Einen Antrag beim öffentlichen Sozialhilfezentrum stellen, wie geht das?
Deine familiäre Situation ist so unerträglich geworden, dass du planst dein elterliches Zuhause zu verlassen? Du hast kein Anrecht auf Ersatzeinkünfte (Eingliederungszulagen, Arbeitslosenentschädigung, Krankengeld, ...)? Deine Einkünfte erlauben es dir nicht in Würde zu leben ? All das sind Gründe, mit denen du dich ans öffentlichen Sozialhilfezentrum wenden kannst um Hilfe zu beantragen.
An wen musst du dich wenden?
Prinzipiell ist das ÖSHZ der Gemeinde für dich zuständig, in der du wohnst. Die Personen ohne festen Wohnsitz müssen sich an das ÖSHZ der Gemeinde wenden, wo sie sich am häufigsten aufhalten oder wo sie eine Referenzadresse haben.
Welche Hilfen kann ich erwarten?
Du hast Recht auf soziale Eingliederung in Form einer Beschäftigung, in Form eines Eingliederungseinkommens oder in der Form eines individuell angepassten Eingliederungsprojektes (Hilfe bei der Arbeitssuche, Studium oder Ausbildung, Projekt der sozialen Integration). Für jugendliche Studenten, Ausbildende oder Arbeiter unter 25 Jahren ist dieses Projekt Pflicht. Hierbei wird zwischen dem Jugendlichen und dem ÖSHZ ein Vertrag unterzeichnet indem der Jugendliche sich verpflichtet, bestimmte Ziele zu erreichen und Fristen einzuhalten (Zum Beispiel während der Ferien einen Studentenjob annehmen, eine Ausbildung absolvieren,...).
Die Sozialhilfe kann eine regelmäßige oder gelegentliche finanzielle Unterstützung sein, ein Vorschuss auf soziale Entschädigungen sein (diese sind zurück zu zahlen), Dienstleistungsangebote (Essen auf Rädern), Hilfe in Naturalien (Lebensmittelpakete, Schulausrüstung, medizinische Hilfe), Entschuldungshilfe,...
Welche Bedingungen muss ich erfüllen ?
Um Anrecht auf soziales Eingliederungseinkommen zu haben musst du :
in Belgien wohnhaft sein
volljährig sein, oder minderjährig verheiratete, minderjährig schwanger sein oder minderjährig sein und Kinder zu Lasten haben.
Nationalität:
die belgische Staatsangehörigkeit haben oder
EU-Bürger sein oder
als nicht EU-Ausländer musst du im Bevölkerungsregister deiner Gemeinde eingetragen sein oder
anerkannter Flüchtling sein
nachweisen, dass du nicht über ausreichende Mittel verfügst oder verfügen kannst, um deine Existenz zu sichern.
du musst bereit sein zu arbeiten (es sei denn du bist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu).
Das Gesetzt sagt : « Jede Person hat Anrecht auf Sozialhilfe ». „Jede Person“ heißt, dass auch Minderjährige ein Recht auf Sozialhilfe haben oder Ausländer, die im Ausländerregister eingetragen sind. Liegt ein Antrag vor, entscheidet der Sozialhilferat ob die Sozialhilfe bewilligt wird oder nicht.
Untersuchung der Anfrage
Während eines ersten Gesprächs überprüft ein(e) Sozialassistent(in) deine Anfrage, erklärt dir deine Rechte und Pflichten und sucht mit dir nach möglichen Lösungen. Das ÖSHZ wird eine soziale Untersuchung durchführen um zu überprüfen auf welche andere Hilfen du eventuell Anrecht hättest. Am Ende es ersten Gesprächs wirst du eine Empfangsbestätigung erhalten, die als Beweis der Antragstellung gilt.
Die Untersuchung deiner sozialen Situation kann auch einen Besuch bei dir Zuhause beinhalten. Aufgrund der Informationen entscheidet der Sozialhilferat ob eine Hilfe gewährt wird. Hierfür hat der Rat 30 Tage Zeit. Innerhalb von 8 Tagen muss die Entscheidung per Einschreiben mitgeteilt werden. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb der nächsten 3 Monate beim Arbeitsgericht Einspruch einreichen.
Adressen der Öffentlichen Sozialhilfezentren in der DG:
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff