Bin ich von der Reform betroffen?
Ab diesem Schuljahr sind alle betroffen, aber nicht alle auf die gleiche Weise. Wenn du gerade die Sekundarstufe abgeschlossen hast und dich zum ersten Mal an einer Hochschule einschreibst, dann gilt die Reform für dich in vollem Umfang! Dein vorrangiges Ziel ist es, die ersten 60 Credits deines Studiengangs erfolgreich zu absolvieren.
Du hast deinen Bachelor-Abschluss und beginnst ein Masterstudium? Dann gilt die Reform auch für dich in vollem Umfang!
Befinden Sie sich in einer anderen Situation? Du setzt zum Beispiel einen Bachelor- oder Masterabschluss fort, den du bereits vor der Reform begonnen hast? Wie die Reform für dich gilt, erfährst du auf online
Eine brandneue Website, die dir alles erklärt!
Diese Erklärvideos sind Teil einer großen digitalen Kampagne, die von der Fédération Wallonie-Bruxelles auf Facebook, Insta, YouTube und Twitch gestartet wurde. Ziel ist es, die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Reform auf visuelle und spielerische Weise zu entschlüsseln.
Alles, was du wissen musst, findest du auf der folgenden Website, die auch alle Videos enthält, von denen wir dir gerade erzählt haben: