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Interimarbeit - Was sind deine Rechte?

Du bist als Arbeitssuchender eingetragen und möchtest dich in einer Interimagentur einschreiben, da du eventuell keinen Job mit unbefristeter Dauer findest?
Dann solltest du auf einiges achten:

Ein richtiger Vertrag
Als Erstes solltest du wissen, dass dein Arbeitgeber die Interimagentur ist. Diese Interimagentur muss einen Vertrag mit folgenden Punkten aufstellen: Name und Adresse der Firma, Beschreibung deiner Tätigkeit, Arbeitsort, Dauer des Jobs, Arbeitszeiten, eventuelle Probezeit ( falls nicht vorhanden, beträgt diese 3 Tage ), Bruttolohn, vorgesehene Prämien und Vergütungen, Zahlungsart, sowie die Paritätische Kommission.

Wie sieht es mit deinem Lohn aus?
Du hast Anrecht auf den gleichen Lohn, die gleichen Arbeitsbedingungen und Vorteile wie deine Kollegen, die unter einem „normalen“ Vertrag arbeiten. Im Klartext heißt das, wenn sie besondere Prämien erhalten, erhältst du diese auch.

Achtung:
Der Steuervorabzug muss von deinem Bruttolohn abgezogen werden. Die Interimagentur zieht dir möglicherweise den legalen Mindestbetrag ab ( 11,11% ), wodurch du dann im nächsten Jahr Steuern nachzahlen musst. Also legst du dir besser etwas Geld auf Seite für das kommende Jahr.

Im Gegensatz zu deinen Kollegen, die einmal im Jahr ihr Urlaubsgeld erhalten, bekommst du monatlich mit deinem Lohn jeweils eine kleine Summe.

Wie viele Urlaubstage darfst du in Anspruch nehmen?
Die Anzahl deiner Urlaubstage ist abhängig von deinen geleisteten Arbeitstagen des vergangenen Jahres. Außerdem hast du Anrecht auf Feiertage und Ersatztage, wenn du an einem Feiertag gearbeitet hast.

In manchen Fällen muss die Interimagentur dir sogar die Feiertage in einem bestimmten Zeitraum nach deinem ausgelaufenen Vertrag bezahlen. Aber nur wenn du noch keinen neuen Job hast.

Wenn du krank bist....
Als Erstes musst du deiner Interimagentur und der Firma, wo du arbeitest, Bescheid sagen und den Krankenschein zuschicken. Wenn seit mindestens einem Monat (ohne Unterbrechung, die länger als eine Woche dauert) die gleiche Interimagentur dein Arbeitgeber ist, (selbst in verschiedenen Firmen) bekommst du „garantierten Lohn“ . Falls du am Ende deines Arbeitsvertrages immer noch krank bist, übernimmt das deine Krankenkasse.

Wenn du arbeitslos bist?
Wenn du dich in der Berufseingliederungszeit befindest, ändert sich nichts. Deine Berufseingliederungszeit verlängert sich nicht und du musst keine bestimmten Formulare ausfüllen, sobald dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Falls du entschädigter Vollzeitarbeitsloser bist, musst du die Kästchen auf deiner Kontrollkarte C3A ( blaue Karte ) schwärzen an den Tagen, wo du gearbeitet hast.

Wenn du mehr als 28 Kalendertage ohne Unterbrechung gearbeitet hast, musst du dich wieder beim Arbeitsamt eintragen und bei deiner Zahlstelle eine Anfrage auf Arbeitslosengeld stellen (CSC, FGTB, CAPAC).

Achtung:
Wochenenden und Unterbrechungen während der Laufzeit des Arbeitsvertrags werden mitgezählt.

Wenn du diese 28 Tage nicht überschreitest, gibst du deine blaue Karte am Monatsende wie immer bei deiner Zahlstelle ab. Dann wirst du für die Tage, an denen du nicht gearbeitet hast, entschädigt.

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