Zur Aufgabe der Polizei gehören auch Personenkontrollen. Natürlich
müssen diese auch bestimmten Regelungen folgen und dürfen nur unter
bestimmten Bedingungen durchgeführt werden.
In welchen Fällen darf die Polizei mich kontrollieren?
Die Polizisten dürfen deine Identität nur überprüfen wenn:
du angehalten wirst
dein Verhalten ungewöhnlich ist
sie einen Verdacht gegen dich haben (z.B. wenn dein Aussehen auf die Beschreibung einer gesuchten Person passt)
du zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort bist (z.B. wenn
du dich in der Nähe eines Tatortes befindest und du der Täter sein
könntest)
du dich auf eine Straftat vorbereitest, eine begangen hast oder diese auch nur versucht hast
du die Öffentliche Ordnung störst
Es gibt auch systematische Kontrollen, z.B. bei Fußballspielen oder
Demonstrationen. Diese sollen die Öffentliche Sicherheit schützen und
Risiken mindern.
Was muss ich tun wenn ich kontrolliert werde?
Du musst deine Identität durch deinen Personalausweis belegen können
(es ist übrigens ab dem Alter von 15 Jahren Pflicht diesen immer bei
sich zu tragen). Hast du den Ausweis trotzdem nicht dabei, kannst du
auch andere gültige Dokumente vorzeigen. Dazu gehören unter anderem der
Führerschein, der Studentenausweis, das Busabonnement, der Reisepass,
uvm.
Was passiert, wenn du die Kontrolle verweigerst oder du deine Identität nicht belegen kannst?
Wenn du die Kontrolle ablehnst oder deine Identität zweifelhaft ist
dann kann die Polizei dich so lange festhalten, bis diese überprüft
worden ist und eindeutig feststeht wer du bist. Das darf höchstens 12
Stunden dauern. Auch dein Ausweis darf von der Polizei nur so lange
behalten werden.
Was sind deine Pflichten?
Sobald du 15 Jahre alt bist, musst du deinen Ausweis immer bei dir
tragen. Bis zum Alter von 18 Jahren darfst du nicht ohne eine
Einverständniserklärung deiner Eltern, die von der Gemeinde beglaubigt
wurde, ins Ausland verreisen.
Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe nicht gerecht behandelt worden zu sein?
Du kannst dich an den Ständigen Kontrollausschuss für Polizeidienste
(comité P) wenden. Dort kannst du deine Beschwerde per Mail an info@comitep.be,
telefonisch (02/286 28 11) oder persönlich in Brüssel (52 rue de la
loi, 1040 Bruxelles) einreichen. Auch findest du auf der Internetseite www.comitep.be ein Formular in Deutsch, welches du zur Einreichung deiner Klage ausfüllen und verschicken kannst.
Egal wie: es ist wichtig, das Geschehene genau zu beschreiben sowie
deinen Namen, deine Telefonnummer und Adresse anzugeben. Zudem ist es
auch unerlässlich alle Infos und Angaben zu dem Beamten, über den du
dich beschweren willst, zu erwähnen.
Radiointerview zum Thema
Nadine Kaut im Radio Contact Interview am 21.01.2009
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