: Dieser Bruttobetrag gilt nur, wenn du:
- keine anderen Einkommensquellen hast, als den Verdienst aus Studentenarbeit. Weitere Informationen zu den Nettoexistensmitteln findest du auf der Website des FÖD Finanzen (neues Fenster);
- keine tatsächlichen Berufskosten in deiner Steuererklärung angibst (die Steuerbehörden berechnen dann einen Pauschalbetrag).
Befindest du dich in einer anderen Situation? Oder hast du noch Fragen? Melde dich beim FÖD Finanzen über das Kontaktformular des FÖD Finanzen (neues Fenster).
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Muss ich Steuern zahlen?
Wenn du nicht mehr verdienst als den maximal zulässigen Betrag, musst du keine Steuern zahlen. Der Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr. 2024 betrug er 15.100,00 €.
Dies ist der Bruttobetrag nach Abzug der Sozialbeiträge.
Achtung, dieser Betrag gilt nur, wenn du:
- keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hast, als den Verdienst aus Studentenarbeit. Weitere Informationen zu den Nettoexistensmitteln findest du auf der Website des FÖD Finanzen (neues Fenster) ;
- keine tatsächlichen Berufskosten in deiner Steuererklärung angibst (die Steuerbehörden berechnen dann einen Pauschalbetrag).
Bist du in einer anderen Situation? Oder hast du noch Fragen? Kontaktiere den FÖD Finanzen über das Kontaktformular des FÖD Finanzen (neues Fenster).
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Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja, die Abgabe einer Steuererklärung ist obligatorisch, auch für Studenten und selbst wenn deine Einnahmen weit unter dem Betrag liegen, ab dem sie besteuert werden.
Mehr Infos
Ich arbeite als Student. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? auf der Website des FÖD Finanzen
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Kann ich meine Steuern online regeln?
Ja, das ist möglich. Deine Steuererklärung kannst du online über die Website MyMinfin (Tax-on-web) (neues Fenster) erstellen. Deine Steuerberechnung (Steuerbescheid) erhältst du digital, wenn du deine eBox auf der Website myeBox (neues Fenster) aktiviert hast.
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Hat mein Studentenjob einen Einfluss auf das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2019 haben die geleisteten Stunden eines Studentenvertrages keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.
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