Das belgische Gesetz hat Cannabis immer als illegale Droge betrachtet.
Seit dem 1. Februar 2005 gibt es eine Richtlinie die den Besitz von Cannabis regelt. Der Verkauf ist nach wie vor verboten und ist Gegenstand in einem anderen Gesetz.
Falls du minderjährig bist (also unter 18 Jahren) darfst du weder Cannabis besitzen noch konsumieren. Falls du volljährig bist (also über 18 Jahre) darfst du 3 gr. oder eine Pflanze besitzen. Es ist jedoch verboten in Gruppen (mehr als 2 Personen sind schon eine Gruppe) zu konsumieren oder Cannabis in der Nähe von Schulen oder öffentlichen Plätzen bei sich zu tragen.
Erwischt ! was passiert dann ?
Falls du minderjährig bist, wird die Polizei ein Protokoll erstellen und dies dem Staatsanwalt schicken. Dieser kann entscheiden ob er die Sache verfolgt oder nicht. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft können dich zur Anhörung vorladen. Dieses Gespräch erlaubt dir deine Sicht der Dinge zu erklären. Zu diesem Gespräch kannst du falls du minderjährig bist einen Erwachsenen deiner Wahl mitnehmen. Deine Begleitung darf zwar bei der Befragung dabei sein, nicht aber für dich antworten.
Falls er es für nötig erachtet wird der Staatsanwalt deine Akte an den Jugendrichter weiterleiten. Dies ist eine ernste Angelegenheit. Der Richter kann dann Massnahmen ergreifen.
Falls du volljährig bist und von der Polizei kontrolliert wirst, kann diese ein vereinfachtes Protokoll erstellen. Du wirst die erlaubte Menge dann behalten dürfen.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff