Was bedeutet das für die Studenten?
In der Französischen Gemeinschaft ist dieses Dekret im akademischen
Jahr 2004-2005 in Kraft getreten. Was heißt das konkret? Was wird
anders? Hier einige Hinweise…
Zielsetzung
Etwa 40 Länder haben sich auf die „Bologna-Erklärung“ geeinigt. Ziel
ist die Harmonisierung der Strukturen der Hochschulbildung und damit
eine leichtere Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie eine höhere
Mobilität während der Studien und nach Abschluss der Studien.
Die Leistungen der Studierenden in den einzelnen Modulen werden nach
dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet. Das bedeutet, dass
innerhalb der einzelnen Studiengänge die Fächer mit Punkten („Credits“)
bewertet werden, die der Student sammelt, bis er alle Punkte, die für
ein Studienjahr vorgesehen sind, zusammen hat. Ob er dies an einer
einzigen Hochschule oder Universität macht oder Punkte an anderen
Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland sammelt, ist
unerheblich.
Diese Übereinkunft wird bis 2010 in allen europäischen Ländern
umgesetzt. In der Französischen Gemeinschaft ist diese Übereinkunft im
akademischen Jahr 2004-2005 in Kraft getreten.
Die neue Struktur der Hochschulbildung
Das nicht-universitäre Hochschulstudium wird weiterhin in Form von
Studiengängen kurzer oder langer Studiendauer absolviert werden.
Der Studiengang kurzer Studiendauer umfasst weiterhin einen einzigen
Studienzyklus von mindestens 3 (180 Credits) oder 4 (240 Credits)
Jahren. Ein Credit (ECTS) entspricht ungefähr 24 Arbeitsstunden des
Studenten. Dieser Studienzyklus wird nun Bachelortudiengang
(berufsqualifizierender Abschluss) genannt. Er ersetzt das Graduat.
Der Studiengang langer Studienzeit entspricht dem Universitätsniveau und umfasst zwei Studienzyklen.
Der universitäre Studiengang besteht aus drei Studienzyklen (mindestens jedoch aus dem Bachelor- und dem Masterstudiengang):
Erster Studienzyklus:
Der
Bachelor setzt sich aus einem Programm von 180 Credits zusammen. Er ist
normalerweise auf 3 Studienjahre verteilt und führt zum Erhalt des
akademischen Grades „Bachelor“. Dieser ermöglicht ohne weitere Auflagen
den Zugang zum entsprechenden Masterstudium, kann aber auch unter
Berücksichtigung anderer Auflagen den Zugang zu weiteren Masterstudien
ermöglichen. Er ersetzt die Kandidatur.
Zweiter Studienzyklus:
Der
Master folgt auf eine Ausbildung von mindestens 180 Credits und umfasst
60 oder 120 Credits, verteilt auf 1 oder 2 Studienjahre. Es muss eine
Endarbeit verfasst werden. Er ersetzt die Lizenz.
Dritter Studienzyklus:
Das
Doktorat ist ein akademischer Grad, der eine Ausbildung, die speziell
auf die Forschung ausgerichtet ist und eine Doktorarbeit umfasst. Die
Vorbereitungsarbeiten zur Doktorarbeit entsprechen pauschal 180
Credits, die man erwirbt, nachdem man eine Master-Ausbildung von
mindestens 300 Credits abgeschlossen hat.
Und was geschieht mit den Studenten, die ihr Studium schon angefangen haben?
Die Studenten, die ihre Hochschulausbildung vor dem akademischen Jahr
2004-2005 begonnen haben, behalten bis zum Ende ihrer Ausbildung die
alte Struktur ihres Studienganges bei. Sie erhalten jedoch die
akademischen Grade in der neuen Bezeichnung.
Nützliche Adressen und Internetseiten:
Ministère de l’enseignement supérieur, de l’enseignement de Promotion
sociale et de la recherche scientifique – Avenue Louise 65, bte v9 –
1050 Bruxelles – Tel.: 02/ 533 71 11
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