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Verpflichtung seitens der Organisation
Die Organisation hat dir gegenüber einige Verpflichtungen :
- sie muss dich über einige Punkte informieren : den Namen des Verantwortlichen, die Zielsetzung der Organisation, das Statut, die Art der Versicherung, die du in Anspruch nehmen könntest, die Kosten, die eventuell erstattet werden, ob du der Schweigepflicht unterliegst oder nicht und jede Information die dir nützlich sein kann.
- Die Organisation muss für die Ehrenamtlichen eine Haftpflichtversicherung abschließen. So wärest du in dem Fall, wo du einen Schaden anrichtest, versichert.
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Ehrenamt und Arbeitslosigkeit
Du bist arbeitslos und dir fällt die Decke auf dem Kopf ? Du kannst ehrenamtlich tätig werden, wenn du mehrere Bedingungen erfüllst :
- es muss sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handeln
- du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- du darfst keine Entschädigung erhalten, die höher als der jährlich festgelegte Betrag ist www.socialsecurity.be
- Weitere Infos auch unter www.adg.be
Du musst das Arbeitsamt mittels des Formulars C45B (erhältlich beim Arbeitsamt oder bei der Gewerkschaft) über deine Tätigkeit als Ehrenamtlicher informieren und dies bevor du die Aktivität aufnimmst. Das Arbeitsamt kann die Tätigkeit verbieten, wenn es nicht einer ehrenamtlichen Tätigkeit entspricht.
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Dein Ehrenamt verursacht Kosten ?
Die Organisation kann (muss nicht) für deine Kosten eine Entschädigung zahlen. Entweder entspricht sie den tatsächlichen Ausgaben (Rechnungen, Kassenzettel, …) oder sie wird pauschal gezahlt. Dies gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten die du während des Jahres machst. Falls diese Pauschale überschritten wird, muss dafür soziale Lasten und Berufssteuervorabzug gezahlt werden. Es darf sich nicht um ein verstecktes Gehalt handeln.
Die genauen Tarife findest du unter www.ostbelgienlive.be
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Ehrenamtsbörse
Wer auf der Suche nach ehrenamtlichen Helfern ist oder sich ehrenamtlich engagieren möchte, kann auf der Ehrenamtsbörse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft fündig werden: www.emja.be
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist laut Definition eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit, die innerhalb einer Organisation oder für das Gemeinwohl, nicht aber im Rahmen des Familien- und Freundeskreises ausgeführt wird. Du wirst z.B. als ehrenamtlich tätig betrachtet, wenn du in einer Jugendgruppe Leiter bist oder wenn du in einem Verwaltungsrat tätig bist und keine Sitzungsgelder bekommst. Du wirst nicht als solches betrachtet, wenn du im Rahmen deines Studiums ein Praktikum machst oder wenn du ohne Vertrag beim Bäcker arbeitest.