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Der erste Besuch beim Frauenarzt

"Hallo! Mein Name ist Nelly und ich bin 15 Jahre alt. Ich hätte gerne einen Termin bei einem Frauenarzt. Es ist das erste Mal…Ich bin etwas ängstlich… Ich weiß nicht  genau, bei wem ich mich melden muss… Ich traue mich nicht, mit meinen Eltern darüber zu reden…"

Warum solltest du einen Frauenarzt konsultieren?
Meist geht es bei dem ersten Besuch beim Frauenarzt um das Thema Verhütung. Die geläufigste Methode dazu ist die Pille. Um diese jedoch in der Apotheke zu erhalten, musst du ein Rezept von einem Arzt vorzeigen. Die Verträglichkeit der Pille ist aber von Person zu Person verschieden. Deshalb ist der Rat eines Frauenarztes sehr wichtig.

Dieser kann ebenfalls Informationen über Geschlechtskrankheiten geben. Wenn er es für nötig empfindet, kann er weitere Untersuchungen anordnen (Blutprobe, Ultraschall, Abstrich,…).

Einen Gynäkologen auswählen
Einen Frauenarzt kannst du an mehreren Stellen finden: in einer Privatpraxis, einem Krankenhaus, einer Polyklinik oder in einem Familienplanungszentrum. Im Familienplanungszentrum kannst du aber auch einen Psychologen, einen Sozialassistenten oder sogar einen Juristen antreffen.

Was kostet ein Besuch beim Frauenarzt?
In einer Privatpraxis musst du mit mindestens 30 Euro rechnen, wobei die Krankenkasse ja noch einen Teil zurückerstattet. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, kannst du zu diesem Zweck dein eigenes Bankkonto angeben, auf das das Geld zurück überwiesen werden soll. Somit erfahren auch deine Eltern nichts vom Arztbesuch, denn auch die Krankenkassen stehen unter Schweigepflicht.

Solltest du dich in ein Familienplanungszentrum begeben, so wird dir nur der Restbetrag eines Arztbesuches berechnet, d.h. die normalen Arztkosten minus den Betrag, den dir die Krankenkasse zurückerstatten würde. Bei einer Visite zahlst du 7,50 Euro.

Das Berufsgeheimnis
Ein Arzt steht unter Schweigepflicht. Er darf also deinen Eltern nicht ohne dein Einverständnis über deinen Besuch informieren, egal worum es bei dieser Visite geht (Schwangerschaft, einen Schwangerschaftsabbruch, die Bitte um ein Verhütungsmittel,...). Er darf deinen Eltern nicht einmal sagen, dass du zur Konsultation bei ihm warst.

Das Berufsgeheimnis beinhaltet natürlich auch alles, was du dem Arzt anvertraust und was er während der Befragung, sowie weiteren Untersuchungen erfährt. Anders formuliert, bezieht sich das Berufsgeheimnis auf alles, was der Arzt sieht, erfährt oder feststellt während er seinen Beruf ausübt.

In bestimmten Fällen ist der Arzt jedoch von der Schweigepflicht entbunden. Er darf seine Schweigepflicht nur dann brechen, wenn eine Person dadurch gefährdet ist und um diese so zu schützen. Der Arzt muss andererseits auch, wenn du minderjährig bist, sicher sein, dass du zurechnungsfähig bist. Das Gesetz sieht jedoch kein Alter für eine Zurechnungsfähigkeit vor. Er muss sich also auf alle nützlichen Elemente berufen wie deine Persönlichkeit, deine familiäre Situation, dein Verantwortungsbewusstsein,…

Wenn du minderjährig und zurechnungsfähig oder volljährig bist und dich weigerst, deine Eltern zu informieren, der Arzt aber feststellt, dass es besser wäre, dies zu tun, muss er versuchen, dich zu überzeugen. Wenn du willst, kann er dich dabei begleiten.

Adressen
von Frauenärzten findest du im Telefonbuch unter „Krankenhaus“ oder „Ärzte“ (für Privatpraxen). Familienplanungszentren, die einen gynäkologischen Dienst anbieten, findest du nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das nächstliegende Zentrum befindet sich in der rue Saucy 14, in 4800 Verviers (Tel.: 087/31 62 38) und heißt C.P.C.F., ein weiteres befindet sich in rue Soeur-de-Hasque 9, in 4000 Lüttich (Tel.: 04/222 33 76) und heißt SIPS (service d’information psychosexuelle).


Juristische Quellen: Artikel 458 und 422 des Strafgesetzes, Artikel 55 und folgende der Berufslehre des Medizingesetzes.


 
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