Krankenkasse - Bist du noch zu Lasten oder schon Hauptversicherter?
Eine Krankenkasse ist eine Organisation die, zumindest teilweise, die Kosten der Gesundheitspflegeleistungen übernimmt. Es ist Pflicht bei einer Krankenkasse eingeschrieben zu sein. Bei einer Einschreibung unterscheidet man zwischen dem Hauptversicherten und den Personen zu Lasten. Weißt du wann du dich als Person zu Lasten und wann als eigener Hauptversicherter einschreiben musst?
Hauptversicherter oder Person zu Lasten: Wo sind die Unterschiede?
Der Hauptversicherte eröffnet das Anrecht auf Rückerstattungen aufgrund seiner Arbeit oder aufgrund des Eingliederungseinkommens. Die Person zu Lasten erhält das Recht entweder dadurch, dass sie mit dem Hauptversicherten verwandt ist oder mit ihm zusammenlebt. Der Hauptversicherte muss jedes Trimester Gebühren zahlen, es sei denn sein Einkommen ist nicht ausreichend. Die Person zu Lasten muss nichts bezahlen.
Als Person zu Lasten musst du folgende 3 Bedingungen erfüllen:
Du musst den gleichen Wohnsitz haben wie der Hauptversicherte. Diese Bedingung gilt nur für Ehepartner, Lebensgefährten und Elternteile. Die Kinder können einen getrennten Wohnsitz haben.
Deine Einnahmen dürfen nicht höher als 2.106,73 € (brutto) pro Trimester sein. Diese Grenze gilt ab dem 3. Trimester 2008.
Du musst zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Du bist noch keine 25 Jahre alt und der Hauptversicherte kommt für deinen Unterhalt auf z.B. Kinder, Enkel,... eine Verwandtschaft muss aber nicht vorhanden sein.
Du bist Lehrling und dein Ausbildungsvertrag hat vor deinem 25. Geburtstag angefangen
Du bist Ehepartner der/des Hauptversicherten, auch getrennte Ehepartner (nicht geschieden) können unter gewissen Bedingungen zu Lasten bleiben
Du bist ein Vorfahre des Hauptversicherten oder seines/ihres Ehepartners z.B. die Mutter, der Schwiegervater, der Opa, etc.
Du wohnst mit einem nicht verheirateten Hauptversicherten zusammen. Um zu Lasten zu sein darfst du nicht in der Berufseingliederungszeit sein, kein Warte- oder Arbeitslosengeld, keine Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe beziehen so wie z.B. ein Bruder, eine Schwester, ein Kind über 25 Jahre, der Lebenspartner, etc.
Du bist noch Student
Bis zum Alter von 25 Jahren kannst du bei der Krankenkasse deiner Eltern und zu ihren Lasten eingeschrieben bleiben. Spätestens dann musst du dich selbst als „studierender Hauptversicherter“ bei einer Krankenkasse deiner Wahl eintragen. Dies musst du spätestens in dem Monat, in dem du 25 Jahre alt wirst, tun. Pro Trimester zahlst du dann 50,99 € (mit oder ohne Person(en) zu Lasten). Wenn du möchtest, kannst du dich aber auch schon frührer so eintragen.
Wenn du Student bist und arbeiten gehst
Wenn du arbeitest und dafür Lohn bekommst (ob unter einem Arbeits- oder Studentenvertrag), dann kannst du deinen Status „zu Lasten von“ nur behalten, wenn du nicht mehr verdienst als 3.851,73 €(brutto) wenn du noch keine 21 bist und nicht mehr als 5.135,64 €(brutto) wenn du älter als 21 bist (im Jahr 2008).
Du bist Arbeitsuchende(r)
Wenn du dich in der Berufseingliederungszeit befindest, kannst du zu Lasten deiner Eltern bleiben bis du 25 Jahre alt bist. Sobald du eine Arbeit findest, du 25 Jahre alt wirst oder deine Berufseingliederungszeit zu Ende geht, musst du dich bei der Krankenkasse als Inhaber einschreiben.
Nützliche Adresse:
INAMI (institut national d’assurance maladie-invalidité): Avenue des Tervueren, 211 in Brüssel. Tel: 02/739.71.11 und www.inami.fgov.be.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff