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Ich bin schwanger - meine Rechte

Welche Rechte habe ich?
Ein Kind erwarten ändert einiges. Welche Auswirkungen wird es auf die Arbeitssuche, deine Arbeit, deine Arbeitswege haben? Eines ist klar: Falls du arbeitest, solltest du deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid sagen. Du kommst dann nämlich in den Genuss verschiedener Maßnahmen.

Kann man dir einen Job verweigern?
Beim Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber keine Fragen über dein Privatleben stellen. Auch wenn du schon sichtbar schwanger bist, darf die Tatsache, dass du ein Kind bekommst, nicht diskriminierend sein. Das heißt, dass dies kein Grund sein darf, weswegen du nicht eingestellt werden solltest. Es sei denn, die Arbeit ist mit deinem Zustand nicht vereinbar wie z.B. die Handhabung von chemischen Mitteln. In der Praxis ist es natürlich schwer, wenn du den Posten nicht bekommst, zu beweisen, dass es daran liegt, dass du schwanger bist...

Darf mein Chef mich entlassen?
Ab dem Moment, wo du deinen Chef schriftlich über die Schwangerschaft informiert hast, darf dieser den Vertrag aufgrund der Schwangerschaft nicht kündigen. Dieser Kündigungsschutz dauert bis einem Monat nach dem Ende des Schwangerschaftsurlaubs. Aber Achtung, es ist kein absoluter Schutz! Du kannst aus anderen Gründen gekündigt werden.

Darf ich während der Arbeitszeit zu medizinischen Untersuchungen?
Du darfst – unter der Bedingung, dass du deinen Arbeitgeber vorher informierst und wenn die Untersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Dein Lohn wird dir weiter bezahlt. Dein Arbeitgeber kann dich darum bitten, die Abwesenheiten anhand eines Attests zu belegen.

Was passiert wenn deine Arbeit deine Gesundheit gefährdet?
In bestimmten Fällen, wenn für dich oder für das Kind gesundheitliche Risiken bestehen, können deine Arbeitsbedingungen oder deine Arbeitszeit angepasst werden. In manchen Fällen wird der Vertrag mit einer Entschädigung von 60 % sogar ganz aufgehoben. Dies ist oft für Frauen, die in einem Krankenhaus oder mit kleinen Kindern arbeiten, der Fall.

Im Auto!
Seit 1996 müssen auch schwangere Frauen den Sicherheitsgurt tragen. Schnall dich also an! Nur in schwerwiegenden Fällen kannst du eine Befreiung dieser Pflicht im Verkehrsministerium erhalten.

Im öffentlichen Verkehr!
Nette Leute werden nicht zögern, ihren Platz im Bus frei zu machen. Falls nicht, kannst du dich an den Busfahrer wenden. Im Zug hast du in den letzten vier Monaten der Schwangerschaft das Recht, erste Klasse zu fahren.



 
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