Das Einstiegspraktikum
Das Praktikum bietet jungen Menschen die Möglichkeit einen Beruf oder ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum besser kennen zu lernen, um so den Einstieg in die Berufswelt leichter zu schaffen.Was genau ist ein Einstiegspraktikum?
Das Praktikum kann in einem Unternehmen, einer VoG oder einem öffentlichen Dienst absolviert werden und dauert mindestens 3 und höchstens 6 Monate. Der/die Jugendliche ist Vollzeit in dem Betrieb beschäftigt und erhält hierfür auch eine finanzielle Vergütung. Das Praktikum kann neben der Arbeit im Unternehmen auch Kurse, Ausbildungen oder Projekte, die vom Arbeitsamt anerkannt sind, beinhalten.
Wer kann teilnehmen?
Jugendliche, die folgende drei Bedingungen erfüllen:
- beim Arbeitsamt als Arbeitsuchende/r gemeldet sein und sich in der Berufseingliederungszeit befinden,
- gering oder mittelmäßig qualifiziert sein, d.h. höchstens ein Diplom oder Zeugnis der Oberstufe des Sekundar-unterrichtes haben,
- bisher aktiv an den Betreuungsmaßnahmen des Arbeitsamtes teil-genommen haben
Wann und wie?
Das Praktikum darf frühestens nach Ablauf der ersten 6 Monate und spätestens am letzten Tag der Berufseingliederungszeit begonnen werden.
Zur Vermittlung eines Platzes kannst du dich an das Arbeitsamt wenden, bei dem du als Arbeitssuchende/r eingetragen bist. Sie werden dir helfen einen Platz zu finden und gemeinsam mit dir und dem Praktikumsleiter einen Vertrag unterschreiben.
Welche finanziellen Vorteile für den Schulabgänger?
Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Prämie von 200 € (nicht sozialbeitragspflichtig).
Der Praktikant erhält zusätzlich zur monatlichen Prämie des Arbeitgebers eine Praktikumsunterstützung, die das LfA übernimmt.
Anlaufstellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Arbeitsamt St. Vith
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel. 080/280 060
- Arbeitsamt Eupen
Hütte 79
4700 Eupen
Tel. 087/638 900 - Anfragen
info@adg.be
www.adg.be
- Kontaktangaben der Zahlstellen
http://www.adg.be
Quellen
- Arbeitsamt Ostbeglien
- Infoblatt des LfA
- www.lfa.be/de
06/2013