Schulden
Gefahren für JugendlicheIn der Deutschsprachigen Gemeinschaft verschulden sich immer mehr Jugendliche. Ihnen können vorbeugend einige Tipps mit auf den Weg gegeben werden, wie sie verantwortungsvoll mit Geld umgehen. Wer Hilfe bei der Entschuldigung braucht, findet auch in der DG Ansprechpartner.
Kinder und Jugendliche verfügen heutzutage über eine Menge Geld. In Deutschland haben 2005 die sechs bis zwölfjährigen Kinder rund 1,5 Milliarden Euro ausgegeben. Bei den Jugendlichen betrug die Summe 5,1 Milliarden Euro, so eine Studie des Global Policy Forums (GPF). Das meiste Geld geben sie für PC-Spiele, Mode, Ausgehen und ihr Handy aus. Wer den neuesten Trends nicht folgt wird schnell zum Außenseiter.
Wie viel Taschengeld braucht ein Jugendlicher?
Eine pauschale Summe, die Eltern ihren Kindern zahlen sollen, gibt es nicht. Der wöchentliche oder monatliche Betrag soll auf das Alter und das Umfeld des Jugendlichen angepasst sein. In einem Eltern-Kind-Gespräch soll dieser gemeinsam festgelegt werden. Je älter der Jugendliche, umso größer sollten auch die Zahlungsabstände sein, zum Beispiel monatlich. So kann der Umgang mit dem Geld geübt werden.
Wichtig:
- Die Summe sollte nicht von dem guten Benehmen des Jugendlichen abhängen, denn Geld ist kein Instrument der Erziehung.
- Größere Geldgeschenke sollten in der Familie besprochen und auf ein Sparkonto des Jugendlichen überwiesen werden.
- Hat der Jugendliche sein Geld verbraucht, ist es wichtig kein Zusatzgeld zu geben. Der Jugendliche soll lernen, mit dem Taschengeld auszukommen.
Schuldenfalle Internet
Im World Wide Web lauern viele Gefahren und Fallen. Wer sich Klingeltöne fürs Handy oder Musik für den PC runterladen möchte, sollte die Nutzungsbedingungen vorher genau lesen. Auch scheinbar kostenlose Angebote wie zum Beispiel IQ-Tests oder Ahnenforschungen sollten nicht ohne Überprüfung der Kosten gemacht werden. So können die gut versteckten Gebühren entdeckt und vermieden werden.
Was tun wenn die Falle zugeschnappt hat?
Es gibt Organisationen, die jedem in einer solche Situation zur Seite stehen und unterstützen. Dafür sind einige Öffentliche Sozialhilfezentren (ÖSHZ) und die Verbraucherschutzzentrale (VSZ) zuständig. Niemand muss in einem solchen Fall alleine zurecht kommen.
Allerdings können Minderjährige zu keinen Zahlungen verpflichtet werden, da sie in eine Falle getappt sind und die anfallenden Kosten nicht klar aufgezeigt wurden. Volljährige können dem Anbieter der Seite in einem Schreiben erklären, dass die Kosten nicht zu erkennen waren und sie somit auch nichts zahlen werden. Es ist wichtig sich nicht einschüchtern zu lassen, denn wenn eine Seite versteckte Kosten enthält, kann man nicht zu der Zahlung gezwungen werden. In Belgien gibt es ein Widerrufsrecht von 7 und in Deutschland von 14 Tagen. Aber auch nach Ablauf der Frist kann dagegen etwas getan werden.
Anlaufstellen in der DG:
ÖSHZ Amel An de Bareer 13/P/1 4770 Amel Tel.: 080/348 137 berthold.wirtz@amel.be |
ÖSHZ Büllingen Hauptstraße 16 4760 Büllingen Tel.: 080/640 023 oshz@buellingen.be |
ÖSHZ Bütgenbach Zum Brand 40 4750 Bütgenbach Tel.: 080/440 091 oshz@butgenbach.be |
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ÖSHZ Burg-Reuland Reuland-Ortschaft 112 4790 Burg-Reuland Tel.: 080/329 007 anne.donis@burg-reuland.be |
ÖSHZ Eupen Limburger Weg 5 4700 Eupen Tel.: 087/638 950 info@oshz-eupen.be |
ÖSHZ Kelmis Kirchstraße 27a 4720 Kelmis Tel.: 087/639 967 oshz-cpas@kelmis.be |
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ÖSHZ Lontzen Kirchstraße 36 4710 Lontzen Tel.: 087/898 040 uschi.weling@lontzen.be |
ÖSHZ Raeren Burgstraße 42 4730 Raeren Tel.: 087/858 951 oshz@raeren.be |
ÖSHZ St. Vith Wiesenbach 5 4780 St. Vith Tel.: 080/282 030 st.vith@oshz.be |
Verbraucherschutzzentrale |
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