Die „Pille danach“ ist nur eine Notfalllösung und wird nach Versagen
einer anderen Verhütungsmethode oder nach ungeschütztem
Geschlechtsverkehr (besonders in der fruchtbaren Phase) eingenommen, um
eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. In Belgien ist „die
Pille danach“ ohne Rezeptverordnung in der Apotheke erhältlich.
Wirkung und Zuverlässigkeit
Der Wirkstoff der „Pille danach“ heißt Levonorgestrel, das zu den
gestagenartigen Hormonen zählt. Es wird angenommen, dass es den
Eisprung unterdrückt und somit die Befruchtung verhindert, die kurz vor
dem Eisprung am wahrscheinlichsten ist. Ob es ebenfalls die Einnistung
verhindert, ist nicht erwiesen. Es ist allerdings erwiesen, dass „die
Pille danach“ nicht mehr wirkt, wen sich das befruchtete Ei schon
eingenistet hat, deshalb kann sie auch nicht mit einem
Schwangerschaftsabbruch gleichgesetzt werden.
Insgesamt werden entweder einmalig 1 Tablette oder 2 Tabletten (hängt
vom Präparat ab) eingenommen. Sie sollte bis spätestens 72 Stunden nach
dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, besser ist es jedoch sie
innerhalb von 12 Stunden nach der Verhütungspanne zu nehmen. Hier gilt
eindeutig die Devise: Je früher desto besser. Denn die Wirksamkeit
nimmt mit der seit dem Geschlechtsverkehr vergangenen Zeit ab: Bei
einer Einnahme innerhalb von 24 Stunden liegt die Wahrscheinlichkeit
eines Schutzes noch bei 95%, zwischen 24 und 48 Stunden sinkt sie auf
85% und hinterher liegt sie nur noch bei etwa 58%.
Nebenwirkungen
Mögliche Nebenwirkungen sind: Blutungsunregelmäßigkeiten, Übelkeit,
Erbrechen Kopfschmerzen und Unterleibsschmerzen. Bei Einnahme auf
leeren Magen besteht die Gefahr, dass die Pillen erbrochen werden.
Falls dies in den ersten 3 Stunden nach Einnahme geschieht, müssen
sofort neue eingenommen werden. Falls die nächste Menstruation mehr als
5 Tage überfällig ist, sollte auf direktem Wege ein Arzt/eine Ärztin
konsultiert werden, um eine mögliche Schwangerschaft auszuschließen.
Die „Pille danach“ ist eine reine Notfalllösung und nicht als
Verhütungsmethode gedacht. Sie schützt nicht vor AIDS und vor anderen
Geschlechtskrankheiten.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
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