Zu Hause ausziehen, um mit seinem Freund, seiner Freundin oder einem
Kumpel zusammenzuziehen oder um in einer Wohngemeinschaft zu leben, ist
eine schöne Sache… Eine Reihe administrativer und finanzieller
Änderungen kommen auf einen künftigen Mitbewohner zu. Daher ist es
interessant, vorher über die Auswirkungen Bescheid zu wissen. Wir
sprechen hier nur die Fälle der nicht verheirateten Partner ohne Kinder
mit gemeinsamem Wohnsitz an.
Der Mietvertrag
Wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben hat, ist dieser der
einzige Mieter und allein verantwortlich in Sachen Mietverpflichtungen
(z.B. Zahlung der Miete, Nebenkosten, Schäden in der Wohnung,…). Im
Falle einer Trennung muss im Prinzip die Person, die nicht im Vertrag
erscheint, den Wohnsitz verlassen. Das Gleiche gilt auch, wenn der
vertragsgebundene Mieter stirbt, es sei denn, der Vermieter ist mit der
Weiterführung des Vertrages einverstanden. Ein Mietvertrag, der von
beiden unterschrieben worden ist, macht beide verantwortlich in Sachen
Kosten und Verwaltung der Wohnung. Ihre Rechten und Pflichten werden
gleichgestellt.
Das Kindergeld
Der Satz der Kinderzulagen steigt nach dem „Rang“ des Kindes. Somit
bezieht das zweite Kind mehr als das erste, usw. Der Student, der sein
Elternhaus verlässt, kann selber seine Kinderzulagen beziehen. Aber er
muss wissen, dass wenn er nicht der Erstgeborene der Familie ist, der
Satz der Kinderzulage niedriger wird. Das Kindergeld für Waisen bleibt
jedoch unverändert.
Die Studienbeihilfe
Wenn der Antragsteller Mitbewohner ist, wird das Einkommen seiner
Mitbewohner bei der Überprüfung seiner Anfrage nicht in Betracht
gezogen. Das Zusammenleben hat also keine Auswirkung auf die
Studienbeihilfe.
Eingliederungszulagen/Arbeitslosengeld
Diese Gelder werden nach dem Familienstand des Arbeitslosen berechnet
(Alleinstehender, Familienoberhaupt oder Mitbewohner). Durch die
Tatsache, dass die Haushaltsführung gemeinschaftlich gesichert ist,
wird er als Mitbewohner eingestuft, während der Arbeitsuchende mit dem
Alleinstehenden gleichgestellt wird, wenn er keine Kosten mit seinem
Mitbewohner teilt, selbst wenn die Küche und das Badezimmer
gemeinschaftlich genutzt werden. Andere Kriterien werden dann in
Betracht gezogen (Berufseinkommen im Haushalt…).
Wie man sieht, ist der Begriff „Mitbewohner“ in Sachen Arbeitslosigkeit
ein unklares Konzept. Der bewilligte Betrag wird meistens von Fall zu
Fall geprüft. Falls der Arbeitssuchende mit der Entscheidung nicht
einverstanden ist, kann er beim Arbeitsgericht Berufung einlegen. Man
sollte wissen, dass zwei Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit
haben, ein „Ménage de fait“ zu bilden, die dem einen oder anderen die
Zuweisung als Familienoberhaupt gewährt.
Anrecht auf Existenzminimum
Wie beim Arbeitslosengeld ist der Familienstand des Antragstellers für
den gewährten Betrag ausschlaggebend. Dieser wird oft auf Basis eines
Auszugs aus dem Bevölkerungsregister festgelegt.
Die Krankenkasse
Der arbeitslose Partner kann durch die Krankenkasse seines Partners
mitversichert werden. Das Geschlecht des Partners spielt hier keine
Rolle. Wenn es um eine Wohngemeinschaft geht, wird die nicht entlohnte
Person zu Lasten des Inhabers, der die beste Sicherheit bieten kann,
versichert (der Lohnempfänger wird bevorzugt, weil der Selbstständige
nur für große Risiken gedeckt ist). Wenn die möglichen Inhaber die
gleiche Sicherheit bieten, wird der ältere dazu bestimmt. Jugendliche
unter 25 Jahren können weiterhin über den „gewöhnlichen“ Inhaber
laufen, egal ob er Student, nicht entschädigter Arbeitsuchender oder
auch ohne spezifisches Statut ist.
Die Steuern
Jeder der Partner wird individuell seine Steuererklärung ausfüllen und
demnach individuell Steuern zahlen. Der Partner kann nicht als
steuerlich zu Lasten betrachtet werden.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff