www.jugendinfo.be
home service über uns kontakt
 

Die Schulpflicht

Die Schulpflicht erfüllen bedeutet, dass man eine Ausbildung (Lehre, Teilzeitunterricht) oder ein Schuljahr (vollzeit zur Schule gehen) absolviert, welches die Anforderungen des Gesetzes einhält. Das Gesetz findet keine Anwendung beim Jugendlichen selbst, sondern bei den Eltern oder der erziehungsberechtigten Person. Sie müssen den Jugendlichen in einer Schule einschreiben und dafür Sorge tragen, dass die Schule und der Unterricht regelmäßig besucht werden.

Wann beginnt die Schulpflicht?
Die Schulpflicht beginnt im September des Kalenderjahres, in dem das Kind das Alter von 6 Jahren erreicht. Ein Kind, das also z.B im November 2008 6 Jahre alt wird, muss ab September 2008 die Schule besuchen.

Wann endet die Schulpflicht?
In der DG unterscheidet man
  • Vollzeitschulpflicht:
    Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat. In Ausnahmefällen, kann die Pflicht auch für einen Jugendlichen enden, der die beiden ersten Jahre noch nicht absolviert hat. Aber sie endet spätestens mit dem 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird.
  • Teilzeitschulpflicht:
    Wenn die Vollzeitschulpflicht beendet ist, beginnt die Teilzeitschulpflicht. Das bedeutet, der Jugendliche ist nicht mehr verpflichtet ganztags eine Schule zu besuchen. Wer eine Lehre macht oder den Teilzeitunterricht besucht, erfüllt auch seine Pflicht.
Diese Schulpflicht hört mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres auf bzw. am 30. Juni des Jahres (Ende des Schuljahres), in dem man 18 wird, vorausgesetzt man hat das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen hat.

Zahlreiche Infos zum Unterrichtswesen in der DG findet man auf der Internetseite www.bildungsserver.be


 
 GO >



Hast du ein Konto bei Facebook?



-


> PODCASTS

EUROPÄISCHE WETTBEWERBE
Wir stellen dir Wettbewerbe vor, an denen Jugendliche aus ganz Europa teilnehmen können. Es winken tolle Preise!


DIE NEUE GESETZGEBUNG
Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Gesetzgebungen zur Regelung der Schüler- und Studentenjobs in Belgien in Kraft getreten.
> mehr
EINEN FERIENJOB MELDEN
Hier können Unternehmen das Formular downloaden um einen Job eintragen zu lassen
> mehr

EINEN FERIENJOB FINDEN
Jugendliche können die Liste der aktuellen Angebote im Norden und Süden einsehen.
> mehr

GRATIS INTERNET

Für alle Besitzer der EUROjuka gibt es täglich 30 Minuten kostenlosen Internetzugang im JIZ und im Infotreff
   

top

home | job | ab ins ausland | bildung | leben a-z | sexualität | freizeit | service |
über uns
| kontakt | impressum | datenschutz | fotogalerie

Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Liège Province Jeunesse Jugend in Aktion eryica eurojuka infor jeunes euro desk