Schwangerschaft

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Als schwangere Jugendliche schwirren einem viele Fragen durch den Kopf,
hier einige hilfreiche Infos!

  • Die Tatsache schwanger zu sein, ist kein Grund um von der Schule ausgeschlossen zu werden. Wäre dies der Fall, kann Beschwerde beim Schuldirektor oder Unterrichtsministerium eingereicht werden.

  • Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat. In Ausnahmefällen, kann die Pflicht auch für einen Jugendlichen enden, der die beiden ersten Jahre noch nicht absolviert hat. Aber sie endet spätestens mit dem 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird.

    Danach folgt eine Teilzeitschulpflicht (wie z.B. in der Lehre oder im Teilzeitunterricht). Diese Schulpflicht hört mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres auf bzw. am 30. Juni des Jahres (Ende des Schuljahres), in dem man 18 wird, vorausgesetzt man hat das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen.

    Ein Mutterschaftsurlaub in dieser Zeit ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Zudem muss jede Unpässlichkeit durch ein ärztliches Attest belegt werden. Im Fall von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen, die durch Probleme mit der Familie oder Gesundheit entstanden sind, werden einige Ausnahmen auch als gerechtfertigt angenommen. Der Direktor beurteilt dies nach der Begründung.

    Die Anzahl der erlaubten Abwesenheiten steht in der Schulordnung. Bei einer schwierigen Schwangerschaft oder einer längeren Abwesenheit kann die Schülerin vom Unterricht befreit werden. Die Bezirksinspektion überprüft den Fall und kann der Schülerin vorschlagen, per Privat- oder Fernunterricht dem Schuljahr weiter zu folgen.

  • Ab dem Moment, wo du deinen Chef schriftlich über die Schwangerschaft informiert hast, darf dieser den Vertrag aufgrund der Schwangerschaft nicht kündigen. Dieser Kündigungsschutz dauert bis einem Monat nach dem Ende des Schwangerschaftsurlaubs. Aber Achtung, es ist kein absoluter Schutz! Du kannst aus anderen Gründen gekündigt werden.

  • Beim Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber keine Fragen über dein Privatleben stellen. Auch wenn du schon sichtbar schwanger bist, darf die Tatsache, dass du ein Kind bekommst, nicht diskriminierend sein. Das heißt, dass dies kein Grund sein darf, weswegen du nicht eingestellt werden solltest.

  • In bestimmten Fällen, wenn für dich oder für das Kind gesundheitliche Risiken bestehen, können deine Arbeitsbedingungen oder deine Arbeitszeit angepasst werden. In manchen Fällen wird der Vertrag mit einer Entschädigung von 60 % sogar ganz aufgehoben. Dies ist oft für Frauen, die in einem Krankenhaus oder mit kleinen Kindern arbeiten, der Fall.

  • Der Mutterschaftsurlaub dauert 15 Wochen. Mindestens eine Woche muss vor der Geburt genommen werden. Über die restlichen Wochen kann die Arbeitnehmerin vor oder nach der Geburt verfügen (max. 6 Wochen vor und max. 14 Wochen nach der Geburt).

Gut zu wissen !

Seit dem 1. April 2020 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den Zugang zu Verhütungsmitteln verbessern und ungewollte Schwangerschaften einschränken soll.

Daher sind Verhütungsmittel für Frauen unter 25 Jahren in gegenseitiger Absprache kostenlos oder zu einem geringeren Preis erhältlich. Sie können eine höhere Erstattung erhalten als Frauen über 25 Jahren. Bei Vorlage des Personalausweises in der Apotheke sind viele Verhütungsmittel kostenlos oder zu einem niedrigen Preis erhältlich. Prüfen Sie im Voraus, ob Ihr Verhütungsmittel auf der Liste der erstattungsfähigen Mittel steht.

Die „Pille danach“ ist jetzt für alle Frauen, unabhängig vom Alter, kostenlos oder kostet weniger als 1 €.

Während die meisten Verhütungsmittel verschreibungspflichtig sind, ist dies bei der Pille danach nicht der Fall. Für Letzteres gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Bezahlen Sie den vollen Preis in der Apotheke und reichen Sie anschließend ein Formular zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein;
  • Gehen Sie zu einem Familienplanungszentrum, um es kostenlos zu erhalten.
  • Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, Kondome kostenlos zu erhalten, zum Beispiel in einem Familienplanungszentrum oder bei uns.

Nützliche Adressen

Quelle

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