Abitur, Studium, Lehre beendet...was dann? Um dich als Arbeitssuchenden einschreiben zu können, musst du keine besonderen Bedingungen erfüllen. Der Bezug einer finanziellen Unterstützung (Eingliederungszulage) ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zudem musst du die so genannte Berufseingliederungszeit absolvieren, bevor du eine Unterstützung beziehen kannst.
Schul- oder Studienabschluss: Du darfst nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und du musst eine der folgenden Ausbildungen beendet, jedoch nicht unbedingt bestanden haben:
das 6. Jahr des Sekundarunterrichts (technisch, künstlerisch, beruflich oder allgemeinbildend);
das 3. Jahr des beruflichen oder technischen Sekundarunterrichts (Abteilung „Übergang“ oder „Qualifikation“);
einen Lehrvertrag.
Für Jugendliche, die dem Teilzeit- oder Sonderschulunterricht gefolgt sind oder ihr Diplom über die Prüfungskommission der Gemeinschaft erlangt haben, gelten besondere Bedingungen.
Die Berufseingliederungszeit: Ist ein bestimmter Zeitraum, in dem du keine finanzielle Unterstützung (Eingliederungszulagen) beziehst. Du erhältst jedoch weiterhin Kinderzulagen und bleibst zu Lasten deiner Eltern in der Krankenkasse eingeschrieben. Die Dauer der Berufseingliederungszeit beträgt 310 Tage und ist unabhängig vom Alter. Sie beginnt nach Beendigung der Schule (nur wenn du dich beim Arbeitsamt eingetragen hast) und dauert so lange an bis du Eingliederungszulagen anfragen kannst oder eine Vollzeitbeschäftigung aufnimmst. Die Zulagen werden dir höchstens 36 Monate lang gezahlt.
Arbeitest du nach Ablauf deiner Berufseingliederungszeit Teilzeit oder bist noch immer arbeitslos, dann musst du am letzten Tag deiner Berufseingliederungszeit (spätestens 8 Tage danach) beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Antrag auf Eingliederungszulagen stellen und dich bei einer Zahlstelle einschreiben (Gewerkschaft oder CAPAC).
Die Nationalität: Ausländische Jugendliche können zu den gleichen Bedingungen wie Belgier Arbeitslosenunterstützung beziehen, wenn sie zu eine der nachfolgenden Gruppen gehören
anerkannte UNO-Flüchtling,
Staatenlose,
Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Landes, mit dem Belgien ein besonderes Abkommen geschlossen hat
Das Alter: SchulabgängerInnen müssen, unabhängig vom Alter, 310 Tage Berufseingliederungszeit erfüllen bevor sie das Anrecht auf Eingliederungszahlungen erhalten.
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff