Die Schulpflicht erfüllen bedeutet, dass man eine Ausbildung (Lehre,
Teilzeitunterricht) oder ein Schuljahr (vollzeit zur Schule gehen)
absolviert, welches die Anforderungen des Gesetzes einhält. Das Gesetz
findet keine Anwendung beim Jugendlichen selbst, sondern bei den Eltern
oder der erziehungsberechtigten Person. Sie müssen den Jugendlichen in
einer Schule einschreiben und dafür Sorge tragen, dass die Schule und
der Unterricht regelmäßig besucht werden.
Wann beginnt die Schulpflicht?
Die Schulpflicht beginnt im September des Kalenderjahres, in dem das
Kind das Alter von 6 Jahren erreicht. Ein Kind, das also z.B im
November 2008 6 Jahre alt wird, muss ab September 2008 die Schule
besuchen.
Wann endet die Schulpflicht?
In der DG unterscheidet man
Vollzeitschulpflicht:
Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der
Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2.
Jahr der Sekundarschule absolviert hat. In Ausnahmefällen, kann die
Pflicht auch für einen Jugendlichen enden, der die beiden ersten Jahre
noch nicht absolviert hat. Aber sie endet spätestens mit dem 30. Juni
des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird.
Teilzeitschulpflicht:
Wenn die Vollzeitschulpflicht beendet ist, beginnt die
Teilzeitschulpflicht. Das bedeutet, der Jugendliche ist nicht mehr
verpflichtet ganztags eine Schule zu besuchen. Wer eine Lehre macht
oder den Teilzeitunterricht besucht, erfüllt auch seine Pflicht.
Diese Schulpflicht hört mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres auf bzw.
am 30. Juni des Jahres (Ende des Schuljahres), in dem man 18 wird,
vorausgesetzt man hat das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich
abgeschlossen hat.
Zahlreiche Infos zum Unterrichtswesen in der DG findet man auf der Internetseite www.bildungsserver.be