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Vor 18 – nach 18 : deine Rechte und Pflichten in Kurzform

Ich liebe dich....
Deine Eltern können, bis du 18 wirst, deine Bekanntschaften überwachen. Ab 16 Jahre kannst du alleine entscheiden, ob du mit jemanden schlafen oder intim werden willst (sei es hetero- oder homosexuelle Beziehungen). Allerdings verbietet das Gesetz einem Mann über 18 Jahre ein Mädchen unter 18 der elterlichen Autorität zu entziehen (mit ihr ausgeht, mit ihr zusammenlebt), wenn nicht mindestens ein Elternteil damit einverstanden ist. Falls dieses Gesetz missachtet wird, können die Eltern Klage wegen Verführung Minderjähriger einreichen.

Zur Schule gehen
Die Schulpflicht hört für diejenigen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni geboren sind, am Tag ihres 18. Geburtstages auf. Für die anderen ist es wie gehabt, da sie bis zum 30 Juni des Jahres, in dem sie 18 werden, zur Schule gehen müssen. Nicht zur Schule gehen müssen, heißt nicht, dass es nicht doch interessant ist, weiter hinzugehen und eine Ausbildung zu genießen.

Arbeit und Berufsleben
Du kannst ab dem Alter von 15 Jahren einem Studentenjob nachgehen und ab 16 einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn deine Eltern nichts dagegen haben. Ab 18 kannst du alleine einen Arbeitsvertrag unterschreiben, über deinen Lohn verfügen, dich beim Arbeitsgericht über deinen Arbeitgeber beschweren, falls es notwendig ist. Unter der Bedingung, dass du die nötigen Diplome hast, kannst du dich auch selbständig machen.

Was ist vor 18 Deine Unterschrift wert ?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Unterschrift eines Minderjährigen gültig, solange es keine negativen Konsequenzen für ihn hat. So kannst du alleine ein Mofa kaufen, einen Computer oder eine Stereoanlage... Allerdings kann dieser Kauf rückgängig gemacht werden, wenn man beweisen kann, dass du übers Ohr gehauen wurdest. Wenn du z.B. ein Mofa für 300 Euro kaufst, und du musst 500 Euro an Reparaturen ausgeben, ohne dass du es vorher gewusst hast, dann können deine Eltern vor dem Friedensrichter die Annullierung des Kaufes beantragen.

Ab 18 bist du dann verantwortlich für das, was du unterschreibst. Bevor du einen Vertrag unterschreibst, lies ihn dir in Ruhe durch...auch das Kleingedruckte! Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du eine Kopie anfragen, bevor du unterschreibst, um diese von einer Person mit Erfahrung durchlesen zu lassen.

Papiere bitte !
Ab dem Alter von 15 Jahren musst du deinen Personalausweis immer bei Dir tragen. Falls du ohne Deine Eltern ins Ausland reisen möchtest, brauchst du vor 18 ihre schriftliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis muss von der Gemeinde beglaubigt sein. Für manche Länder, brauchst du einen Reisepass, egal wie alt du bist.

Die Justiz
Ab 18 kannst du jemanden vor Gericht bringen, ohne von jemandem begleitet zu werden. Genauso wirst du dich ohne die Hilfe deiner Eltern verteidigen müssen, wenn du angeklagt wirst.

Brieffreiheit
Du hast ein Recht auf Privatleben. Auch wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, hast du das Recht auf Brieffreiheit. Dies bedeutet, dass du Post verschicken darfst, ohne dass diese zensiert wird und dass du Briefe erhalten darfst, ohne dass diese von jemandem gelesen werden. Deine Eltern z.B. dürfen deine Post nicht öffnen – jedoch können sie die Annahme der Post verweigern.

Wahlrecht
Jede Belgierin und jeder Belgier, der mindestens 18 Jahre Jede Belgierin und jeder Belgier, der mindestens 18 Jahre alt ist, wählt für die verschiedenen Ebenen, die es in Belgien gibt. (Gemeinde, Regional- und Gemeinschaftswahlen, Europa-Wahlen, Föderale Wahlen). Um Kandidat bei der Gemeinde- und Provinzwahl zu sein, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Für die anderen Wahlen musst du 21 Jahre alt sein, um kandidieren zu können. Bürger/innen der Europäischen Union, die in Belgien leben, können ebenfalls bei den Gemeinderats- und Europawahlen wählen und kandidieren.


 
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EUROPÄISCHE WETTBEWERBE
Wir stellen dir Wettbewerbe vor, an denen Jugendliche aus ganz Europa teilnehmen können. Es winken tolle Preise!


MÄDCHENTAG 2010
Wann: 2. Oktober 2010 (12 - 16 Jahre)
Wo: Bischhöfliches Institut Büllingen, Am Wittumhof 10, 4760 Büllingen
Dauer: 09 - 16 Uhr
Weitere Infos findest du unter: http://starke-maedchen.jimdo.com
> Flyer

   

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