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Eintragung im Arbeitsamt

Wo?
Die Einschreibung als Arbeitssuchender erfolgt beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (www.adg.be). Zur Einschreibung sollst du deinen Personalausweis und - falls schon vorhanden - eine Kopie des Abschlussdiploms (Schule, Studium oder Lehre) mitbringen.

Wann?
Am besten so schnell wie möglich am Ende des Schuljahres. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, trägst du dich zwischen dem 1. und 7. Juli ein. Deine Berufseingliederungszeit beginnt am Tag der Einschreibung. Bist du schon 18 oder älter trägst du dich zwischen dem 1. und 7. August beim Arbeitsamt ein und deine Berufseingliederungszeit beginnt am 1. August. Du kannst dich auch vorher einschreiben, das ändert allerdings nichts an dem Anfangsdatum der Berufseingliederungszeit.

Die Berufseingliederungszeit beginnt für Jugendliche über 18 Jahre am 1. August, für die anderen am 1. Juli. Es wird das Alter berücksichtigt, welches du am Ende der Berufseingliederungszeit hast. Während dieser Zeit kannst du intensiv Arbeit suchen.

Achtung: Jugendliche, die sich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einschreiben, können ihre Berufseingliederungszeit nicht beginnen und riskieren somit ihren Anspruch auf Familienzulagen zeitweilig oder während der gesamten Berufseingliederungszeit zu verlieren. Bei einem
Schulabbruch während des Schuljahres solltest du dich so schnell wie möglich eintragen.

Während der Berufseingliederungszeit kannst du auch einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Wenn diese sozialversicherungspflichtig ist, wird die Berufseingliederungszeit nicht unterbrochen. Du solltest jedoch das Arbeitsamt über die Aufnahme einer Beschäftigung (gleich welcher Art) informieren.“


 
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