 Interimarbeit - Was sind deine Rechte?
Du
bist als Arbeitssuchender eingetragen und möchtest dich in einer Interimagentur
einschreiben, da du eventuell keinen Job mit unbefristeter Dauer findest?
Dann
solltest du auf einiges achten: Ein
richtiger Vertrag
Als
Erstes solltest du wissen, dass dein Arbeitgeber die Interimagentur ist. Diese
Interimagentur muss einen Vertrag mit folgenden Punkten aufstellen: Name und
Adresse der Firma, Beschreibung deiner Tätigkeit, Arbeitsort, Dauer des Jobs,
Arbeitszeiten, eventuelle Probezeit ( falls nicht vorhanden, beträgt diese 3
Tage ), Bruttolohn, vorgesehene Prämien und Vergütungen, Zahlungsart, sowie die
Paritätische Kommission.
Wie
sieht es mit deinem Lohn aus?
Du
hast Anrecht auf den gleichen Lohn, die gleichen Arbeitsbedingungen und
Vorteile wie deine Kollegen, die unter einem „normalen“ Vertrag arbeiten. Im
Klartext heißt das, wenn sie besondere Prämien erhalten, erhältst du diese
auch.
Achtung:
Der Steuervorabzug muss von deinem Bruttolohn abgezogen werden. Die Interimagentur
zieht dir möglicherweise den legalen
Mindestbetrag ab ( 11,11% ), wodurch du dann im
nächsten Jahr Steuern nachzahlen musst. Also legst du dir besser etwas Geld auf
Seite für das kommende Jahr.
Im
Gegensatz zu deinen Kollegen, die einmal im Jahr ihr Urlaubsgeld erhalten,
bekommst du monatlich mit deinem Lohn jeweils eine kleine Summe.
Wie
viele Urlaubstage darfst du in Anspruch nehmen?
Die
Anzahl deiner Urlaubstage ist abhängig von deinen geleisteten Arbeitstagen des
vergangenen Jahres. Außerdem hast du Anrecht auf Feiertage und Ersatztage, wenn
du an einem Feiertag gearbeitet hast.
In
manchen Fällen muss die Interimagentur dir sogar die Feiertage in einem
bestimmten Zeitraum nach deinem ausgelaufenen Vertrag bezahlen. Aber nur wenn
du noch keinen neuen Job hast.
Wenn
du krank bist....
Als
Erstes musst du deiner Interimagentur und der Firma, wo du arbeitest, Bescheid
sagen und den Krankenschein zuschicken. Wenn seit mindestens einem Monat (ohne
Unterbrechung, die länger als eine Woche dauert) die gleiche Interimagentur
dein Arbeitgeber ist, (selbst in verschiedenen Firmen) bekommst du „garantierten
Lohn“ . Falls du am Ende deines Arbeitsvertrages immer noch krank bist,
übernimmt das deine Krankenkasse.
Wenn
du arbeitslos bist?
Wenn
du dich in der Berufseingliederungszeit befindest, ändert
sich nichts. Deine Berufseingliederungszeit verlängert
sich nicht und du musst
keine bestimmten Formulare ausfüllen,
sobald dein Arbeitsvertrag
ausgelaufen ist.
Falls
du entschädigter Vollzeitarbeitsloser bist, musst du die Kästchen auf deiner
Kontrollkarte C3A ( blaue Karte ) schwärzen an den Tagen, wo du gearbeitet
hast.
Wenn
du mehr als 28 Kalendertage ohne Unterbrechung gearbeitet hast, musst du dich
wieder beim Arbeitsamt eintragen und bei deiner Zahlstelle eine Anfrage auf
Arbeitslosengeld stellen (CSC, FGTB, CAPAC).
Achtung:
Wochenenden und Unterbrechungen während der Laufzeit des Arbeitsvertrags werden
mitgezählt.
Wenn
du diese 28 Tage nicht überschreitest, gibst du deine blaue Karte am Monatsende
wie immer bei deiner Zahlstelle ab. Dann wirst du für die Tage, an denen du
nicht gearbeitet hast, entschädigt.
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