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Jobben und die Folgen

Dein Studium finanzieren, dir ein Auto leisten, davon die Versicherung oder das Benzin zahlen können, dein Taschengeld aufbessern: es gibt genug Gründe um während des Schuljahres oder der Schulferien zu jobben. Doch wie sieht es dann mit Kindergeld und den Steuern aus?

Ab welchem Alter darfst du einen Ferienjob annehmen?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, ist das vorgeschriebene Mindestalter für Ferienjobs nicht 16 sondern 15 Jahre.


Unter welchen Bedingungen erhältst du weiterhin Kindergeld?
Das Kindergeld wird bedingungslos bis zum 31. August des Jahres in dem du 18 Jahre alt wirst, gezahlt. Wenn du zwischen 18 und 25 Jahre alt bist, behältst du während des Schuljahres dein Anrecht auf Kindergeld, wenn du weniger als 240 Stunden im Trimester arbeitest.

Wenn du mehr als 240 Stunden im Trimester arbeitest, erhältst du für das komplette Trimester kein Kindergeld.

Achtung, wenn dir das Kindergeld während des zweiten Trimesters (April, Mai und Juni) nicht gewährt wird, wirst du es ebenfalls für die kompletten Sommerferien verlieren.

Während der Sommerferien ist es anders. Wenn du in den Monaten Juli, August und September im Rahmen eines Studentenvertrags arbeitest, erhältst du weiterhin Kindergeld egal wie viel du arbeitest oder wie viel du verdienst.

Achtung ! Am Ende des Studiums
Wenn du dein Studium beendest und als Arbeitssuchender eingetragen bist, wirst du noch einen Ferienjob machen können und den Anspruch auf Kindergeld behalten, unter der Voraussetzung, dass du nicht mehr als 240 Stunden während dieser drei Sommermonate arbeitest.

Wie sieht es mit der Steuer aus?
Sobald du Geld verdienst, musst du, auch wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, eine eigene Steuererklärung ausfüllen.

Damit du steuerlich weiterhin zu Lasten deiner Eltern bleibst (d.h. dass deine Eltern somit weniger Steuern zahlen), darfst du jährlich eine bestimmte Summe Einkommen nicht überschreiten. Folgende Beträge betreffen das im Jahre 2011 erhaltene Einkommen welches du nicht überschreiten darfst:
  • Bist du zu Lasten beider Elternteile? Dann liegt die Höchstgrenze bei 2890 € netto (3 612,50 € brutto).
  • Du bist zu Lasten eines Elternteils? Dann liegt die Höchstgrenze bei 4170 € netto (5212,50 € brutto)
  • Du hast eine Behinderung? Dann liegt die Grenze bei 5290 € netto (6612,50 € brutto)

Achtung: Die ersten 2 410 € netto, die du verdienst, brauchst du nicht zu berücksichtigen. Diese können zu den oben angeführten Beträgen hinzugerechnet werden, wenn die Einkünfte aus einer Studentenbeschäftigung mit Studenten-vertrag stammen.

Du erhältst eine Alimentenrente (Unterhalt)?
Alimentenrenten werden nicht als Einkünfte berechnet wenn diese durch eine gerichtliche Entscheidung festgelegt worden sind. Ansonsten werden die ersten 2 890 € nicht berechnet.

Musst du selbst Steuern zahlen ?
Wenn dein jährliches Einkommen 6830 € netto (8690,11 € brutto) übersteigt, wirst du selbst Steuern zahlen. Die Steuersätze beziehen sich auf das Einkommen des Jahres 2011.

Anmerkung
Mit einem Studentenvertrag darf der Student nicht mehr als 23 Tage während der Ferien (Juli, August, September) oder/und 23 Tage während des Jahres außerhalb der Schulzeiten arbeiten. (Bei einem oder mehreren Arbeitgebern) Sollte dies überschritten werden, muss ein normaler Arbeitsvertrag angewandt werden.
Achtung: Feiertage zählen als gearbeitete Tage. (21. Juli, 15. August)

Weitere Informationen sind in den Jugendinformationszentren Eupen und St. Vith erhältlich.


 
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