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Nach der Schule

Abitur, Studium, Lehre beendet...was dann?
Um dich als Arbeitssuchenden einschreiben zu können, musst du keine besonderen Bedingungen erfüllen. Der Bezug einer finanziellen Unterstützung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, insbesondere was den Schul- und Studienabschluss, das Alter und die Nationalität betrifft. Zudem musst du die so genannte Berufseingliederungszeit absolvieren, bevor du Arbeitslosenunterstützung beziehen kannst.

Schul- oder Studienabschluss:
Du darfst nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und du musst eine der folgenden Ausbildungen beendet, jedoch nicht unbedingt bestanden haben:
  • das 6. Jahr des Sekundarunterrichts (technisch, künstlerisch, beruflich oder allgemeinbildend);
  • das 3. Jahr des beruflichen oder technischen Sekundarunterrichts (Abteilung „Übergang“ oder „Qualifikation“);
  • einen Lehrvertrag.
Für Jugendliche, die dem Teilzeit- oder Sonderschulunterricht gefolgt sind oder ihr Diplom über die Prüfungskommission der Gemeinschaft erlangt haben, gelten besondere Bedingungen.

Die Berufseingliederungszeit:
Ist ein bestimmter Zeitraum, in dem du keine Arbeitslosenunterstützung beziehst. Du erhältst jedoch weiterhin Kinderzulagen und bleibst zu Lasten deiner Eltern in der Krankenkasse eingeschrieben. Die Dauer der Berufseingliederungszeit ist abhängig vom Alter. Sie beginnt nach Beendigung der Schule (nur wenn du dich beim Arbeitsamt eingetragen hast) und dauert so lange an bis du Arbeitslosengeld anfragst oder eine Vollzeitbeschäftigung aufnimmst.

Arbeitest du nach Ablauf deiner Berufseingliederungszeit Teilzeit oder bist noch immer arbeitslos, dann musst du am letzten Tag deiner Berufseingliederungszeit (spätestens 8 Tage danach) beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen und dich bei einer Zahlstelle einschreiben (Gewerkschaft oder CAPAC).

Die Nationalität:
Ausländische Jugendliche können zu den gleichen Bedingungen wie Belgier Arbeitslosenunterstützung beziehen, wenn sie zu eine der nachfolgenden Gruppen gehören
  • anerkannte UNO-Flüchtling,
  • Staatenlose,
  • Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Landes, mit dem Belgien ein besonderes Abkommen geschlossen hat
Das Alter:
Wenn du zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre bist, hat deine Berufseingliederungszeit eine Dauer von 155 Tagen. Im Alter von 18 bis 25 Jahre dauert die Berufseingliederungszeit 233 Tage und für alle über 26 Jahre 310 Tage. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, wirst du weiterhin das Kindergeld erhalten und über deine Eltern krankenversichert sein, solange du pro Monat nicht mehr als 435,18€ verdienst.



 
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