Nach der Lektüre vieler Zeitungsanzeigen, zahlreichen Wohnungsbesichtigungen und Treffen mit Vermietern, der Unterzeichnung des Mietvertrages und dem Umzug ist es nun endlich so weit: Du hast deine eigene Wohnung! Um deine Freude an deinem neuen Zuhause zu bewahren und keine schlechten Überraschungen zu erleben, ist es besser an folgendes zu denken:
Der Gemeinde deinen Umzug mitteilen
Wenn du deinen Hauptwohnsitz änderst, musst du unbedingt auch eine Adressenänderung bei deiner (neuen) Gemeinde melden. Einige Tage später erscheint die Polizei und überprüft, ob du auch tatsächlich in der neuen Wohnung lebst. Anschließend kannst du beim Einwohnermeldeamt deinen Personalausweis ändern bzw. erneuern lassen.
Allen, die deine Adresse haben, mitteilen, dass du umgezogen bist
Hast du die Änderung deiner Schule mitgeteilt? Wenn nicht musst du dies schnellstmöglich dem Sekretariat mitteilen!
Der Krankenkasse und dem Dienst für die Familienzulagen musst du zusammen mit deiner Aktennummer, den Wohnsitzwechsel melden. Deinem Arbeitgeber, ob du nun einen Studentenvertrag oder einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag hast, damit er die Papiere der Sozialversicherung anpassen kann. Dies musst du auch tun, wenn sich deine familiäre Situation ändert.
Wenn du eine finanzielle Hilfe bekommst (Eingliederungseinkommen, Studienbörse,...) ist es ebenfalls notwendig die zuständigen Dienste zu informieren. Deine Bank wird dir die Kontoauszüge und andere Papiere an deine neue Adresse schicken, sobald du ihnen diese mitgeteilt hast.
Dich als neuer Mieter präsentieren
Wenn deine neue Wohnung über eigene Anschlüsse (Telefon, TV,...) und Zähler (Strom, Wasser, Gas) verfügt, dann musst du dich bei den zuständigen Organisationen als neuer Mieter melden. Wenn der alte Mieter seine Anschlüsse kündigt kannst du diese ganz einfach übernehmen. Ab diesem Moment, geht der ganze Verbrauch zu deinen Lasten. Die Rechnungen erhältst du in regelmäßigen Abständen.
Sinnvoll ist es auch eine Versicherung abzuschließen, dafür kontaktierst du einfach eine Versicherungsagentur deiner Wahl. Die Agentur benötigt einige
Angaben zu deiner Wohnung (Größe, Adresse,...) um den Vertrag aufsetzen zu können. Diesen musst du dann nur unterschreiben und alle anfallenden Rechnungen bezahlen.
Teile auch allen Firmen, bei denen du Abonnent bist (z.B. der Bus- oder Zuggesellschaft, Zeitschriftenlieferant,...) mit, dass du eine neue Adresse hast.
Praktische Tipps:
Die Post bietet Vordrucke an um deine Adressenänderung anderen mitzuteilen.
Bei der Post kannst du auch einen Nachsendeantrag stellen. Die Post, die an deine alte Adresse geschickt wird, kommt dann automatisch an deiner neuen Adresse an (4 Monate lang nach dem Einreichen des Antrags). Die Kosten belaufen sich auf 20€ wenn du weiterhin in Belgien wohnst und 70 € wenn du ins Ausland gezogen bist.
Behalte eine Kopie des Antrags zur Änderung deiner Adresse. Bei eventuellen späteren Problemen könnte sie dir nützlich sein.
Ein Umzug und die Änderung deiner familiären Situation hat manchmal Auswirkungen auf die Familienzulagen, die Steuern, die Sozialhilfe,...
Informiere dich also vorher gut!
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff