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Taschengeld

Wie viel?
Leider gibt es keine festgesetzte Summe, die dir zusteht! Taschengeld ist kein Betrag, der irgendwie gesetzlich reglementiert ist. Folgende schlechte Nachricht also: Wenn du der Meinung bist deine Eltern geben dir zu wenig Taschengeld, kannst du leider nicht viel daran ändern. Aber ein kleiner Tipp von uns: Ein gutes, vernünftiges und klärendes Gespräch mit guten Argumenten kann manchmal Wunder wirken!
Es gibt zwar Empfehlungen (auf der Seite www.axionweb.be findest du z.B. ein ganzes Dossier zum Thema), doch der Betrag hängt immer von den Umständen ab in denen deine Eltern und du sich befinden. Ein bisschen Verständnis auf beiden Seiten kann hier sicherlich zu einer Lösung beitragen!

Zu wenig Geld?
Du kannst dein Taschengeld natürlich durch einen Ferien- oder Studentenjob aufbessern. In den Jugendinformationszentren Eupen und St. Vith findest du eine Liste mit Jobs für den Sommer und für das ganze Jahr. Siehe hierzu auch das Faltblatt „Tipps zur Ferienjobsuche“ der Infozentren.

Mein Geld!?
Es ist leider so, dass deine Eltern oder das Elternteil welches für dich sorgt, theoretisch - allerdings in Ausnahmefällen - von dir Geld verlangen können (wenn du welches verdienst!). Aber keine Sorge, dies geht nur, wenn sie in einer solch schwierigen finanziellen Situation sind, dass es unmöglich ist vollständig und angemessen für dein Wohl zu sorgen. Nach gesundem Menschenverstand sollten sie dieses Geld dann auch in deinem Interesse verwenden. Sie werden das Geld nicht verwenden dürfen um sich beispielsweise eine neue Couchgarnitur zu kaufen. Sie müssen für Dinge wie deine Ausbildung (wofür es ja auch Studienbörsen gibt), deine Gesundheit und dein Wohlbefinden im Allgemeinen Sorge tragen. Auch hier liegt es an dir eventuell vernünftig mitzuteilen was in deinem Interesse liegt. Es wird nicht ganz einfach sein, und es ist auch oft nicht nötig sich mit deinen Eltern in einen Streit oder gar einen Rechtsstreit zu begeben. Auch hier ist Reden Gold! Achtung: Es ist wie gesagt ein absoluter Ausnahmefall und von Fall zu Fall verschieden!

Geld zur Bank
Wenn du dein Geld zur Bank bringst, hast du die Möglichkeit es auf deinem eigenen Konto anzulegen. Du kannst dein Geld dann verwalten wie du willst - wenn du es selbst verdienst (Ferienjob oder Lehrlingsgehalt). Ab dem 6. Lebensjahr kannst du eine Bankkarte erhalten, allerdings nur mit Erlaubnis der Eltern und mit einem festgelegten Höchstbetrag bei Abhebungen. Abhebungen mit der Bankkarte sind nur vom Sicht- bzw. Girokonto möglich. Ab dem 16. Lebensjahr darfst du, mit Erlaubnis der Eltern 125 € im Monat von deinem Sparkonto abheben.

Für weitere Infos und Fragen wende dich an die Infozentren oder an den „Service des droits des Jeunes“ in Lüttich: 04/2229120


 
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