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Als Arbeitslose(r) studieren

Eine Aufgabe der LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) ist es, die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen. Daher ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, ganztags zu studieren und trotzdem dein Anrecht auf Eingliederungszulagen oder Arbeitslosenunterstützung zu behalten. So erhöhst du deine Chancen, später eine Arbeit zu finden!

Unter welchen Bedingungen?
Der Arbeitssuchende muss mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Er muss/darf:
  • als voll entschädigter Arbeitssuchender beim Arbeitsamt eingetragen sein
  • mindestens ein Jahr Eingliederungszulagen oder Arbeitslosenunterstützung in den letzten zwei Jahren erhalten haben
    Bemerkung:
    wenn dieses Studium auf einen Beruf vorbereitet, für den einen bedeutenden Mangel an Fachkräften besteht (eine Liste solcher Berufe ist beim LfA erhältlich) reicht es, einen Tag arbeitslos zu sein.  Diese Liste wird jährlich für jede Region aktualisiert.
  • nicht bereits im Besitz eines Hochschul- oder Universitätsdiploms sein, außer wenn der Direktor des LFA entscheidet, dass dieses Diplom nur sehr wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet.
  • eine Ausbildung oder ein Studium seit mindestens zwei Jahren beendet haben
Was bedeutet das konkret für dich?
Wenn du die oben genannten Bedingungen erfüllst um weiterhin Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, kannst du deinen Antrag auf Freistellung für ein Studium beim LfA deines Wohnortes stellen. Nach der Zustimmung des LfA, kannst du dein Studium aufnehmen ohne die Pflichten des Arbeitssuchenden erfüllen zu müssen.
D.h. dass du nicht mehr verpflichtet bist, jede vernünftige Arbeit anzunehmen, du musst nicht mehr als Arbeitssuchender eingetragen sein, du brauchst dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Du kannst dich ganz deinem Studium widmen und weiterhin Arbeitslosenunterstützung erhalten.

Für welches Studium gilt das?
Der Unterricht muss in einer Unterrichtsanstalt erteilt werden, die von einer der drei belgischen Gemeinschaft anerkannt, organisiert oder bezuschusst wird. Privatkurse oder Schulen im Ausland sind nicht erlaubt. Der Unterricht muss vorwiegend tagsüber vor 17 Uhr stattfindet. Das Studium muss von gleichem oder höherem Niveau als das bereits absolvierte Studium sein oder von Hochschul- oder Universitätsniveau sein.

Muss ich das Studium bestehen?
Ja, die Freistellung wird immer nur für ein Schuljahr (inkl. Ferienzeit) bewilligt und wird nur verlängert bzw. erneuert wenn das Studienjahr bestanden wurde. Man kann nur ein einziges Mal in den Genuss einer solchen Freistellung kommen.

Weitere Infos
Für weitere Informationen kannst du dich an deine Zahlstelle wenden: Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung (HfA  oder CAPAC in fr.) oder eine Gewerkschaft.
Weitere Informationen erteilt auch das LfA (oder ONEM in fr.), Vervierser Strasse 12, 4700 Eupen. Tel: 087 / 56 09 40, info.eupen@capac.fgov.be.
Im Internet findest du alle Infos unter www.onem.be  - auf "Dokumentation - Infoblätter -..." klicken.

Quellen:
Infor Jeunes, Le Billet, "Reprendre des études et maintenir ses droits au chômage "
ONEM : www.onem.be




 
Lara Liebertz im Radio Contact Interview am 22.09.2011

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