Wo? Die Einschreibung als Arbeitssuchender erfolgt beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (www.adg.be). Zur Einschreibung sollst du deinen Personalausweis und - falls schon vorhanden - eine Kopie des Abschlussdiploms (Schule, Studium oder Lehre) mitbringen.
Wann? Am besten so schnell wie möglich am Ende des Schuljahres. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, trägst du dich zwischen dem 1. und 7. Juli ein. Deine Wartezeit beginnt am Tag der Einschreibung. Bist du schon 18 oder älter trägst du dich zwischen dem 1. und 7. August beim Arbeitsamt ein und deine Wartezeit beginnt am 1. August. Du kannst dich auch vorher einschreiben, das ändert allerdings nichts an dem Anfangsdatum der Wartezeit.
Die Wartezeit beginnt für Jugendliche über 18 Jahre am 1. August, für die anderen am 1. Juli. Es wird das Alter berücksichtigt, welches du am Ende der Wartezeit hast. Während dieser Zeit kannst du intensiv Arbeit suchen.
Achtung:
Jugendliche, die sich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einschreiben, können ihre Wartezeit nicht beginnen und riskieren somit ihren Anspruch auf Familienzulagen zeitweilig oder während der gesamten Wartezeit zu verlieren. Bei einem
Schulabbruch während des Schuljahres solltest du dich so schnell wie möglich eintragen.
Während der Wartezeit kannst du auch einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Wenn diese sozialversicherungspflichtig ist, wird die Wartezeit nicht unterbrochen. Du solltest jedoch das Arbeitsamt über die Aufnahme einer Beschäftigung (gleich welcher Art) informieren.“
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