Ab dem 01.01.2012 treten neue Regelungen in Kraft, die das System für die jugendlichen Arbeitnehmer und die Arbeitgeber vereinfachen soll.
Alter
Um einen Studentenjob ausüben zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und das zweite Sekundarjahr beendet haben oder aber 16 Jahre alt sein.
Erhöhung auf 50 Arbeitstage
Die Anzahl der Tage, an denen Jugendliche unter einem Studentenvertrag arbeiten dürfen, wurde auf 50 Kalendertage erhöht. Zudem sind die Tage nicht mehr zwingend an die Sommerferien gebunden, sondern können ganzjährig in den schulfreien Zeiten nach Belieben eingesetzt werden. So ist es nun z.B. möglich jedes Wochenende einen Tag zu arbeiten, oder während den Sommermonaten die 50 Tage am Stück zu nutzen. Als Arbeitstag zählt jeder Tag an dem eine Tätigkeit ausgeübt wurde, unabhängig davon ob es z.B. acht oder nur zwei Stunden waren. Wer die 50 Tage überschreitet, muss mit einer Strafe rechnen und verliert das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben.
Ein einziger Tarif der Sozialabgaben
Das ganze Jahr profitierten die jugendlichen ArbeitnehmerInnen von ein und demselben reduzierten Tarif der Sozialabgaben (8,13% = 2,71% zu Lasten des Studierenden und 5,42% zu Lasten des Arbeitgebers). Es gibt keine verschiedenen Tarife mehr für Arbeiten in den Sommerferien oder den restlichen Monaten des Jahres.
Zeitliche Begrenzung des Studentenvertrages verlängert
Bisher durfte ein Studentenvertrag die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Dies wird zu-künftig auf 12 Monate erhöht. So können z.B. Arbeitgeber Jugendliche für das ganze Jahr ein-stellen und am Wochenende einen Tag bei sich beschäftigen.
Kinderzulage vereinfacht
Bist du unter 18 Jahre bzw. bis zum 31. August des Jahres, in dem du 18 Jahre alt wirst, hast du uneingeschränkt Anrecht auf des Kindergeld. Jugendliche über 18 Jahre dürfen im 1., 2. und 4. Trimester höchstens 240 Stunden arbeiten um ihr Anrecht auf Kindergeld beizubehalten. In den Sommerferien (Juli, August und September) gibt es keine Begrenzung. Werden die Stunden über-schritten, verliert der/die Jugendliche für das betroffene Trimester die Zulage.
Steuern
Übersteigt dein Lohn eine gewisse Grenze, so bist du steuerlich nicht mehr „zu Lasten“ deiner Eltern und sie müssen mehr Steuern zahlen.
Für die Einnahmen im Jahr 2011 lagen die Grenzen wie folgt:
2.890 € netto (3.612,50 € brutto) wenn deine Eltern gemeinsam besteuert werden
4.170 € netto (5.212,50 € brutto) wenn deine Eltern einzeln besteuert werden
Selbst musst du Steuern zahlen, wenn deine Einnahmen 6.830 € netto (8.690,11 € brutto) übersteigen.
Achtung: Die ersten 2.410 € netto, die du verdienst, brauchst du nicht zu berücksichtigen. Diese können zu den oben angeführten Beträgen hinzugerechnet werden, wenn die Einkünfte aus einer Studentenbeschäftigung mit Studentenvertrag stammen.
www.studentatwork.be
Behalte die Anzahl gearbeiteter Tage gut im Auge, damit du und dein Arbeitgeber wissen wie viele Tage du noch arbeiten darfst und ihr keine Strafe riskiert. Diese Internetseite hat die Funktion „Student@work - 50days“ welche dir hilft zu berechnen wie viele Tage du noch arbeiten gehen darfst. Du kannst dich mit deinem elektronischen Ausweis hier registrieren und deine Daten abrufen wann immer du willst. Zudem kannst du dir dort auch eine offizielle Bescheinigung ausdrucken, die deinen aktuellen Stand der geleisteten und noch verfügbaren Tage aufzeigt. Deine (zukünftigen) Arbeitgeber werden dich bestimmt danach fragen. Auch hilft die Seite bei der Suche nach einem Job und bietet alle Infos rund um das Thema zum nachlesen an.
Der Vertrag
Es ist egal, ob du bei einem oder mehreren Arbeitgebern im Laufe des Jahres arbeitest. Ganz wichtig ist es für jedes Arbeitsverhältnis einen Vertrag abzuschließen, damit du unter anderem während der Arbeit versichert bist und Anrecht auf die Lohnzahlung hast. Zudem ist Schwarzarbeit illegal und kann dir viel Ärger einbringen.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff