Eintragung beim Arbeitsamt
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Was musst du über die Eintragung wissen?
- Die Eintragung beim Arbeitsamt ist wichtig,
- Sie ist kostenlos.
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Du bist auf der Suche nach einem Job.
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Wie musst du dich eintragen?
- Online über das Bewerberportal (dafür brauchst du entweder die App itsme oder ein Kartenlesegerät und deinen Personalausweis)
- Einen Termin vereinbaren beim Arbeitsamt in Eupen, Kelmis oder in St.Vith.
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Was passiert nach der Eintragung?
- Du erhältst eine Eintragungsbescheinigung per Email.
- Jede Änderung deiner persönlichen Situation (Adresse, Arbeitsunfähigkeit, Studienbeginn usw.) musst du dem Arbeitsamt mitteilen.
- Mit der Eintragungsbescheinigung gehst du zu einer Zahlstelle (CAPAC/Gewerkschaft) wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchtest.
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In welchen Fällen musst du das Arbeitsamt informieren?
- Wenn du eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung gefunden hast
- Wenn du eine Tätigkeit als Selbstständiger aufgenommen hast
- Wenn du eine Beschäftigung im Ausland annehmen willst
- Wenn dein Beschäftigungsverhältnis endet
- Wenn du arbeitsunfähig bist (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall usw.)
- Wenn du ein Praktikum im Ausland aufnehmen willst
- Wenn du ein Vollzeitstudium aufnehmen willst
- Wenn du einen längeren Auslandsaufenthalt planst (Freiwilligendienst, Work&Travel usw.)
Die Berufseingliederungszeit
Als Schulabgänger erhältst du nicht sofort Arbeitslosengeld, sondern erst nach Ablauf der „Berufseingliederungszeit“. Die Bedingungen, damit die Berufseingliederungszeit beginnen kann:
- Beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender eintragen (Allerdings darfst du nicht jünger als 18 und nicht älter als 25 Jahre alt sein. Ausnahmen sind möglich).
- Du musst bestimmte Studien oder Lehren in Belgien oder im Ausland beendet haben.
- Wenn du zum Zeitpunkt des Leistungsantrages unter 21 Jahre bist, musst du im Besitz eines Diploms sein.Du darfst keinem Vollzeitstudium mehr folgen.
- Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich aktiv um Arbeit bemühen.
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Wann beginnt die Berufseingliederungszeit?
- Der Beginn hängt vom Zeitpunkt deiner Eintragung ab.
- Sie beginnt jedoch frühestens am 1. August nach dem Ende der Schule.
- Es sei denn, du hast das Studium im Laufe des Schuljahres abgebrochen.
- Wenn das Studium beendet ist (Prüfungen sind alle abgelegt, Abschlussarbeit ist abgegeben,…).
- Sie dauert 310 Arbeitstage
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Deine Rechte während der Berufseingliederungszeit
- Du bleibst über die Krankenkasse deiner Eltern versichert, solange du nicht arbeitest und unter 25 Jahre alt bist.
- Du behältst dein Recht auf‘s Kindergeld.
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Ende der Berufseingliederungszeit
Deine Wartezeit geht zu Ende und du arbeitest noch nicht? Dann erhältst du Eingliederungszulagen (keine Arbeitslosenzulagen):
- nach 2 positiven Bewertungen
- während maximal 3 Jahren, unter bestimmten Bedingungen verlängerbar (längerer Zeitraum, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens 156 Tage gearbeitet hast).
- Es gibt abweichende Regeln je nach Familienzusammensetzung, informiere dich hierzu beim Arbeitsamt.
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Zu erledigende Schritte
Wenn du am Ende deiner beruflichen Eingliederungszeit keinen Job (mehr) hast oder teilzeitig arbeitest, musst du:
dich erneut beim Arbeitsamt eintragen, und zwar frühestens 1 Monat vor oder spätestens 7 Kalendertage nach dem Ende der Wartezeit;- dich bei einer Krankenkasse einschreiben (du erhältst dort ein Dokument für deine Zahlstelle);
- dich bei einer Zahlstelle (Gewerkschaft oder öffentliche Arbeitslosenkasse) eintragen, die dir die Eingliederungszulagen auszahlt.
GUT ZU WISSEN
Die Eintragung beim Arbeitsamt ist erst verpflichtend, wenn:
- du arbeitslos geworden bist und Arbeitslosengeld beantragen möchtest,
- du Schul-, Lehr- oder Studienabgänger bist und keine Arbeit gefunden hast.
Praktikum aus einer Hand
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Was genau ist das ?
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein neues Praktikumsstatut: „Praktikum aus einer Hand“.
Damit kannst du egal ob Schüler, Student, Arbeitssuchender oder Beschäftigter ein Praktikum in einem belgischen Unternehmen machen. Der Vertrag läuft dabei direkt über das Arbeitsamt, das auch für deine Versicherung sorgt.
rum geht’s genau?- Du kannst ein Praktikum in einem belgischen Unternehmen machen.
- Dauer: von 1 Tag bis zu 3 Monaten.
- Ziel: Ausprobieren, Erfahrungen sammeln, Orientierung im Joballtag.
- Sicherheit: Dein Vertrag beim Arbeitsamt deckt dich automatisch ab.
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Zugangsbedingungen
- Du wohnst in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Du bist mindestens 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
- Du hast das Pensionsalter noch nicht erreicht.
- Du darfst auf dem belgischen Arbeitsmarkt arbeiten.
- Du bist beim Arbeitsamt als arbeitssuchend eingetragen außer, wenn du Schüler, Student oder bereits berufstätig bist.
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Arbeitsamt der DG