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Meine Eltern trennen sich ...

Deine Eltern wollen sich trennen und du stellst dir einige Fragen wie „Wo werde ich wohnen?“ oder „Muss ich mich für einen von beiden entscheiden?“. Hier findest du einige Antworten auf deine Fragen. Dies gilt für alle Paare, egal ob verheiratet oder nicht.

Das Gesetz vom 13. April 1995 sieht vor, dass beide Elternteile auch nach der Trennung gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind übernehmen sollen. Dabei ist es egal ob sie auch weiterhin unter einem Dach wohnen oder nicht. Für die beiden folgenden Bereiche sind beide Elternteile gleichermaßen verantwortlich, es sei denn der Richter entscheidet anders:
  • Die Aufsichtspflicht (elterliche Gewalt) beinhaltet das Recht wichtige Entscheidungen in Bezug auf das Kind treffen zu können;
  • Das Beherbergungsrecht Ist eigentlich materiell zu sehen, d.h. der Ort und die Art und Weise wie das Kind untergebracht wird.
Wichtige Entscheidung wie z.B. die Wahl der Schule werden von beiden Elternteilen getroffen und es müssen auch beide Elternteile mit den Entscheidungen einverstanden sein und auch danach  handeln.

Wie das Kind untergebracht wird, bleibt jedem Elternteil selbst überlassen, da hier eine Übereinstimmung der Modalitäten so gut wie unmöglich ist.

Die gemeinsame Aufsichtspflicht
Seit 1995 ist es in Belgien üblich, die Aufsichtspflicht auf beide Elternteile zu übertragen, egal ob sie noch gemeinsam irgendwo leben oder nicht. Das Gericht entscheidet jedoch von Fall zu Fall und so kann es auch sein, dass ein Elternteil alleine für das Kind verantwortlich ist.

Gemeinsam heißt, dass beide Elternteile wichtige Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, besprechen und sich mit dem gegenseitigen Einverständnis auf eine Entscheidung festlegen. Zudem soll auch jeder wenn er/sie das Kind betreut, in diesem Sinne handeln und die gemeinsame Entscheidung vertreten.

Keiner darf solche Entscheidungen alleine treffen, jeder sollte vorher mit dem anderen Elternteil darüber gesprochen und das Einverständnis eingeholt haben.
Das Ziel der gemeinsamen Aufsichtspflicht ist es, beiden Elternteilen eine aktive Teilnahme an der Erziehung des Kindes zu ermöglichen und das beide Eltern auch weiterhin einen Weg finden zu kommunizieren und sich zu verstehen. Dies geschieht unter anderem auch im Interesse und zum Schutz des Kindes.


Das Beherbergungsrecht
Laut Artikel 374 bestimmt der Richter die Art und Weise der Unterbringung, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Er entscheidet auch wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat und unter welcher Adresse es im Bevölkerungsregister eingetragen ist.

Somit sind alle Möglichkeiten der Unterbringung möglich. Es kann z.B. das klassische Modell gewählt werden, d.h. das Kind lebt bei der Mutter und ist jedes zweite Wochenende beim Vater. Es kann aber auch das Modell der abwechselnden Unterbringung gewählt werden, d.h. das Kind lebt abwechselnd bei einem der beiden Elternteile (z.B. eine Woche bei der Mutter und danach eine Woche beim Vater).

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch in der Broschüre des Ministeriums (Jugendhilfedienst) in Zusammenarbeit mit Prisma über Trennung und Scheidung. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich im Ministerium der DG sowie in den Infozentren.






 
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