Studium Beenden oder abbrechen

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Welche sozialen Rechte habe ich? Kann ich noch unter Studentenvertrag arbeiten? Wann muss ich mich beim Arbeitsamt einschreiben?

Studium beendet

Zuerst solltest du dich so schnell wie möglich, allerspätestens am 01. August, beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Arbeitssuchende/r eintragen. So kannst du deine sozialen Rechte wie z.B. die Familienzulage aufrecht erhalten. Mit der Eintragung beginnt deine Berufseingliederungszeit, welche 310 Arbeitstage andauert. In dieser Zeit musst du aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen. Das Arbeitsamt wird dich regelmäßig vorladen, um deine Bemühungen zu überprüfen.

Unter einem Studentenvertrag darfst du noch bis zum 30. September deines letzten Schuljahres arbeiten.

Wer z.B. nach dem Abitur ganz sicher weiterhin eine Schule besuchen wird, muss sich nicht beim Arbeitsamt eintragen und kann auch noch nach dem 30. September unter einem Studentenvertrag arbeiten gehen.
Wer jedoch zweifelt, sollte sich auf jeden Fall eintragen. Sollte man dann doch wieder ein Studium aufnehmen/fortführen, wird die Eingliederungszeit annulliert.

  • Eine Einschreibung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende/r ist erst möglich nachdem das Schuljahr beendet ist, d.h. nach den Nachprüfungen, der Ferienarbeit oder dem Praktikum. Die Einschreibung sollest du dann so schnell wie möglich tätigen, denn die Berufseingliederungszeit beginnt erst am Tag deiner Einschreibung und dauert 310 Tage. In dieser Zeit musst du aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen. Das Arbeitsamt wird dich regelmäßig vorladen, um deine Bemühungen zu überprüfen.

    Unter einem Studentenvertrag darfst du noch bis zum 30. September deines letzten Schul-, Studienjahres arbeiten. Beachte hierbei auf jeden Fall die Regelungen bezüglich Kindergeld, um dieses nicht zu verlieren!

  • Schreibe dich nach dem Studienabbruch so schnell wie möglich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende/r ein, deine Berufseingliederungszeit beginnt am Tag deiner Einschreibung und dauert 310 Tage. In dieser Zeit musst du aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen. Das Arbeitsamt wird dich regelmäßig vorladen, um deine Bemühungen zu überprüfen.

    Unter einem Studentenvertrag darfst du nicht mehr arbeiten, da du dein Statut „Student“ durch die Beendigung deines Studium verloren hast. Du darfst also nur unter einem regulären Arbeitsvertrag arbeiten.

Für alle 3 Fälle gilt

So lange deine Berufseingliederungszeit läuft, behältst du auch deine sozialen Rechte. Konkret bedeutet dies, dass deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich bekommen, es sei denn du hast dich zu spät beim Arbeitsamt eingetragen.

Bei der Krankenkasse kannst du weiterhin unter dem Namen deiner Eltern versichert bleiben, wenn du noch keine 25 Jahre alt bist. Sobald du eine Arbeit gefunden hast oder die Berufseingliederungszeit abgelaufen ist und allerspätestens mit 25 Jahren, musst du dich selbst bei einer Krankenkasse deiner Wahl einschreiben.

Studium abbrechen

Du hast gerade deine Prüfungen daneben gehauen und meinst das Studium ist nichts für Dich – du spielst mit dem Gedanken, dein Studium abzubrechen? Worauf musst du achten, wenn du dich entschließt dein Studium tatsächlich abzubrechen?

  • Wer aufhört zu studieren muss sich als erstes im Sekretariat der Schule melden und sich eine Bescheinigung mit der Datum das Abbruchs ausstellen lassen. Dieses Dokument wird von einigen Organisation/Institutionen für weitere Schritte verlangt.

  • Für einen Jugendlichen über 18 ist es Pflicht, dem Unterricht regelmäßig zu folgen, um weiterhin die Familienzulage zu beziehen. Andernfalls könntest du die Zulage verlieren.
    Bestimmte Abwesenheiten werden jedoch zugelassen: Krankheit, außergewöhnliche Familienangelegenheiten, … oder jedes andere Motiv, das von der Direktion deiner Schule akzeptiert wird.
    Wenn du nicht mehr oder nur unregelmäßig zum Unterricht gehst, kann dir die Familienzulage ab dem ersten Tag bis zum letzten Tag deiner unentschuldigten Abwesenheit gestrichen werden.

  • Du solltest dich als Arbeitsuchender so schnell wie möglich einschreiben, da die BEZ (Berufseingliederungszeit) auch an diesem Tag beginnt. Während deiner BEZ (310 Arbeitstage oder 12 Monate) hast du weiterhin Anrecht auf Familienzulage, wenn du unter 25 bist.

    Weitere Infos zu den Bedingungen

  • Wer während dem Schuljahr sein Studium ganz abbricht oder die Unterrichte nur noch unregelmäßig besucht oder die Prüfungen nicht macht, muss auch die Studienbeihilfe teilweise zurückzahlen.

    •    80% der Beihilfe, wenn du vor dem 01.01. abbrichst
    •    60% der Beihilfe, wenn du zwischen dem 01.01. und dem 01.03. abbrichst
    •    50% der Beihilfe, wenn du zwischen dem 01.03. und dem 01.05. abbrichst
    •    40% der Beihilfe, wenn du nicht an den Endjahresprüfungen teilnimmst
    (eine fehlende Prüfungen reicht schon)

    • In der Französischen Gemeinschaft:
      Vor dem 1. Dezember kannst du 90% deiner Studiengebühren erhalten oder in die Schule transferiert werden, an der du dich angemeldet hast. (außer Zusatzkosten für administrativen Aufwand oder ähnliches).
    • In der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
      Falls du vor dem 1. Oktober eines Jahres dein Studium abbricht, wird eine Bearbeitungsgebühr seitens der Schule einbehalten. Nach dem 1. Oktober werden keine erhobenen Gebühren mehr rückerstattet.

    Erkundige dich immer an deiner Schule, welche Regel  in Bezug auf die Kostenerstattung bei Studienabbruch gilt.

  • Während der Dauer der Berufseingliederungszeit ist man über die Krankenkasse der Eltern versichert.
    Man muss sich selbst einer Krankenkasse anschließen, wenn…

    • man eine Arbeitsstelle gefunden hat.
    • die Berufseingliederungszeit vorbei ist.
    • man älter als 25 Jahre ist.
  • Unter einem Studentenvertrag darfst du nicht mehr arbeiten, da du den Statut „Student“ durch die Beendigung des Studium verloren hast. Du darfst also nur unter einem regulären Arbeitsvertrag arbeiten.

  • Wenn du dich entschließt, ein neues Studium zu beginnen, so meldest du dich beim Arbeitsamt ab und beendest somit deine Berufseingliederungszeit. Falls du die Bedingungen zum Erhalt des Kindergeldes wieder erfüllst, werden deine Eltern die Zulage erneut erhalten.

  • Du musst wissen, dass der rechtliche Rahmen, der deinen Vertrag bildet im Jahr 2018 reformiert wurde!

    Achtung!
    Diese neuen Regeln gelten für Mietverträge, die nach dem 1. September 2018 abgeschlossen oder erneuert wurden.

    Weitere Infos zum Studenten-Mietvertrag *Klick*

Nützliche Broschüren

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