Die Mietkaution

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Du hast gerade eine Mietwohnung gefunden und dein Vermieter verlangt von dir eine Mietkaution? Du hast jedoch nicht genügend finanzielle Mittel, findest es übertrieben oder möchtest du nur mehr über die Regeln dieses Rechts erfahren?

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, der vom Mieter zur Deckung eines möglichen Verstoßes gegen eine seiner Verpflichtungen gedeckt wird.

Mit der Verpflichtung ist:

  • die Zahlung der Miete in den vereinbarten Bedingungen und das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten und nicht zu verändern.
  • seine Nebenkosten zu zahlen.
  • den Besitzer vorwarnen, wenn du einen Schaden feststellst, usw.

Selbst wenn du es in der überwiegenden Mehrheit der Mietverträge findest, ist die Mietkaution nicht zwingend erforderlich.

Welche Möglichkeit habe ich, meine Mietkaution zu hinterlegen?

  • Die Kaution, die auf ein gesperrtes Konto auf den Namen des Mieters überwiesen wird:

Einerseits hast du die Möglichkeit ein Bankkonto selbst zu eröffnen. Anderseits kannst du den Betrag deinem Vermieter geben oder überweist es auf sein Konto und er ist verantwortlich für die Einzahlung auf ein Mietkautionskonto. Der Betrag der Kaution kann nur auf einem gesperrten Konto und in deinem Namen hinterlegt werden. Dein Vermieter kann jedoch nicht mehr als zwei Monatsmieten beanspruchen.

  • Die Kaution wird in mehreren monatlichen Raten gezahlt:

Wenn du nicht in der Lage bist, die gesamte Mietkaution auf einmal zu bezahlen und wenn du die Zustimmung deiner Bank erhältst, kannst du den Gesamtbetrag der Kaution Stück für Stück festlegen, indem du der Bank monatlich einen bestimmten Betrag für maximal drei Jahre zahlst. Der Gesamtbetrag darf aber nicht höher als drei Monatsmieten sein. Du musst auch wissen, dass die Bank Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen kann, die erheblich sein können.

  • Die Garantie, die sich aus einem Standardvertrag zwischen dem ÖSHZ und einer Bank ergibt:

Du kannst dich an das ÖSHZ in deiner Gemeinde wenden, in der du wohnst und fragen, ob das ÖSHZ vielleicht deine Mietgarantie übernimmt. Dies wird dann einzeln im Sozialhilferat besprochen und abgestimmt. Wie bei der vorherigen Option darf die Mietkaution einen Betrag von mehr als drei Monatsmieten nicht überschreiten.

Wie wird die Mietkaution nach dem Umzug erstattet?

Am Ende des Mietvertrages stellt sich die Frage der Rückzahlung der Mietgarantie. Du hast das Recht auf Rückerstattung, solange du alle deine Verpflichtungen als Mieter erfüllt hast. Andernfalls wirst du deine Kaution oder einen Teil davon nicht mehr zurückbekommen. Darüber hinaus musst du mit deinem Vermieter ein Schreiben erstellen. Dieses Schreiben muss nach dem Ende des Vertrags geschrieben und unterschrieben werden und muss deine Zustimmung enthalten. Einige Banken bestehen darauf, dass dieses Schreiben in ihren Räumlichkeiten gemacht wird. Bei anderen kann die Freigabe der Mietkaution digital beantragt werden.

Wenn ihr euch über die Höhe der Rückzahlung der Mietgarantie nicht einig seid, ist es dem Friedensgericht überlassen, dies zu entscheiden. Die Bank wird die Kaution erst nach Vorlage einer Kopie der Gerichtsentscheidung freigeben.

Quellen & weitere Infos

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