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Wartezeit

Du hast dein Studium beendet oder abgebrochen und du hast dich beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) als Arbeitssuchender eingeschrieben? Dann zählst du zu den Arbeitssuchenden die sich momentan in der Wartezeit befinden.

Zur Erinnerung:
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen der Einschreibung beim ADG und dem Erhalt deiner ersten Entschädigung, also dem Warte- oder Arbeitslosengeld.

Die Dauer der Wartezeit hängt von deinem Alter ab und die Höhe des Wartegeldes wird durch deine familiäre Situation (allein lebend, Mitbewohner,...) bestimmt.

Was kannst du während deiner Wartezeit machen und was nicht?
  • Arbeitssuche
    Die Wartezeit ist kein Zeitraum in dem du nur untätig rumsitzt und darauf wartest, dass dir die Stellenangebote zugeschickt werden. Ganz im Gegenteil, du sollst diese Zeit nutzen um Bewerbungen zu schicken und dich vorzustellen. Tipps und Infos für eine korrekte Bewerbung erhältst du in den Infozentren.
  • Arbeiten
    Auf jeden Fall! Jede Arbeit die du mit einem Arbeitsvertrag und mit der Aufrechterhaltung deiner Rechte ausübst, ist während der Wartezeit erlaubt und hat auch keine Konsequenzen für dich. Du kannst vollzeit oder teilzeit arbeiten, mit einem Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit.
    Studentenarbeit ist nur unter der Einhaltung gewisser Bedingungen in den Monaten Juli, August und September möglich. Während der Wartezeit, kannst du in den anderen Monaten nicht im Rahmen eines Studentenvertrages arbeiten.
    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nur mit dem vorherigen Einverständnis des Arbeitsamtes möglich.
  • Ausbildung, Weitebildung, Sprachenkursus
    Das ist sowohl in Belgien als auch im Ausland möglich. Die Unterrichte müssen allerdings deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und dir helfen einen Arbeitsplatz zu finden. Es darf keine Weiterführung deines Studiums sein. Du musst das ADG über die Unterrichte, die du verfolgst, informieren und gegebenenfalls eine Erlaubnis erfragen (wenn es sich z.B. um eine Ausbildung im Ausland handelt).

Musst du alle Arbeiten annehmen, die dir vom ADG vorgeschlagen werden?
Sobald du dich als Arbeitssuchender eingeschrieben hast, musst du auch allen Einladungen des ADG Folge leisten. Das selbe gilt für die Stellenangebote, die dir geschickt werden. Du musst dich nicht auf jede Stelle bewerben, wenn du einen guten Grund hast um diese abzulehnen z.B. gesundheitliche Gründe. Weigerst du dich aber auf ein geeignetes Stellenangebot zu reagieren, dann kann das ONEM (office national de l’emploi) dich durch Kürzung der Gelder o.ä. bestrafen.

Achtung: Das ADG hat die Aufgabe dir bei der Suche nach einem Job zu helfen und dich zu unterstützen. Das ONEM überprüft das Anrecht auf Warte- bzw. Arbeitslosengeld und kümmert sich um die Auszahlung.

Und wenn du eine Arbeit findest? Was dann?
In dem Fall benachrichtigst du das ADG per Telefon und schickst die Karte mit der Änderung deiner Situation, die du bei deiner Einschreibung erhalten hast, an sie zurück. Natürlich kannst du auch dort vorbei gehen und die Karte persönlich abgeben.

Du solltest wissen, dass du trotzdem als Arbeitssuchender eingeschrieben bleiben kannst um dir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen der vorteilhafter für dich ist z.B. weil die Anfahrt nicht so lang ist, du mehr verdienst, die Arbeit an sich besser deinen Fähigkeiten entspricht,...


 
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