Du konntest deine Ausbildung in der Sekundarschule nicht beenden. Jetzt fragst du dich, ob es dennoch möglich ist, ein Studium aufzunehmen? Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten:
Das Abitur nachmachen
Das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts ist wie ein „Sesam öffne dich!“ für das höhere Unterrichtswesen. Es war dir nicht möglich, deinen Abschluss am Ende des 6. Jahres des allgemein bildenden, technischen oder künstlerischen Unterrichts oder nach dem 7. Jahr des berufsbildenden Unterrichts zu erhalten. In diesem Fall kannst du die Abiturprüfung vor dem Prüfungsausschuss der DG oder bei der Jury Central in der Französischen Gemeinschaft nachholen. Der Prüfungsausschuss erteilt keinen Unterricht und du musst dich ohne seine Hilfe auf das ausgewählte Prüfungsprogramm vorbereiten.
Jedoch kannst du über den zweiten Bildungsweg in der DG, einem Vorbereitungskurs (Tagesunterricht), folgen, der dich auf die Prüfungen vorbereitet. Eine weitere Möglichkeit, dich auf die Prüfung der Jury Central vorzubereiten, ist der Fernunterricht.
Über die „Promotion sociale“ der Französischsprachigen Gemeinschaft (meistens am Abend und/oder Samstagnachmittags), kannst du ebenfalls deinen Abschluss nachholen. Die Kurse werden in Französisch gegeben.
Es ist auch möglich, sich mit Einverständnis des Schuldirektors wieder im Sekundarunterricht einzutragen. Als volljähriger Schüler muss man sich jedes Jahr wieder neu einschreiben.
Das höhere Unterrichtswesen ohne Abitur
Du kannst dich auch dafür entscheiden, einen Weg im höheren Unterrichtswesen einzuschlagen, für den du kein Abitur brauchst. Vergiss nicht, dass keine dieser Möglichkeiten dir hilft, das Diplom zu erlangen oder es ersetzt. Diese Richtungen erlauben dir lediglich, das Diplom zu „umgehen“. Verschiedene Zulassungsprüfungen eröffnen dir folgende Möglichkeiten:
Die Prüfungen, die zu verschiedenen generellen Studiengängen durch Universitäten organisiert werden, ermöglichen das Erlangen einer Bescheinigung. Diese ermöglicht dir, einem Hochschul- oder Universitätsstudium zu folgen, mit Ausnahme der angewandten Wissenschaften.
Die Prüfungen, die durch die Fakultäten für Studien im Bereich der angewandten Wissenschaften organisiert werden, ermöglichen dir das Erlangen eines Zertifikats, das auch Zivilingenieur-Diplom genannt wird.
Du kannst an Prüfungen der Hochschulen teilnehmen, um Sozialarbeiter, Sozial- oder Finanzberater zu werden.
Die „Jury“ der Französischsprachigen Gemeinschaft erlauben dir, paramedizinische Studien des kurzen Typs (Krankenpfleger, Logopäde,…) zu besuchen. Die Möglichkeiten in der DG sind jedoch begrenzt (Kranken- und Altenpflege).
Zulassungsprüfungen der „Promotion sociale“ erlaben dir den Zugang zu den angebotenen Graduaten oder Bescheinigungen.
Um mehr über die Modalitäten und Programme der Prüfungen zu erfahren, ist es wichtig, Kontakt mit der betreffenden Universität, der Fakultät für angewandte Wissenschaften, der Hochschule oder der Jury und/oder dem Prüfungsausschuss aufzunehmen.
Denke daran, dich angemessen vorzubereiten. Diese Prüfungen sind nicht einfach zu bestehen!
Um mehr zu erfahren…
Ehe du dich für ein Studium entschließt, ist es wichtig, sich vorher ausführlich zu erkundigen.
Zentraler Prüfungsausschuss der DG
Prüfung zum Abschluß der Unterstufe, der Oberstufe (allgemeinbildender- , technischer- , berufsbildender Unterricht) und Kunstunterricht, Reifezeugnis.
Ministerium der DG
Abteilung Unterricht und Ausbildung
Christiane Sarlette
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel. 087/59.63.00
E-Mail: christiane.sarlette@dgov.be
DIE NEUE GESETZGEBUNG Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten. > mehrEINEN FERIENJOB MELDEN Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen > mehr EINEN FERIENJOB FINDEN Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen. > mehr GRATIS INTERNET
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