Am 1. September 2006 ist eine neue Führerscheinausbildung in Kraft getreten.
Die theoretische Prüfung
Du kannst ab 17 Jahren die theoretische Führerscheinprüfung ablegen, und das so oft es nötig ist.
Die praktische Fahrausbildung
Nachdem du die theoretische Fahrprüfung bestanden hast kannst du mit einem provisorischen Führerschein das Fahren erlernen. Du hast drei Jahre Zeit um den provisorischen Führerschein anzufragen, danach musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen.
Mit der neuen Formel kannst du selbst entscheiden, wie du dich auf die praktische Fahrprüfung vorbereitest. Du hast die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten :
Der provisorische Führerschein mit Begleitperson
Du fährst mindestens 3 Monate mit dem oder den Begleiter(n) deiner Wahl. Dein Begleiter muss mindestens 8 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Du kannst den provisorischen Führerschein ab 17 Jahre erhalten. Du bist also nicht verpflichtet mit der Fahrschule das Fahren zu lernen. Die praktische Prüfung kannst du ab 18 Jahren ablegen. Der praktische Führerschein ist 3 Jahre gültig und kann mehrmals erworben werden. Zusätzlich zu deiner Begleitperson darfst du maximal 1 weitere Person mitnehmen.
Der provisorische Führerschein ohne Begleitperson
Du kannst ihn erhalten nachdem du mindestens 20 Fahrstunden bei einer Fahrschule absolviert hast. Danach musst du mindestens 3 Monate auf Lizenz fahren und üben, bevor du die praktische Prüfung machen darfst. Diese Formel ist allerdings nur möglich, wenn du 18 Jahre alt bist. Der provisorische Führerschein ohne Begleitperson ist anderthalb Jahre gültig und kann nur einmal erworben werden. Nach dieser Periode kannst du immer noch zum provisorischen Führerschein mit Begleitperson übergehen, der dann wiederum 3 Jahre gültig ist.
Mit dem provisorischen Führerschein darfst du Freitags, Samstags und Sonntags sowie am Vorabend eines Feiertags und am Feiertag selbst, nicht zwischen 22 - 6 Uhr fahren.
Die praktische Prüfung
Ab 18 Jahren kannst du die praktische Prüfung ablegen. Wenn du zweimal in Folge durch die praktische Prüfung fällst, bist du verpflichtet mindestens 6 weitere Fahrstunden bei einer Fahrschule zu nehmen.
Seit dem 1. Dezember 2006 gibt es weitere Änderungen: das Einparken und die anderen Übungen werden im Straßenverkehr getestet und nicht mehr auf dem Übungsplatz. Die Prüfung wird mindestens 40 Minuten dauern.
Achtung! Nulltoleranz während des ersten Jahres
Während des ersten Jahres nach dem Erhalt des Führerscheins darf es keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geben. Wenn du eine schwere Übertretung begehst musst du die theoretische und/oder praktische Fahrprüfung wiederholen.
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