Die theoretische Prüfung
Du kannst ab deinem 17. Geburtstag die theoretische Führerscheinprüfung ablegen, und diese so oft wie nötig wiederholen.
Gratis üben kannst du im Internet unter www.permisdeconduire-online.be und gegen eine Gebühr 2,50 € kannst du sogar, eine richtige Prüfung anfragen um zu sehen, ob du schon bereit bist die offizielle Prüfung in einem anerkannten Zentrum abzulegen. Diese kostet dich 15 €.
Die praktische Fahrausbildung
Nachdem du die theoretische Fahrprüfung bestanden hast kannst du mit einem provisorischen Führerschein das Fahren erlernen. Du hast drei Jahre Zeit um den provisorischen Führerschein anzufragen, danach musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen.
Mit der neuen Formel kannst du selbst entscheiden, wie du dich auf die praktische Fahrprüfung vorbereitest. Du hast die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten :
Der provisorische Führerschein mit Begleitperson: Modell 36 Monate
Du fährst mindestens 3 Monate mit dem oder den Begleiter(n) deiner Wahl. Dein/e Begleiter/in muss mindestens 8 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein und dieser darf ihm/ihr in den letzten 3 Jahren nicht entzogen worden sein. Neben dem/der Begleiter/in darf höchstens noch eine andere Person mitgenommen werden.
Bereits nach drei Monaten Fahrausbildung kannst du die praktische Prüfung ablegen. Der maximale Zeitraum zum Üben mit dem provisorischen Führerschein beträgt 36 Monate.
Der provisorische Führerschein ohne Begleitperson: Modell 18 Monate
Zuerst musst du mindestens 20 Fahrstunden bei einer Fahrschule absolvieren bevor du den provisorischen Führerschein dieses Modells von der Gemeinde ausgestellt bekommst. Mit diesem kannst du dann bis zu 18 Monate ohne Begleiter das Fahren üben. Nach mindestens 3 Monate fahren und üben, kannst du dich für die praktische Prüfung einschreiben.
Diese Formel ist allerdings nur möglich, wenn du 18 Jahre alt bist.
Mit dem provisorischen Führerschein darfst du Freitags, Samstags und Sonntags sowie am Vorabend eines Feiertags und am Feiertag selbst, nicht zwischen 22 - 6 Uhr fahren. Auch ist es untersagt im Ausland zu fahren.
Die praktische Prüfung
Ab 18 Jahren kannst du die praktische Prüfung ablegen. Wenn du zweimal in Folge die praktische Prüfung nicht bestehst, bist du verpflichtet mindestens 6 weitere Fahrstunden bei einer Fahrschule zu nehmen.
Das Einparken und die anderen Übungen werden im Straßenverkehr getestet und nicht mehr auf dem Übungsplatz. Die Prüfung wird mindestens 40 Minuten dauern.
Achtung! Nulltoleranz während des ersten Jahres
Während des ersten Jahres nach dem Erhalt des Führerscheins darf es keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geben. Wenn du eine schwere Übertretung begehst musst du die theoretische und/oder praktische Fahrprüfung wiederholen.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
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