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Als freier Student im Hochschulwesen

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann ein Student dazu gebracht werden, sich in einer Schule einzutragen, obwohl das Schuljahr schon begonnen hat und die Einschreibefristen abgelaufen sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Student ein Studium begonnen hat, sich aber nach einer gewissen Zeit neu orientieren möchte.

Falls die Einschreibung als regulärer Student nicht mehr möglich ist, kann die Eintragung als freier Student als Alternative bieten, um sich z.B. auf einen neuen Studiengang oder auf Prüfungen vor der zentralen Prüfungskommission oder dem ständigen Sekretariat für das Anwerben von Staatspersonal vorzubereiten.

Was hat diese Eintragung für Konsequenzen?
Der freie Schüler kann nicht als regulärer Schüler angesehen werden. Der reguläre Schüler ist derjenige, der den Aufnahmebedingungen entspricht und regelmäßig dem gesamten Unterricht einer Abteilung folgt (Unterrichte und Seminare).

Der Student, der diesen Bedingungen nicht entspricht, kann als freier Student eingetragen werden, allerdings erst, wenn der Unterrichtsminister oder sein Vertreter seine Zustimmung gegeben hat. Der Schuldirektor, der einen freien Schüler annimmt, muss ihm ein Dokument zur Unterschrift vorlegen, in dem attestiert wird, dass der freie Schüler am Ende des Schuljahres keinerlei Diplom erhalten wird. Eine Bescheinigung über den Schulbesuch kann allerdings ausgestellt werden. Der freie Student ist genau wie die anderen Studenten der Schulordnung unterworfen und verpflichtet, dem Unterricht regelmäßig zu folgen.
 
Kein Diplom
Wie schon erwähnt, hat der freie Student nicht die Möglichkeit, ein Diplom für das absolvierte Jahr als freier Student zu erhalten.
 
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird den Jugendlichen unter 18 Jahren nur dann ausgezahlt, wenn sie regelmäßig Unterrichten folgen. Einige Abwesenheiten werden akzeptiert, wie z.B. Krankheit, besondere familiäre Ereignisse,… oder jedes andere Motiv, das die Schulleitung akzeptiert. Falls ein freier Student nur unregelmäßig dem Unterricht folgt, kann für die gesamte Dauer seiner Abwesenheit das Kindergeld zurück verlangt werden. Da an Unis und Hochschulen nicht immer die Anwesenheiten kontrolliert werden, ist das Risiko, das Kindergeld zu verlieren, je nach Schule bzw. Uni unterschiedlich.
 
Die Krankenkasse
Der Jugendliche unter 25 Jahren bleibt in diesem Fall über seine Eltern krankenversichert, ohne den Schulbesuch nachweisen zu müssen.
 
Die Studienbörse
Ein freier Student kann keinen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Der Student, der sein Studium aufgibt, muss seine Studienbeihilfe, falls diese vorhanden ist, ganz oder teilweise zurückzahlen. Der Betrag hängt vom Datum des Schulabbruchs ab.



 
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